Netbank richtet kein P-Konto ein

12. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)
Netbank richtet kein P-Konto ein

Ich bin schon seit vielen Jahren Kunde bei der Netbank und habe dort mehrere Girokonten und hatte bisher noch keine schlechte Erfahrungen mit der Netbank gemacht.

Ende August hat mir die Gerichtskasse Frankfurt, obwohl ich mit ihr wegen der Rückzahlung in Verhandlung befand, wegen rückständiger Gerichtskosten unvermittelt meine Konten bei der Netbank gepfändet
mit der Folge, dass ich erst mal aus mir unbekannten Gründen keine Überweisungen mehr tätigen konnte.

Auf eine E-Mail-Nachfrage wurde mir mit einem Formschreiben mitgeteilt das die Konten gepfändet sind und deshalb keine Verfügungen mehr möglich sind.

Auch der anschließende Schriftverkehr mit der Netbank lässt erkennen, dass man dort offenbar nur ziemlich unqualifizierte Leute beschäftigt deren Funktion nicht über das Versenden von Formbriefen beziehungsweise Form-E-Mails hinausgeht, denn eine qualifizierte Antwort auf den Inhalt meiner Schreiben an die Netbank habe ich bis heute noch nicht erhalten!

Sogar vorher abgebuchte Zahlungen die mir bereits per Onlinebanking als bezahlt gemeldet wurden, sind anschließend teilweise wieder rückgängig gemacht worden,
was mich sehr verwundert und noch einigen zusätzlichen Ärger beschert hat.

Erst über eine Woche nach der Pfändung habe ich von der Netbank den dazu gehörigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugesendet bekommen.

Obwohl die Netbank die Online-Tochter der noch relativ großen und als solide geltenden Sparda Bank ist, stellt sich die Netbank nun jedoch als unwillige und unfähige Billigbank heraus.

Obwohl die Netbank, wie auch jede andere Bank, laut Gesetz ein bestehendes Girokonto innerhalb von 4 Arbeitstagen in ein P-Konto umwandeln muss damit man darüber (in Grenzen) wieder seinen Zahlungsverkehr abwickeln kann
und ich ihr dafür einen ausgefüllten Antrag, zusammen mit einem längeren anspruchsvollen Brief zu gesendet habe, in der ich sie über meinen kompliziert zu berechnenden, persönlichen Pfändungsfreibetrag (nix nur 1029,99 € Basisbetrag !!!) in Kenntnis gesetzt habe, reagiert sie nun überhaupt nicht mehr.

Auch nach mittlerweile 3 Wochen, das sind 6 nur nach der Pfändung (!!!),
2 von 3 gekündigten Girokonten und mehreren Fax-Nachfragen
hat mir die Netbank immer noch kein P-Konto eingerichtet
und antwortet auch auf meine E-Mails und Faxe nicht mehr.

Meine mehrmals äußerte Bitte um Rückruf eines zuständigen und qualifizierten Mitarbeiters zur Klärung eventueller Fragen und Probleme wurde bis heute nicht nachgekommen.

Ich habe mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass die ganz offensichtlich unqualifizierten Mitarbeiter der Netbank offensichtlich auch überfordert sind
und nach allgemein immer weiter einreisender Manier Probleme einfach durch Nichtstun und Verweigerung auszusitzen, da sie wohl keinen ausreichend qualifizierten Mitarbeiter mit den erforderlichen Rechtskenntnissen haben.

Andererseits ist aber auch die Netbank eine Voll-Bank und muss die gesetzlichen Anforderungen an eine Bank erfüllen
und dafür auch das entsprechend qualifizierte Personal bereithalten
beziehungsweise von ihr nicht zu bewältigende Arbeiten extern vergeben muss,
was die Netbank, wie auch jede andere Firma in Deutschland, machen muss,
auch wenn sie das wie jede andere Firma, Geld kostet.

Mittlerweile bin ich der Ansicht sie wollen mich dazu bringen, die Bankverbindung komplett zu kündigen, wie ich verblümt einer der E-Mails nach der Kontopfändung entnommen habe,
und mir eine andere Bank zu suchen, das derzeit jedoch schwierig sein könnte.

Deshalb meine Frage hier in die Runde:

was kann ich tun oder an Drohungen versuchen, um die Netbank wieder zu pflicht- und gesetzesmäßigem Handeln zu bewegen,
d.h. mir sofort das gesetzlich verbriefte P-Konto mit dem mir zustehenden und pfändbaren Freibetrag einzurichten und meine sicherlich inhaltlich sehr anspruchsvollen Schreiben zur Kenntnis zu nehmen und zu beantworten?


