Netbank-Augsburger Aktienbank AG Kontoauflösung

19. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
NotAmused
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Netbank-Augsburger Aktienbank AG Kontoauflösung

Die Netbank hat ihren Betrieb zum 15.6.2022 eingestellt. Ich habe den mir zugeschickten "Antrag auf Kontoauflösung" + SEPA-Vollmacht nicht unterschrieben. Bin davon ausgegangen, dass Netbank das Konto zum 15.6 dann eben selbst auflöst wie im Schreiben angekündigt. Eine Kontoauflösung ist laut Gesetz im Normalfall kostenlos. Im Schreiben wurden nur Kosten erwähnt, die bei einer Hinterlegung eines Guthabens beim Amtsgericht fällig wären.
Habe dann noch 3 € für ausstehende Kontogebühr als Guthaben gelassen, Rest abgezogen. Mein Konto war in 15 Jahren nie im Minus, habe der Bank auch sonst in all den Jahren Null Probleme gemacht.

Jetzt kam von Netbank ein neuer Kontoauszug, mein (ex?) Konto wurde von Netbank (Augsburger Aktienbank AG) mit 270,30 € belastet - "Gebühr für Mehraufwand/Verletzung Mitwirkungspflicht"!?

Das Konto wird also offensichtlich weitergeführt und ich habe jetzt plötzlich einen Schuldbetrag offen.
Ich vermute Augsburger Aktienbank wird jetzt ganz schnell diese aus der Luft gegriffenen Forderungen an eine Inkassofirma verscherbeln.

Kontaktaufnahme per Telefon nicht möglich (Dauerschleife) auf E-mails bekommt man nur automatische Antworten.

Jemand im Forum mit ähnlichem Problem oder Erfahrung was zu tun ist?


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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von NotAmused):
Erfahrung was zu tun ist?

Man weicht auf die in solchen Fällen einzig sinnvolle Form der Komminikation aus, auf die gerichtsfeste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go613025-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Bei mir genau dasselbe

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#3
 Von 
NotAmused
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go613025-15):
Bei mir genau dasselbe

Der gleiche Betrag 270,30 EUR?

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#4
 Von 
go613025-15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von NotAmused):
Der gleiche Betrag 270,30 EUR?


Ja, selber Betrag, selber Vermerk.

Bin nicht sicher,was ich tun soll

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#5
 Von 
Angfra2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

[b]Ich selbst habe das Konto bei der Netbank schriftlich am 09.06. aufgelöst und das entsprechende Schreiben an das angegebene Postfach der Netbank geschickt. Ob es nun auf dem Postweg verloren ging oder bei der Netbank kann ich nicht sagen.

Nun erhielt ich ebenfalls einen sogenannten Kontoauszug mit der Forderung von 270,30 Euro wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht. Ich habe daraufhin dort angerufen und die dortige Mitarbeiterin konnte mir dies nicht erklären, schaute auf meine Daten, fragte ihre Vorgesetzte und meinte dann, dass alles in Ordnung wäre, da das Konto ja quasi nicht mehr existiert und ich mir keine Gedanken machen sollte.

Eigentlich wäre das ein Witz.
Ich hatte zuvor ein Guthaben von sage und schreibe 1,50 Euro und soll nun 268,80 an Gebühren zahlen.
Wenn ich jetzt nicht zufällig gelesen hätte, dass es auch anderen so ergangen ist, wäre diese Angelegenheit für mich nach dem Anruf vom Tisch. Aber so?
[/b]

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Da wäre zunächst mal zu klären, inwieferm man überhaupt eine Mitwirkungspflicht an der bankseitigen Kündigung des Konto haben sollte.
Nur weil die Netbank meint keine Konten mehr führen zu wollen löst das noch nicht aus. Da müsste es eine vertragliche Vereinbarung zu geben und selbst die könnte als AGB nichtig sein.

Die Bank hätte das Konto einfach im Rahmen den vertraglich vereinbarten Fristen und kündigen müssen.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Die Bank hätte das Konto einfach im Rahmen den vertraglich vereinbarten Fristen und kündigen müssen.

Hat sie ja auch. Alle Konten, die nicht rechtzeitig vom Kunden selbst gekündigt wurden, wurden von der Bank zum 15.6. gekündigt.

Zitat:
Da wäre zunächst mal zu klären, inwieferm man überhaupt eine Mitwirkungspflicht an der bankseitigen Kündigung des Konto haben sollte.

Ich sehe da keine Mitwirkungspflicht.
Wenn man sich nicht rechtzeitig gerührt hat, muss man aber mit den Folgen leben.

