Neues Girokonto eröffnet - alte Bank löst Konto einfach auf - rechtens?

2. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)
Neues Girokonto eröffnet - alte Bank löst Konto einfach auf - rechtens?

Hallo zusammen,

Kunde B hat ein neues Girokonto bei Bank B eröffnet, welches er auch "ab sofort" (sprich zum nächsten 01. des Folgemonats) als neues Gehaltskonto nutzen möchte.
Bank B schickt auch auf Wunsch des Kunden eine Anfrage an Bank A, wo Kunde B vorher Kunde war, um dort alle Lastschriften etc. zu erfragen und diese automatisch auf die neue Bankverbindung umzustellen.
Kunde B möchte allerdings sein Girokonto bei Bank A noch ein paar Wochen weiter nutzen, um eventuell auftretende Doppel-Buchungen oder "Fehlbuchungen" kontrollieren zu können.
Kunde B hat bei Bank A sein Girokonto daher noch nicht gekündigt.
Nun möchte Kunde B bei Bank A auf sein Girokonto zugreifen (online), muss aber feststellen, dass dieses Konto seitens Bank A schon nicht mehr existiert.
Kunde B hatte dort, bei der vorherigen Prüfung, noch ein Guthaben (x.000€!) bei Bank A.
Ist die einseitige Kündigung seitens Bank A rechtens?

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7 Antworten
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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Ist die einseitige Kündigung seitens Bank A rechtens?

Natürlich, das ist doch keine Einbahnstraße.
Warum sind die Leute immer so verwundert, das der Vertragspartner auch kündigen darf?


Was mich nur verwundert, ist die Art, das die Bank noch kein Kündigungsschreiben zugesendet hat.


Da sollte man mal nachschauen was Bank B zu Bank A gesendet hat.
Denn diese Übernahme der SEPA-Lastschriften ist meist mit einer Kündigung der alten Bankverbindung gekoppelt.



Dann lohnt auch mal ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen mit Bank A. Eventuell tritt die Kündigung auch automatisch ein, wenn es nicht mehr das Gehaltskonto ist?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Kann Kunde B ausschließen, das der "Umzugsservice" von Bank B eine automatische Kündigung bei Bank A beinhaltete?

Die Kündigung seitens Bank A ist problematisch, wenn dir kein Kündigungsschreiben zugegangen ist. Der Bankwechsel ist hierbei nicht zufällig mit einem (Wohnungs-)Umzug verbunden?

Als nächsten Schritt würde ich einfach mal bei Bank A nachfragen, warum der Zugriff auf das Konto nicht mehr möglich ist bzw. wenn eine eindeutige Information über die Auflösung des Kontos vorliegt, warum diese vorgenommen wurde.

Wenn eine Kündigung erfolgt und diese aus irgendeinem Grund nicht mehr rückgängig zu machen ist, hat man zumindest Anspruch auf Auszahlung des Guthabens. Dazu sollte man dann der Bank die Kontoinformationen zukommen lassen, wohin das Guthaben überwiesen werden soll.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Dazu sollte man dann der Bank die Kontoinformationen zukommen lassen, wohin das Guthaben überwiesen werden soll.

Wenn das einer dieser üblichen "Kontowechselservice" war, dann wird das automatisch transferiert?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Seit September nutzen die meisten Banken Kontowechselformulare. Die Formulare sind größten Teils standatisiert.
Sie bestehen aus 3-4 Seiten, und werden von der neuen Bank (Bank B) zusammen mit dem Kunden ausgefült und unterschrieben.

Dort werden nicht nur Informationen zum Konto angefordert (Daueraufträge, Lastschriften), sonder noch viel mehr.
In diesem Formular gibt es den Punkt 2D, dort steht sinngemäß:
Ich beauftragte meine neue Bank, das Konto bei der alten Bank zu schließen
- zum oben angegebenen Datum des Kontowechsels
- zu einem anderen Datum:

Ist da etwas angekreuzt? Hast du eine Kopie des Auftrages?

Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass leider viele Bankberater das Formular nicht sorgfältig ausfüllen und Kreuze setzen, die dem Kunden gar nicht so bewusst sind.

Und - natürlich darf Bank A auch einseitig kündigen. Allerdings ist in der Regel eine zweimonatige Kündigungsfrist einzuhalten und keine Kündigung per sofort
Was steht denn im Vertrag?

Übrigens: Wenn du das Konto bei der Bank kündigst, ist es auch eine einseitige Kündigung. Das ist üblich bei Kündigungen.
Es wäre sehr schwierig, wenn der Vertragspartner mit jeder Kündigung einverstanden sein müsste.

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#6
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Ich danke euch für eure Antworten.
Die Vermutung, dass es auf dem Formular "angekreuzt" war, hatte ich bereits auch, leider aber keine Möglichkeit mehr, dieses nachzuvollziehen (keine Kopie des Formulars vorhanden).
Dennoch wundert mich, dass keine Kündigungsbestätigung schriftlich erfolgte, und sich auch bis heute sonst niemand gemeldet hat. Die Fristen waren gerade mal knapp über 15 Tage zum Monatsende. Etwas sehr zeitnah, wenn auch noch Weihnachtsfeiertage dazwischen liegen.
Naja, ich werde wohl mal schriftlich anfragen, wie nun der Stand der Dinge ist.
Ich kann ja auch auf meine Kontoauszüge nicht mehr zugreifen und streng genommen ja auch gar nicht mehr prüfen, ob da alles korrekt abgebucht wurde, oder nicht.

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#7
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Die Fristen waren gerade mal knapp über 15 Tage zum Monatsende. Etwas sehr zeitnah, wenn auch noch Weihnachtsfeiertage dazwischen liegen.
.


Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, den Auftrag in spätestens 5 Bankarbeitstagen zu bearbeiten.
Wenn auf dem Formular kein Datum angegeben ist, wird das Konto sofort aufgelöst.

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