P-Konto und Rente

27. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
P-Konto und Rente

mein Mann hat nun ein P-Konto
er bekommt immer jeden 1. seine Rente,
wie lange kann er nun die Rente stehen lassen,nur 7 Tage oder den ganzen Monat
und dann noch eine Frage:
nun ist ein Pfändungsbeschluss gekommen, wie ist das nun
mit dem normalen Konto konnten wir am Geldautomaten kein Geld mehr abnehmen nur noch am Schalter,
kann man nun trotz einer Pfändung bei einem P-Konto am Geldautomaten Geld abheben oder auch nicht

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@moppesmoppes:

Bei einem P-Konto ist der Freibetrag von rund 985,- € monatlich geschützt. Über diesen Betrag kann im Verlaufe des Monats verfügt werden, durch Barabhebungen, Überweisungen oder Lastschriften. Auch die Nutzung der Automaten (Geldautomaten oder auch Überweisungsautomaten) sowie des Online Banking ist weiterhin möglich.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
ergänzend zu AxelK:
Das P-Konto berücksichtigt nur den Pfändungsfreibetrag für eine Person. Bei Gericht kann jedoch der Pfändungsschutz für evtl. weitere unterhaltspflichtige Personen beantragt werden.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@CBW:

Kleine Korrektur/Ergänzung: Die Erhöhung des geschützten Betrages läuft nicht zwingend über das Gericht, sondern über eine Bescheinigung, die z.B. der Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder die Familienkasse (wenn Kindergeld bezogen wird) ausgestellt werden kann. Die wird der Bank vorgelegt und der geschützte Betrag wird entsprechend erhöht.

Das formular gibt's z.B.

hier zum Download

Gruß,

Axel

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-- Editiert am 01.11.2010 18:37

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