Wenn nach der bankseitigen Kündigung ein Betrag größer als 0,00€ übrig ist und der Kunde ungeschickterweise nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, wohin das Geld überwiesen werden soll, dann muss die Bank das Geld bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtsgerichts hinterlegen. Dafür fallen Gebühren an, deren Höhe leider nicht online einsehbar ist (zumindest habe ich für Bayern, wo die Bank ihren Sitz hat, nichts gefunden).

Es ist also hochgradig ungeschickt, nicht mitzuwirken. Aber es ist eben keine Pflicht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Dafür fallen Gebühren an, deren Höhe leider nicht online einsehbar ist

Ja und die anderen Kosten der Hinterlegung dürften auch zu zahlen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
NotAmused
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Angfra2):
Eigentlich wäre das ein Witz.

Ich befürchte da wird es für uns nicht viel zu lachen geben. Netbank hat einfach Gebühren erfunden um uns massiv abzuzocken.

Vermutlich haben diese "Aussenstände" bereits einen neuen Besitzer und demnächst flattert ein Drohbrief eines Inkassounternehmens ins Haus.
Da weder Bank noch Marke (NETBANK / AUGSBURGER AKTIENBANK) weiterexistieren, kann vermutlich auch BaFin nicht viel ausrichten. Ich werde dort trotzdem eine Beschwerde machen.

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#10
 Von 
NotAmused
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Angfra2):
Ich selbst habe das Konto bei der Netbank schriftlich am 09.06. aufgelöst und das entsprechende Schreiben an das angegebene Postfach der Netbank geschickt. Ob es nun auf dem Postweg verloren ging oder bei der Netbank kann ich nicht sagen.

Müsste eigentlich auch auf normalen Postweg eingegangen sein. Hast du einen Rückumschlag beigelegt sowie von Netbank gefordert? Ohne Einschreibenbeleg wird der Nachweis schwierig.

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#11
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn nach der bankseitigen Kündigung ein Betrag größer als 0,00€ übrig ist und der Kunde ungeschickterweise nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, wohin das Geld überwiesen werden soll, dann muss die Bank das Geld bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtsgerichts hinterlegen. Dafür fallen Gebühren an
ich hab nur einen Bericht gefunden, wonach das AG Düsseldorf Gebühren zwischen 15 Euro und 255 Euro festsetzen kann.

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#12
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Hinterlegungsgebühren des Gerichts bzw. hier der Gerichtsverwaltung können es nicht sein. Die Hinterlegung von (an die Hinterlegungsstelle) überwiesenem Geld kostet in Bayern nichts und meines Wissens nach ist das in allen Bundesländern so (Anlage zum Landesjustizkostengesetz Bayern, Nr. 3).


-- Editiert von salkavalka am 20.07.2022 12:50

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#13
 Von 
NotAmused
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Da wäre zunächst mal zu klären, inwieferm man überhaupt eine Mitwirkungspflicht an der bankseitigen Kündigung des Konto haben sollte.
Nur weil die Netbank meint keine Konten mehr führen zu wollen löst das noch nicht aus. Da müsste es eine vertragliche Vereinbarung zu geben und selbst die könnte als AGB nichtig sein.


In den AGB's gibt es den Punkt 11. Mitwirkungspflicht. Dort steht jedoch nichts Konkretes bzgl. Kontoauflösung, daher gilt dann wohl § 307 BGB.

Bankgebühr von 270 € zu kassieren für die Auflösung eines ausgeglichenen Girokontos ist brutale Abzocke.
Wenn auf dem Konto 1,50 oder 3 € liegen sollte egal sein. Es ist kaum vorstellbar, dass ein Amtsgericht 3 Euro zur Verwahrung annimmt, irgendeine Bagatellegrenze sollte es schon geben.

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Hinterlegungsgebühren des Gerichts bzw. hier der Gerichtsverwaltung können es nicht sein.
Unfug!

Zitat (von salkavalka):
Die Hinterlegung von (an die Hinterlegungsstelle) überwiesenem Geld kostet in Bayern nichts und meines Wissens nach ist das in allen Bundesländern so (Anlage zum Landesjustizkostengesetz Bayern, Nr. 3).
Und was liest Du da?
Zitat:
Hinterlegung von Wertpapierguthaben, Wertpapieren, sonstigen Urkunden, Kostbarkeiten und Geldzeichen in jeder Angelegenheit, in der eine besondere Annahmeverfügung ergeht: 10 bis 340 €


In NDS:
Zitat:

Hinterlegungen von Geld- und Wertsachen: Gebühr für die Annahme der Hinterlegung in Höhe von 10 bis 250 €

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#15
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Dass überwiesenes Geld weder Wertpapierguthaben, Wertpapier, sonstige Urkunde, Kostbarkeit oder ein Geldzeichen ist.
Nach Art. 9 Bay. Hinterlegungsgesetz wird bei hinterlegungsfähigen "Gegenständen" zwischen
1. Geldsummen (Geldhinterlegung) und
2. Wertpapierguthaben sowie Wertpapiere, Geldzeichen oder sonstige Urkunden und Kostbarkeiten (Werthinterlegung) unterschieden
und nur die Werthinterlegung kostet Gebühren.

