P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?

22. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
clyde2020
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
P-Konto: Freibetrag erhöhen um Kinderbetreuungskosten nach § 87 SGB III ?

Liebes Forum,

ich hab folgende Frage und würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Ich nehme an einer Umschulung teil und erhalte ALG 1, zusätzlich erhalte ich pauschal zweimal 130,00€ = 260,00€ Kinderbetreuungskosten von der Arge erstattet.

Die Kinderbetreuungskosten werden nach § 87 SGB III erstattet.

Ich habe ein P-Konto und möchte gern wissen, ob ich meine Pfändungsfreigrenze um den Betrag der Kinderbetreuungskosten erhöhen kann.

Oder anders gefragt fallen die erstatteten Kinderbetreuungskosten unter den Punkt "Andere Geldleistung(en) für Kinder - z. B. Kinderzuschlag und vergleichbare Rentenbestandteile (§ 850k Abs. 2 Nr. 3 ZPO )" auf dem Formular P-Konto Bescheinigung?

Ich bedanke mich schon im Voraus über eine Antwort.

Vielen Dank!

-- Editiert von clyde2020 am 22.03.2020 08:20

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von clyde2020):
ob ich meine Pfändungsfreigrenze um den Betrag der Kinderbetreuungskosten erhöhen kann.
Ja. Ich meine, diese Erstattung gehört dazu: nach § 850k (2, Nr.3) ZPO
3. das Kindergeld oder andere Geldleistungen für Kinder,

Laut P-Konto-Bescheinigung: das Kindergeld sowieso
und dazu eben die Erstattung nach § 87 SGB III als andere Geldleistung für Kinder.

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