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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Hallo,

ich würde die Bank schriftlich dadrüber in Kenntnis setzen, dass sie dazu verpflichtet ist(§ 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO ) , ein P Konto innerhalb von 4 Tagen zu Verfügung zu stellen, entweder mit deinem vorhandenen Konto oder aber mit einer neuen Kontonr.
Anders hingegen wäre es, wenn noch kein Konto besteht, da eine Eröffnung eines neuen Kontos keine Pflicht für die Bank ist.

Es darf allerdings nicht vergessen werden, dass ein P Konto nur im Guthaben geführt werden darf und eine Meldung an die Schufa geht, dass man im Besitz eines P-Kontos ist!

Viel Erfolg

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Ich finde es seltsam, das Leute sich darüber aufregen das vertragliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Sie selbst vertragliche Vereinbarungen dann jedoch offensichtlich ebenfalls komplett ignorieren ...

Da du hier so fleißig die Firmennamen nennst, WAS an der Formulierung Verzichten Sie auf konkretisierende Details! ist dir nicht verständlich?



quote:
was kann ich tun

Einen Anwalt beauftragen, da ganz offensichtlich weder du noch deine anspruchvollen Schreiben beeindruckend genug sind ...



quote:
nix nur 1029,99 € Basisbetrag !!!

Deinen persönlichen Pfändungsfreibetragswünsche haben die Bank nicht zu interessieren. Egal wie anspruchvoll diese Behauptungen formuliert wurden.
Diese werden im Zweifelsfalle weiterhin durch einen Richter geprüft und sofern berechtigt durch entsprechenden Erlass festgelegt.



Dir ist bewusst, das es auch für ein P-Konto keinen Kündigungsschutz gibt?
Desweiteren wird die EC Karte eingezogen, auch das Online Banking ist nur eingeschränkt (Guthabenbasis) möglich.



quote:
Auch nach mittlerweile 3 Wochen, das sind 6 nur nach der Pfändung (!!!),

Bitte was??? KeinenAhnung was du damit sagen willst?
Hoffentlich waren die Briefe nicht auch so 'anspruchsvoll' formuliert ....





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Diese werden im Zweifelsfalle weiterhin durch einen Richter geprüft und sofern berechtigt durch entsprechenden Erlass festgelegt.

<hr size=1 noshade>


dem Rechtspfleger übertragene Aufgaben (§ 20 Ziff.17 RPflG ), der durch Beschluß nicht Erlaß entscheidet.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
quote:
Diese werden im Zweifelsfalle weiterhin durch einen Richter geprüft und sofern berechtigt durch entsprechenden Erlass festgelegt.





diesbezüglich irrt ihr beide, deshalb habe ich extra geschrieben das die Pfändung von der Gerichtskasse Frankfurt durchgeführt wurde:

in diesem Falle gibt es weder einen Richter noch einen Rechtspfleger der das entscheiden kann!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>in diesem Falle gibt es weder einen Richter noch einen Rechtspfleger der das entscheiden kann!
<hr size=1 noshade>


Das Lesen der Gesetze dient zur besseren Rechtsfindung.
Die Gerichtskasse kann nicht über die Änderung der Pfändungsfreibeträge entscheiden; § 850l ZPO

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Gerichtskasse kann nicht über die Änderung der Pfändungsfreibeträge entscheiden; § 850l ZPO <hr size=1 noshade>


hört sich gut an sonst würde man ja auch
den Bock zum Gärtner machen!

Nur ist derzeit überhaupt kein Vollstreckungsgericht beteiligt!

Ich hatte beim meinem Amtsgericht angerufen,
die hatten sich für nicht zuständig erklärt.

Ich hatte die Vollstreckungsstelle der Gerichtskasse Frankfurt angerufen;
die sagten mir sie würden nur auf den Geldeingang von der Netbank warten, sonst seien sie nicht zuständig.

Deshalb gehe ich davon aus das der Schwarze Peter nun bei der Netbank liegt.
Irre ich damit?
und warum?
Und wer ist deiner Ansicht nach
warum zuständig?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Sorry, ich hab mich mit dem Sachverhalt nicht beschäftigt.

Mir ist nur der Zuständigkeitsirrtum für eine Änderung der Freigrenze aufgefallen, auf den ich reagiert habe.