Und in Niedersachsen: Geld eines fremden Währungsgebiets.



-- Editiert von salkavalka am 20.07.2022 15:46

-- Editiert von salkavalka am 20.07.2022 15:49

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#16
 Von 
NotAmused
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go613025-15):
Bin nicht sicher,was ich tun soll

1. Ich werde per Einschreiben Netbank (Revisionsabteilung) mitteilen, dass ich mit der Gebühr in Höhe von 270,30 € nicht einverstanden bin und diese als Fehlbelastung sehe. So dreist wie die Netbank sich aufführt, wird das sicher nicht mal gelesen. Es geht aber darum bei Einspruch oder Gerichtsverfahren belegen zu können, dass man die Belastung nicht anerkannt hat.
(siehe auch Hinweise zum Rechnungsabschluss auf dem Kontoauszug)

2. Eine Beschwerde bei der BaFin einreichen (online).

3. Versuche noch mal telefonisch nachzuhaken, mündliche Versprechen und Aussagen der Kundenbetreuer sind jedoch wertlos.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von NotAmused):
3. Versuche noch mal telefonisch nachzuhaken, mündliche Versprechen und Aussagen der Kundenbetreuer sind jedoch wertlos.

Wenn einem das Leben allzu langweilig ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Und in Niedersachsen: Geld eines fremden Währungsgebiets.
Es bleibt Unfug. Man sehe sich einfach das Formular in NDS an: "Antrag auf Annahme von gesetzlichen oder gesetzlich zugelassenen
Zahlungsmitteln zur Hinterlegung (HS 1)".

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#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn nach der bankseitigen Kündigung

Die müsste es erstmal gegeben haben. Im Sachverhalt ist lediglich geschildert, dass die Bank darum gebeten hat, dass der Kunde das Konto auflösen sollte.

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#20
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Es bleibt Unfug. Man sehe sich einfach das Formular in NDS an: "Antrag auf Annahme von gesetzlichen oder gesetzlich zugelassenen
Zahlungsmitteln zur Hinterlegung (HS 1)".

Und? Das ist ein Formular zur Geldhinterlegung. Ich habe aber nie behauptet, dass man kein Geld hinterlegen kann. Ich habe nur gesagt, dass das nichts kostet. Und darüber steht in dem Formular nichts.
Das ergibt sich aus Nr. 3.1 der Anlage 2 zum Niedersächsischen Justizgesetz und da steht:
"Annahme, Verwaltung und Herausgabe von Geld eines fremden Währungsgebiets, Wertpapieren, sonstigen Urkunden und Kostbarkeiten 10 bis 250 €."
Also ganz klar geregelt, dass die Hinterlegung von inländischem Geld nichts kostet.

-- Editiert von salkavalka am 21.07.2022 22:42

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#21
 Von 
eble
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

wow, hier ist ja ordentlich was los, ich bin auch im Club der erschreckten Ex-Netbankkunden. Bin bei denen gerade in der Hotline durchgekommen, uff. Die Frau war freundlich und erklärte mir, die Netbank möchte mit dem 270 Euro Schock nur erreichen, dass die Kunden reagieren. Ihr müsst das nicht bezahlen. Wenn ihr euer Restguthaben aber haben möchtet (vor dem 270er Schocker), müsst ihr auf deren Website unten unter Formulare das 2. zur Kontoauflösung ausdrucken, unterschreiben, einscannen und per EMail an konto@aab.de schicken. Dann überweisen sie den Betrag auf das angegebene (neue) Konto. So mache ich es jedenfalls, habe noch 40 Euro auf dem Giro.
Bin mal gespannt, ob das auch so funktioniert.

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#22
 Von 
NotAmused
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eble):
Die Frau war freundlich und erklärte mir, die Netbank möchte mit dem 270 Euro Schock nur erreichen, dass die Kunden reagieren. Ihr müsst das nicht bezahlen.

