Negative Vorfälligkeitsentschädigung

16. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Chipo386
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Negative Vorfälligkeitsentschädigung

Hallo,
ich habe eine Frage, zu der ich im Internet erstaunlicherweise nur sehr wenige (bis gar keine) Infos finden konnte.

Ende des Jahres werde ich einen Immobilienkredit vorzeitig wegen Verkauf ablösen. Im Vertrag ist die Vorfälligkeitsentschädigung nach Aktiv-Passiv-Methode definiert. Dort heißt es natürlich nur, dass der Darlehensnehmer einen eventuellen Schaden zu ersetzen hat.
Ich frage mich nun ob es denn legitim ist, dass die Bank das Risiko des Zinsmarktes vollständig auf den Darlehensnehmer umlegt.
In meinem Fall ergibt sich für die Bank ein negativer Zinsschaden von ca. -13.000€

Fällt das tatsächlich unter "Pech gehabt", weil ich mich von vornherein darum hätte kümmern müssen, einen entsprechenden Passus im Vertrag festzuhalten (den die Bank sicherlich abgelehnt hätte)?
Müssten sich derartige Fragen nicht langsam häufen, da sich die Zinsen aktuell auf einem 10-Jahreshoch befinden?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Sie verwechseln hier was.

Sie haben ja keine Auflösung des Vertrages vereinbart, bei der jeder die Bank oder sie einfach aus dem Vertrag aussteigen können und dann nur eine Ausgleichszahlung fällig wird.

Der Gesetzgeber hat ihnen vielmehr ein einseitiges Kündigungsrecht "spendiert" und im Gegenzug darf die Bank den Schaden den sie hat einfordern.

Ist kein Schaden entstanden, weil die Zinsen gestiegen sind, kann sie keinen einfordern.

Im Ergebnis ist sie den facto auf null gedeckelt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130081 Beiträge, 41475x hilfreich)

Zitat (von Chipo386):
Ich frage mich nun ob es denn legitim ist, dass die Bank das Risiko des Zinsmarktes vollständig auf den Darlehensnehmer umlegt.

Wer sonst - außer den Kunden der Bank - soll das denn tragen?
Selbstverständlich ist es legitim, das der Auslöser des Risikos auch das Risiko trägt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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