Seb88 hat Dir doch eine, wie ich finde, gute Empfehlung gegeben, um die Einrichtung eines P-Kontos zu erreichen.
Die Banken sind dazu verpflichtet. Es gibt aber auch Gründe, die zu einer Ablehnung führen können. Leider sind die mir nicht bekannt. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

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#8
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

das aktuelle Problem und die ursprüngliche Fragestellung zielt auch nicht auf die Höhe des Freibetrages ab

sondern auf die Tatsache

das sich die Netbank tot stellt und überhaupt nicht mehr auf meine Schreiben reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

quote:
das sich die Netbank tot stellt


Du kannst Dich bei berechtigten Beschwerden an den Ombudsmann beim Deutschen Bankenverband wenden.

http://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/schlichtungsstelle/index_html

Kann die Bank die Einrichtung eines P-Kontos ablehnen?

http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/pfaendungsschutzkonto-p-konto.html#kann-die-bank-die-einrichtung-eines-p-kontos-ablehnen

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#10
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Ombudsmann ist mir bekannt,
dürfte aber nichts für eine schnelle Lösung sein.

Das die Netbank ein P-Konto einrichtes muss ist eigentlich klar und war nicht die Frage.

Wenn mir die Netbank hätte kündigen können hätte sie das sicherlich auch schon getan.

Ich hatte bei meiner Frage eher auf etwas schnell-wirkendes gehofft, schließlich verstößt die Netbank gegen bestende Gesetze.

Da müsste sich doch irgendwie wirksamer Druck erzeugen lassen !?????????

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
seb88
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 103x hilfreich)

Vielleicht lernt man für die Zukunft und fragt sich, ob man den "Service" noch in Anspruch nehmen kann.

Wie schon gesagt, Anschreiben mit Hinwaus auf den §, kurze Frist setzen und als Druckmittel vielleicht äußern, dass man sich ggf. an die Verbraucherzentrale, an die Schlichtungsstelle oder auch an einen RA wendet.

Sieht mir eher danach aus, als wenn man lieber eine Kündigung riskiert, als weiterhin ein Vertragsverhältnis zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Verbraucherzentrale und Schlichtungsstelle werden wohl nicht den gewünschten Effekt haben,

Drohung mit RA ist wirkungslos geblieben,

ich suche deshalb etwas erprobt Wirkungsvolleres!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Ich hatte bei meiner Frage eher auf etwas schnell-wirkendes gehofft, schließlich verstößt die Netbank gegen bestende Gesetze.

Da müsste sich doch irgendwie wirksamer Druck erzeugen lassen !?????????


quote:
ich suche deshalb etwas erprobt Wirkungsvolleres!

:???:
Die entsprechende Lösung wurde dir doch bereits genannt.
Umsetzen musst du sie selbst ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich verstehe die NetBank auch nicht. Die braucht doch eigentlich nur den Kunden zu Kündigen. Der Kunde verursacht einen haufen mehrarbeit, tritt fordernd auf und beschwert sich auch noch.

Eine Pfändung bedeutet für eine Bank immer ein Risiko. Denn wenn der Gläubiger nur einen funken Verdacht schöpft, die Bank habe es vereitelt an sein Geld zu kommen, haftet die Bank.

Mir stellt sich bei den ganzen Rechten, die ein Schuldner hat, immer wieder die Frage, wie lang soll diese Dominokette den noch werden.

Schuldner 1. Bestellt über seine Verhältnisse.
Gläubiger 1 kommt nun nicht mehr an sein Geld und wird selbst zum Schuldner.
Die Kette geht solange, bis einer genug Geld hat, das zu Puffern. Und ich denke mal nicht, daß das dem so viel Spaß machen wird.

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#15
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Harry,
du hast zumindest eine ganz eigene blühende Phantasie, aber den Thead scheinst du nicht gelesen zu haben:
das irgendjemand in diesem Zusammenhang über seine Verhältnisse irgendwas bestellt hat ist völlig aus der Luft gefriffen,

meine grundsätzliche Meinung dazu übrigens:
wer jedem auf Kredit liefert nur um mit Gewalt Geld zu verdienen hat es nicht besser verdient hinter seinem Geld herlaufen zu müssen.
Wer dies nicht will kann Zug um Zug gegen Bares verkaufen!!!


Die aktuelle Gesetzeslage kennst du offenbar auch nicht:

die Netbank darf nach Gesetz nicht mehr kündigen,
sonst hätte sie das selbstverständlich schon längst getan.

Wenn du einen realistischen Eindruck von der Dominokette und des aktuellen Pfändungsschutzes haben willst:

google doch mal nach "GNeuMoP"

für jemanden der selbst zum Schuldner zu werden könnte gibt es gesetzlich vorgesehene Ausnahmen,
das dürfte aber wohl eher selten der Fall sein.

Einen Spassfaktor kann ich bei dieser Thematik übrigens nirgends ausmachen ....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@netbank-opfer:

In diesem Thread wird wieder einmal eine Menge Unsinn (auch von Dir) dargestellt, auf den ich nicht näher eingehen möchte, ganz einfach, weil das den Rahmen sprengen würde.

