P-Konto Freibetrag - Versicherungsschaden

13. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
iceless
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
P-Konto Freibetrag - Versicherungsschaden

Hey zusammen!

Habe da mal eine Frage zum Pkonto. Dieses hat ja einen Freibetrag von 1028 Euro. Nun ist mir jemand in die Karre gefahren und hat einen Schaden von ca. 2.000 Euro verursacht, welchen die Versicherung nun regulieren will. Damit wäre der Betrag ja mehr als erreicht. Was ist mit solchen Sonderfällen? Kann man das Geld trotzdem kriegen, wenn man nachweisen kann, dass es sich um einen Versicherungsschaden handelt und das Geld für die Instandsetzung braucht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Ist auf dem P-Konto denn gerade eine laufende Pfändung?

Kann die Versicherung des Unfallgegners den Schaden nicht direkt mit der Werkstatt abrechnen? Dann wird das P-Konto gar nicht betroffen :-)

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die Bank ist weder berechtigt noch verpflichtet, den Zufluß zu bewerten. Sprich, der Zufluß ist Pfändbar! Hier wäre das Amtsgericht zuständig! Allerdings ist dieser Anspruch von den Gläubigern pfändbar! Also würde diese Zahlung auf jeden Fall gefpändet!
Du kannst den Anspruch bei deiner Werktstatt abtreten, die Versicherung zahlt an diesen, dann dürfte es keine Probleme geben...

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Das P-Konto wurde ja auch deshalb eingeführt, den zwingenden Lebensunterhalt von Menschen unbürokratisch zu sichern.
Die Regulierung eines Versicherungsschaden kann nicht dazugehören.
Bzw. anders gefragt: Wieso gibt der Schuldner den Gläubigern das Geld nicht direkt? Er hätte doch auch das Auto verkaufen können, um seine Schulden zu tilgen.

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