Hallo an alle.
Ich werde Lohn gepfändet und habe ein P-Konto. Per Gerichtstitel habe ich eine Pfändung über mein Konto gestoppt da doppelt pfänden nicht erlaubt ist.
Die Bank bucht aber alle Gutschriften die auf mein Konto gehen sofort um auf das Auskehrungskonto. So liegen dort mittlerweile 600 Euro die mir fehlen.
Meine Frage : wie bekomme ich mein Geld zurück. Darf die Bank das überhaupt??
P-Konto. Bank bucht Geld um.
30. November 2019
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Frage vom 30. November 2019 | 11:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
P-Konto. Bank bucht Geld um.
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#1
Antwort vom 30. November 2019 | 17:20
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3211x hilfreich)
Selbstverständlich kann der Gläubiger alles pfänden was nicht niet und nagelfest ist. Wenn Sie also zwei oder drei oder vier konnten haben, wovon naturgemäß nur eins das P-Konto ist, dann kann er alles andere pfänden.
Ich gehe mal davon aus, dass die Bank lediglich die Beträge umgebucht habt, die überhalb des Pfändungsfreibetrags liegen.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2019 | 15:56
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16185x hilfreich)
Ich nehme mal an, es sind keine Forderungen der Bank selbst. Also dass du Schulden bei der Bank hast.
Zitat:Per Gerichtstitel habe ich eine Pfändung über mein Konto gestoppt da doppelt pfänden nicht erlaubt ist.
Wenn du so einen Gerichtsbeschluss hast, würde ich die Bank höflich aber deutlich dazu auffordern, den Gerichtsbeschluss einzuhalten und dir das Geld wieder deinem Konto gutzuschreiben.
Falls nicht, würde ich das Gericht informieren, dass die Bank sich weigert, den Gerichtsbeschluss einzuhalten und einen PfÜB gegen die Bank beantragen. Den ein Gerichtsvollzieher dann vollstreckt. Das wäre der Weg.
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#3
Antwort vom 2. Dezember 2019 | 07:44
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 29x hilfreich)
ZitatIch nehme mal an, es sind keine Forderungen der Bank selbst. Also dass du Schulden bei der Bank hast. :
Zitat:Per Gerichtstitel habe ich eine Pfändung über mein Konto gestoppt da doppelt pfänden nicht erlaubt ist.
Wenn du so einen Gerichtsbeschluss hast, würde ich die Bank höflich aber deutlich dazu auffordern, den Gerichtsbeschluss einzuhalten und dir das Geld wieder deinem Konto gutzuschreiben.
Falls nicht, würde ich das Gericht informieren, dass die Bank sich weigert, den Gerichtsbeschluss einzuhalten und einen PfÜB gegen die Bank beantragen. Den ein Gerichtsvollzieher dann vollstreckt. Das wäre der Weg.
Für einen PfÜB brauch man einen vollstreckbaren Titel. Den gibt es hier nicht. Der Beschluss des Gerichts hier ist kein solcher Titel.
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