Hallo,
meinem Konto wurde ein Betrag von 4.000 € abgebucht.
Der Empfänger in Russland ist mir nicht bekannt, auch habe ich in keinster Weise einen Kontakt dorthin.
Ich nutze Online-Banking, wobei die für eine Überweisung erforderliche TAN per SMS mir zugeschickt wird.
Folgender Hergang:
Vor gut drei Wochen ließ ich mir mein Konto für eine Überweisung von 10.000 € für den gesamten Tag frei schalten (via Telefon, da Konto ansonsten auf 1.000 € begrenzt).
30 Minuten nach der Freischaltung wollte ich die Überweisung vornehmen, funktionierte jedoch nicht über den Betrag von 10.000 €. Daraufhin überwies ich einen Teilbetrag von 5.000 €, was auch klappte.
Den zweite Teilbetrag über 5.000 € konnte jedoch nicht mehr überwiesen werden. Nach drei versuchen gab ich auf und meine Vermutung war ganz stark die, dass die junge Dame der Bank einen falschen Betrag freigegeben hatte.
Dabei beließ ich es auch.
Nun, nach drei Wochen und nach Erhalt meiner Kontoauszüge, die ich stets postalisch zugesandt bekomme, stellte ich fest, dass unmittelbar nach der Freischaltung vor drei Wochen ein Betrag in Höhe von 4.000 € nach Russland überwiesen wurde.
Das erklärt mir nun, weshalb ich die gewünschte Summe von 10.000 € nicht in vollem Umfang überweisen konnte.
Nach genauer Kontrolle meiner TAN-SMS, die ich von der Bank erhalten habe, habe ich nun festgestellt, dass mir zu der 4.000 € Überweisung auch eine SMS zugeschickt wurde.
Da ich parallel dazu wie auch über dieses Konto relativ viele Überweisungen vornehme ist diese SMS mit dem Hinweis über den 4.000 € Betrag nicht aufgefallen.
Die in dieser SMS enthaltene PIN wurde von mir nie benutzt/verwendet.
Für das Online-Banking benutze ich meinen Arbeitslaptop, der über einen stets aktuellen Virenscanner verfügt (Mc Afee).
Im Nachgang habe ich die Software Malwarebytes installiert und er hat einen Trojaner entdeckt, der, nach Recherche, für diesen Betrug wohl "verantwortlich" ist.
Nach dem Abgleich meiner Kontoauszüge hatte ich mich sofort bei meiner Bank gemeldet, die versuchte, den Betrag rückzubuchen, was erfolglos blieb und wohl auch bleiben wird.
Meine Frage nun: Kann ich den Betrag von meiner Bank zurückfordern?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
ChristophK
-- Editiert ChristophK123 am 27.05.2013 16:32
-- Editiert ChristophK123 am 27.05.2013 16:33
-- Editiert ChristophK123 am 27.05.2013 17:37
Online Banking - Pishing
27. Mai 2013
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2013 | 16:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Banking - Pishing
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#1
Antwort vom 27. Mai 2013 | 21:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
Das kommt darauf an, was in den vertraglichen Vereinbarungen mit der Bank diesbezüglich steht.
Ob die Bank überhaupt eine solche Absicherung anbietet und ob diese dann im einem Fall grober Fahrlässigkeit wie hier leistet wäre fraglich.
Ich gehe mal davon aus, das keine separate Versicherung für solche Fälle besteht?
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 28. Mai 2013 | 00:39
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16166x hilfreich)
quote:
Die in dieser SMS enthaltene PIN wurde von mir nie benutzt/verwendet.
Ich würde von der Bank eine genaue Untersuchung verlangen, wie es dazu kommt, dass diese TAN genutzt wurde, wenn du dir sicher bist, sie nie eingegeben zu haben.
Auch das Handy untersuchen lassen, ob dort ebenfalls irgendeine Malware drauf ist.
Beim handy-Provider anfragen, ob es möglich war und der Fall war, dass der Trojaner von deinem PC aus auf die SMS über irgendein Web-Interface zugreifen konnte.
Davon abgesehen: Wenn man den Banken glaubhaft belegt, dass man sich bestmöglich durch Virenscanner und Co geschützt hat, sind die manches mal kulant und erstatten den Betrag. Sie wollen wenig Ärger diesbezüglich. Eine Pflicht, den Betrag zu ersetzen gibt es nur dann, wenn der Fehler bei der Bank liegt. Das nachzuweisen wird aber ggf. schwer.
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#3
Antwort vom 28. Mai 2013 | 01:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119527 Beiträge, 39735x hilfreich)
quote:
Ich würde von der Bank eine genaue Untersuchung verlangen, wie es dazu kommt, dass diese TAN genutzt wurde, wenn du dir sicher bist, sie nie eingegeben zu haben.
Die Nachweispflicht liegt hier aber nicht bei der Bank, Laptop und Handy muss der Kunde schon selbst untersuchen.
Zumal er ja auch schon die Beweise - zumindest teilweise - vernichtet hat.
Selbst wenn er nachweisen könnte das er nicht schuld wäre, impliziert das nicht automatisch das die Bank schuld wäre.
Selbst wenn man dann tatsächlich eine mögliche Schuld der Bank nachweisen könnte, dann hat er ja auch noch die einfachsten Mittel der Kontrolle/Verhinderung vernachlässgt ...
Was das für die Pflicht der Bank zum Schadensersatz bedeutet ist ja bekannt.
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