P KONTO überzogen

9. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go514830-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
P KONTO überzogen

Hallo,
ich habe folgende Frage und hoffe dass ihr mir hier weiterhelfen könnt ich befinde mich momentan im Ausland und habe Geld abgehoben und aus irgendeinem Grund hat meine Karte mir 700 € mehr rausgegeben als auf meinem Konto vorhanden war (statt 700 TL habe ich 700 Eur angeklickt und schwupp wurde das geld ausgespuckt) meine Frage lautet wie sieht der Freibetrag für den Folgemonat aus wenn ich bei -700 Euro bin. Ich werde mein gehalt bekommen und hoffe, dass ich eine Ratenzahlung vereinbaren kann. Wie sieht die Rechtslage in so einem Fall aus? Darf die Bank das geld einbehalten trotz P Konto?
Ich würde mich sehr über Informationen darüber freuen. Lg Raymond

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Selbstverständlich wird die Bank den Gehaltseingang verrechnen, das ist immer so wenn das Konto überzogen ist.
Mir erschließt sich dein Problem nicht. Du musst ja nicht die gesamten 700 € ausgeben.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Selbstverständlich wird die Bank den Gehaltseingang verrechnen, das ist immer so wenn das Konto überzogen ist.

Und das ist nicht einfach nur immer so.
Das ist auch durchaus erlaubt. Siehe unter anderem Details im Kontovertrag.
Nur als Ergänzung :-)

-- Editiert von mepeisen am 09.05.2019 12:58

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#3
 Von 
go514830-14
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute ich danke euch für die beiden Antworten ich habe natürlich nicht das gesamte Geld ausgegeben jedoch kann ich meine Überweisungen nicht ausführen etc. und dabei habe ich eine Möglichkeit gesehen eventuell schonend das ganze zurückzuerstatten ich danke euch für die Information

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst mit deiner Bank alles mögliche absprechen. Bitte höflich darum, erkläre die Situation und ggf. macht die Bank dann auch mit. Du brauchst dann ja auch in den nächsten Wochen kein neues Bargeld, wenn du sparsam bist und es dir einteilst.
Du hast halt keinen Rechtsanspruch, dass man dir da entgegen kommt. Das P-Konto schützt im Prinzip erst mal nur Guthaben.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

P.s.

Man kann auch Bargeld wieder einzahlen, wenn es als Buchgeld auf dem Konto fehlt.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Darauf habe ich bewusst nicht hingewiesen. Denn eine neue Bargeld-Einzahlung wird erst mal als neue Einnahme gewertet und dann könnte es einen Konflikt mit dem Freibetrag geben.
Jedenfalls gehe ich mal von aus, dass es nicht einfach nur ein P-Konto aus Jux und Dollerei ist, sondern auch eine Pfändung vorliegt.

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