Ein erprobt wirkungsvolles Mittel kann ich Dir auch nicht nennen, aber zwei Vorschläge:

1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde für die Banken, oder

2. Rechtsanwalt und Antrag auf einstweilige Anordnung beim zurständigen Amtsgericht zur Erzwingung der Einrichtung eines P-Kontos.

Und mal so ganz nebenbei (sollte man die Mitarbeiter vielleicht mal drauf aufmerksam machen) beschreibt die Netbank auf ihrer eigenen Website ausdrücklich Preise und und Leistungen Ihres "Verwaltungskonto/Pfändungsschutzkonto":

http://www.netbank.de/nb/kapitel_a.jsp

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Die werden dich relativ schnell ordentlich Kündigen. Und dann ist der ganze Bär eh geschält.
Dispo wird sowieso gestrichen, und dann einmal unter 0 Euro, und draußen ist man.

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Ein erprobt wirkungsvolles Mittel kann ich Dir auch nicht nennen,

Nennst du schon mit Punkt 2.


Wurde auch hier schon mehrfach genannt, warum der TE hier beratungsresitent ist und glaubt die Bank eher mit seinen 'anspruchvollen Briefen' beeindrucken zu können erschliest sich mir nicht.


Offenbar verfügt er doch noch genug über genug Geld und Zeit um die Sache per Monolog auszudiskutieren?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"per Monolog auszudiskutieren"
Das fehlte tatsächlich noch in meinem Sprachschatz :grins:

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
netbank-Presse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe User,
der dargestellte Sachverhalt hat ja bereits zu einer regen Diskussion geführt.
Wir stehen bereits seit mehreren Wochen mit dem Kunden zu dem Sachverhalt in Kontakt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir - zum Schutz unseres Kunden und seiner Privatsphäre - leider keine detaillierten Angaben zu diesem Fall in der Öffentlichkeit machen können.
Viele Grüße, das netbank-Team.

0x Hilfreiche Antwort


#22
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Gefällt mir hier :devil:
Ein netbank-opfer meldet sich in einem Rechtsforum.

Und zeitnah dann auch kurz danach ein "netbank-Team von netbank-Press".

In Spannung erwartet:
Warum? :sweat:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

quote:
Warum?

Schadensbegrenzung ...



quote:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir - zum Schutz unseres Kunden und seiner Privatsphäre - leider keine detaillierten Angaben zu diesem Fall in der Öffentlichkeit machen können.

Wenn der Kunde hier gegenteiliges bezüglich des Schutzes äußern würde, könnten wir ja alle diesen Fall besser nachvollziehen ...

Aber eigentlich egal, er kann ja selbst posten, was er so erlebt und geschrieben und gesagt bekommt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
netbank-opfer
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo zusammen,

das Posting der netbank-Presse ist ja der Hammer wie das gesamte Verhalten der Netbank in diesem Fall:

völlig nutzlos und inhaltslos!


aktueller Stand:

Netbank hat statt innerhalb von 4 Tagen wie das Gesetz es fordert nach ca. 6 Wochen (!!!) pro Forma ein P-Konto eingerichtet.

Pro Forma deshalb weil ich praktisch keine Möglichkeit der Nutzung dieses Kontos habe was eigentlich der Sinn des Gesetzes und des P-Kontos ist, denn der Kunde soll ja weiter dadurch seinen persönlichen Pfändungsfreibertrag nutzen sollen um mit dem Geld die Bestreitung seines Lebensunterhaltes sicher zu stellen, was die Netbank aber mittlerweile hinterforzig verhindert.

Genaueres unter meinem neueren Thread:

"merkwuerdige Netbank P-Konto-Nutzungsmoeglichkeit"

Ich bitte alle Interessenten sich dort über den Fortgang der Arbeitsweise der Netbank zu informieren

Gruß

Jürgen



-- Editiert netbank-opfer am 27.10.2011 05:41

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Eigentlich finde ich es direkt schade, daß Sie die Netbank nicht direkt in Ihr Verderben laufen läßt.
Sie bräuchten Ihnen doch eigentlich nur die EC Karte lassen und darauf warten, daß Sie mit nur einer Transaktion unter 0€ fallen. Würde für eine Fristlose nämlich reichen, und damit müßten andere Ihre Machenschaften, wenn auch durch den Gesetzgeber gedeckt, bezahlen.

Irgendwie kommt mir der Thread vor wie:
Auf der Autobahn kommt ihnen ein Falschfahrer entgegen. Einer? Hunderte!!!

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" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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