Guten Morgen, mal angenommen Person A hat einen Freibetrag beim P-Konto bei der Sparkasse von 1133,80, verdient im Monat ca. 1265,00 ist verheiratet und hat 2 Kinder. Der Ehemann Person B hat einen Verdienst von ca. 2400 Euro brutto und auch ein P-Konto. Können beide Ehepartner die unterhaltspflichtigen Kinder mit eintragen lassen, sodass jede Person den Sockelfreibetrag von 1133,80 + 2 unterhaltspflichtige Kinder hat oder kann das nur eine Person?
Person B hat glaube ich schon die 2 unterhaltspflichtigen Kinder eingetragen, aber Person A noch nicht.
Wie hoch wären dann die zusätzlichen Freibeträge bei Person A noch?
P-Konto Freibetrag?
24. September 2018
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Frage vom 24. September 2018 | 11:36
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
P-Konto Freibetrag?
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#1
Antwort vom 24. September 2018 | 11:43
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Jede Person zählt für sich und losgelöst zunächst einmal. Das heißt: Ja.
Dem Gläubiger steht es allerdings frei, vor Gericht eine Herabsenkung des Freibetrages bei beim jeweiligen Schuldner zu beantragen.
Zitat:Wie hoch wären dann die zusätzlichen Freibeträge bei Person A noch?
-> Google. Da findet man die aktuellen Freibeträge.
#2
Antwort vom 24. September 2018 | 12:01
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJede Person zählt für sich und losgelöst zunächst einmal. Das heißt: Ja. :
Dem Gläubiger steht es allerdings frei, vor Gericht eine Herabsenkung des Freibetrages bei beim jeweiligen Schuldner zu beantragen.
Zitat:Wie hoch wären dann die zusätzlichen Freibeträge bei Person A noch?
-> Google. Da findet man die aktuellen Freibeträge.
Danke also kann Person A und Person B jeweils 2 Kinder eintragen lassen und somit erhöht yich dann auch bei Person A der Freibetrag?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. September 2018 | 12:23
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Siehe oben: Wenn der Gläubiger von einem Gericht die Herabsenkung des Freibetrages fordert, wird das so auch geschehen.
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