Erschrecken?! Das sind dann schon unorthodoxe Methoden. Im Kleingedruckten steht, dass Netbank mit dem erteilten SEPA-Mandat bis zu 6 Monate von deinem Konto abbuchen kann. Ich gehe davon aus, dass Netbank die 270 € abbucht, bzw. mit deinem Guthaben verrechnet. Der Kontoauszug gilt, solange du diesen nicht anfechtest.

Aber gut, ich würde mich freuen wenn die Hotline-Dame die Wahrheit gesagt hat. Sag hier bitte Bescheid wie die Sache in deinem Fall ausgegangen ist.

Ich habe ein Guthaben von 2 € und möchte diesem dubiosen Verein wegen diesem Minibetrag nur sehr ungern eine Abbuchungsvollmacht erteilen.
Wenn die das ernst meinen, reicht es ja aus, eine Kontonummer für die Guthabenüberweisung mitzuteilen.

-- Editiert von NotAmused am 22.07.2022 10:58

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von NotAmused):
Ich habe ein Guthaben von 2 € und möchte diesem dubiosen Verein wegen diesem Minibetrag nur sehr ungern eine Abbuchungsvollmacht erteilen.

Dann wird man mit eventuell negativen Folgen leben müssen.



Zitat (von NotAmused):
Wenn die das ernst meinen, reicht es ja aus, eine Kontonummer für die Guthabenüberweisung mitzuteilen.

Natürlich recht das jetzt nicht mehr aus.
Da hätte man sich mal früher kümmern und selber überweisen müssen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum stellen nicht alle Betroffenen mit Hinweis auf weitere Betroffene, Beschwerde bei der Bafin!

0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
NotAmused
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach einer Woche habe ich nun doch per E-mail eine Antwort von NETBANK/AUGSBURGER AKTIENBANK erhalten.
Der Text ist allerdings etwas kryptisch:

"Die Gebühren wurden für Konten ohne vorliegenden Auflösungsauftrag mit Habens-Saldo berechnet.
Gerne buchen wir die Gebühren aus und erstatten Ihnen Ihr Guthaben.
Schicken Sie uns bitte hierfür einen formlosen und unterschriebenen Auflösungsauftrag mit einer gültigen Bankverbindung ein.

Beachten Sie bitte, dass die Gebühren nach Verrechnung mit Ihrem Guthaben ausǵebucht wurden und somit nicht weiter in Rechnung gestellt werden.(?!)

Sollten wir also keinen Auflösungsauftrag von Ihnen erhalten, bleibt Ihr Konto geschlossen und Sie können die Angelegenheit als erledigt betrachten."

Wie soll man das intepretieren?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Man versucht warum auch immer den Kunden in einen Auflösungsvertrag zu drängen.
Warum man das versucht weiß ich nicht.
Möglicherweise will die Bank mit allen Tricks und kniffen vermeiden das Konto selbst ordentlich kündigen zu müssen (oder die Konsequenzen zu tragen).

Da müsste man mal genauer wissen, was da so los ist (warum die Bank hier die Konten nicht weiterführen kann/will/darf/muss/soll).

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#28
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Da müsste man mal genauer wissen, was da so los ist (warum die Bank hier die Konten nicht weiterführen kann/will/darf/muss/soll).
Wie wäre es mit lesen? Die netbank hat den Betrieb eingestellt. Wie sollen dann die Konten weitergeführt werden?

Zitat (von Kalanndok):
Man versucht warum auch immer den Kunden in einen Auflösungsvertrag zu drängen.
Warum man das versucht weiß ich nicht.
Auch hier würde lesen helfen. Der "Auflösungsvertrag" ist die schriftliche Bestätigung des Kontoinhabers, wohin ein Guthaben auf dem Konto zu überweisen ist. Liegt diese nicht vor, wird die Summe bei Gericht hinterlegt.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wie soll man das intepretieren?

Sie sollen einen Auflösungsauftrag schicken - dann bekommen Sie Ihr Guthaben (ohne Abzug von Gebühren) überwiesen.

Zitat:
Liegt diese nicht vor, wird die Summe bei Gericht hinterlegt.

Man kann es auch so interpretieren, dass - wenn man keinen Auflösungsauftrag schickt - vom Guthaben die Gebühren abgezogen werden, und dann die Sache erledigt ist, weil es nichts mehr zu hinterlegen gibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man kann es auch so interpretieren, dass - wenn man keinen Auflösungsauftrag schickt - vom Guthaben die Gebühren abgezogen werden, und dann die Sache erledigt ist, weil es nichts mehr zu hinterlegen gibt.
Ja, könnte man auch so verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

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