Die Mutter meines Mannes hat vor gut 30 Jahren ein DAX Sparbuch auf den Namen Ihres Sohnes (mein Mann) angelegt.
Seitdem es Online Banking gibt ist dieses Sparbuch auch bei meinem Mann auf der Seite der Bank sichtbar.
Es war eine schöne Summe Geld drauf.
Mein Mann hat seiner Mutter damals eine Vollmacht unterschrieben.
Darf die Mutter jetzt das Geld von diesem Konto abholen?
Mutter hebt Geld vom Sparbuch des Sohnes ab
Böse Bank?
Böse Bank?
Wenn die Vollmacht noch gilt, ja. Wenn er nicht möchte, dass die Mutter dort Geld abhebt, kann er doch die Vollmacht widerrufen und die Bank hiervon in Kenntnis setzen. Allerdings bedarf es zum Abheben doch des Sparbuches, und das hat Ihr Mann in Händen?
Vollmacht wird widerrufen! Es ist aber fast nichts mehr auf dem Sparbuch.
Habe mal von einem Urteil gelesen, dass eine alleinerziehende Mutter Geld vom Sparbuch des Kindes abgeholt hat um Kindermöbel zu kaufen und das war nicht rechtens!
Kann also wirklich die Mutter Geld abholen von einem Sparbuch was auf den Sohn ausgestellt ist?
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ZitatHabe mal von einem Urteil gelesen, dass eine alleinerziehende Mutter Geld vom Sparbuch des Kindes abgeholt hat um Kindermöbel zu kaufen und das war nicht rechtens! :
Das liegt daran, dass Kinder unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen, weil sie noch nicht selbst geschäftsfähig sind. Dein Mann ist aber 30+, was ich so gelesen habe, und keine 3 mehr. Von daher wird ihm das Urteil nicht weiterhelfen.
Zitat:Kann also wirklich die Mutter Geld abholen von einem Sparbuch was auf den Sohn ausgestellt ist?
Wenn sie eine gültige Vollmacht UND das Sparbuch besitzt, dann ja.
ZitatKann also wirklich die Mutter Geld abholen von einem Sparbuch was auf den Sohn ausgestellt ist? :
Hat Sie doch ganz offensichtlich schon gemacht, von daher verstehe ich die Frage "ob sie es kann" nicht?
ZitatHabe mal von einem Urteil gelesen, dass eine alleinerziehende Mutter Geld vom Sparbuch des Kindes abgeholt hat um Kindermöbel zu kaufen und das war nicht rechtens! :
Anderer Sachverhalt.
Als erstes sollte man mal klären, was genau in der Vollmacht stand. Denn die Frage ist ja, warum hat sie es abgehoben, gab es ein Zweckbestimmung oder hat sie es einfach so gemacht.
Und er wäre noch zu klären, ob die Abhebungen erfolgten, als der Sohn schon volljährig war oder als der Sohn noch minderjährig war.
Wenn ersteres der Fall ist, stellt sich die Frage, warum der volljährige Sohn nichts unternommen hat.
Wenn letzteres der Fall ist, stellt sich die Frage der Verjährung.
Zitat:Wenn letzteres der Fall ist, stellt sich die Frage der Verjährung.
Und der Verwirkung.
Wer im Online-Banking über viele Jahre das leere Sparbuch bewundert, der hat alles geduldet.
... und was ich jetzt so überlege ist ....: Warum hatte sie überhaupt eine Vollmacht? Als der Sohn minderjährig war, brauchte sie keine. Warum hat er ihr eine Vollmacht gegeben zum Zeitpunkt seiner Volljährigkeit?
Und was auch noch nicht beantwortet worden ist (obwohl schon mehrmals gefragt):
Wer hat das Sparbuch? Der Sohn oder die Mutter? Da Sparbücher Inhaberpapiere sind, darf der Besitzer des Sparbuches durchaus auch verfügen.
Danke für Eure Antworten.
Mein Mann war bei der Post - die Vollmacht ist jetzt widerrufen.
Menschlich einfach nicht zu verstehen - aber so ist es eben.
Je nachdem, wie groß die große Summe war, droht hier weiterer Ungemach.
Während ich meinen Kindern im Zehnjahreszeitraum sechsstellige Beträge steuerfrei verschenken darf, darf ich das in Richtung meiner Eltern nicht.
Also 100'000€ auf mein Kind überschreiben, um dessen Freibetrag bei Kapitalertragssteuer zu bekommen, und das dann zurück zu holen, kann, was Schenkungssteuer angeht, in diesem Moment eine sehr böse Überraschung geben
So hoch war die Summe nicht! Hat sich im Bereich eines neuen Kleinwagens gespielt.
Also, Kinder dürfen ihren Eltern steuerfrei 20'000€ im Zehnjahreszeitraum verschenken.
Untreue = widerrechtlich über fremdes Vermögen verfügen und einen Nachteil herbeiführen, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
Widerrechtlich - welchen Wortlaut hatte die Vollmacht? Eine "Bankvollmacht" kann alles mögliche sein. Sollte sie nur Wirkung im Außenverhältnis entfalten? Sparbücher sind Inhaberpapiere. Die Bank hätte womöglich sogar ohne Kontovollmacht ausgezahlt, je nachdem was in deren AGB steht.
fremdes Vermögen - wer hat auf das Sparbuch eingezahlt und woher stammten die Geldbeträge? Falls von der Mutter eingezahlt - war dies eine Schenkung an den Sohn?
Nachteil - welchen konkreten Nachteil hat der Sohn dadurch, falls die eingezahlten Geldbeträge nicht aus seinem Vermögen stammten?
Verjährung - wann hatte der Sohn bemerkt, daß ein auf seinen Namen lautendes Sparbuch abgeräumt wurde? Beginn Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in welchem der "Vermögensverlust" bemerkt wird und dann ist nach fünf Jahren Ende im Gelände.
Strafrecht hilft nicht weiter.
Auch für eine zivilrechtliche Bewertung sind zu wenig Hintergrundinformationen vorhanden.
Zitat:Sparbücher sind Inhaberpapiere
bei alten Sparbüchern in der Tat. Aber zwingen ist das schon lange nicht mehr. Es gibt genug Varianten, einfache Sparkonten, wo es kein buchgebundenes Inhaberpapier mehr gibt.
Sprich: nicht alles, was umgangssprachlich ein Sparbuch ist, ist auch im juristischen Sinne ein buchgebundenes Inhaberpapier.
Zitat:Verjährung - wann hatte der Sohn bemerkt, daß ein auf seinen Namen lautendes Sparbuch abgeräumt wurde? Beginn Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in welchem der "Vermögensverlust" bemerkt wird und dann ist nach fünf Jahren Ende im Gelände
wo er das bemerkt hat oder hätte bemerken können....
Wenn mich das Jahrelang nicht juckt, was mit dem Sparbuch ist, kann ich mich auch nicht auf späteren Verjährungsbeginn berufen.
Zitat:Falls von der Mutter eingezahlt - war dies eine Schenkung an den Sohn?
Für das Gegenteil wäre die Mutter beweispflichtig. Eine Einzahlung auf ein Sparbuch, geführt auf Namen des Kindes, ist zunächst immer vom Anschein her eine Schenkung.
Zitat:Auch für eine zivilrechtliche Bewertung sind zu wenig Hintergrundinformationen vorhanden.
Ne, nicht wirklich. Man mag zwar diskutieren, ob die Vollmacht weit genug ging oder nicht, man mag diskutieren, wer nun das Inhaberpapier hatte (wenn es eines gab).
Aber das war es auch schon. Der Rest ist klar.
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