P-Konto nach Insolvenz Eröffnung gesperrt

2. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Snowy87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
P-Konto nach Insolvenz Eröffnung gesperrt

Hallo, ich bin seit gut zwei Wochen in Insolvenz.Das Erstgespräch mit det Insolvenzverwalterin steht noch aus.Meine Bank hat mein Konto wegen der Insolvenz gesperrt, mein Lohn plus Restguthaben ist drauf.Sämtliche Abzüge werden erst noch abgebucht.Meine Frage...wenn ich die Treuhänderin um die Freigabe bzw Entsperrung des Konto bitte , kann ich dann über das komplette Geld nach allen Abzügen verfügen?Wie ist das dann in Zukunft..wenn der unpfändbare Lohn über mein erhöhten Freibetrag (2 unterhaltsberechtigte) hinaus geht?Ist das Geld dann futsch oder nur eingefroren?

Danke schon mal im Voraus

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go450977-61):
Hallo, ich bin seit gut zwei Wochen in Insolvenz.
Zitat (von go450977-61):
Das Erstgespräch mit det Insolvenzverwalterin steht noch aus.

Das ist ja nun etwas widersprüchlich.

Was genau steht denn in dem Schreiben, in welcher Phase man sich nun befindet?



Zitat (von go450977-61):
Meine Bank hat mein Konto wegen der Insolvenz gesperrt,

Und wie kommt die Bank dazu auch den unpfändbaren Teil des P-Kontos zu sperren?



Zitat (von go450977-61):
Sämtliche Abzüge werden erst noch abgebucht.

Von einem gesperrten Konto wird gar nichts abgebucht. Das ist der Sinn der Sperre.



Zitat (von go450977-61):
Wie ist das dann in Zukunft..wenn der unpfändbare Lohn über mein erhöhten Freibetrag (2 unterhaltsberechtigte) hinaus geht?Ist das Geld dann futsch

Nein, das bekommen dann Deine Gläubiger, damit werden Deine Schulden bezahlt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Snowy87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Die Insolvenz wurde vom Gericht am 16.9 eröffnet, das Gespräch mit dem IV ist nächste Woche.
Die Bank meint das der zuständige IV das Konto entsperren lassen muss, also ein Schreiben aufsetzen soll.
Wie kann ich das Geld was über den Sockelbetrag geht schützen?Freigabe vom IV oder Antrag bei Gericht?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go450977-61):
Die Bank meint das der zuständige IV das Konto entsperren lassen muss, also ein Schreiben aufsetzen soll.

Beim P-Konto gibt es einen unpfändbaren Betrag, den einfach zu sperren ist meiner Meinung nach schlicht rechtswidrig.



Zitat (von go450977-61):
Wie kann ich das Geld was über den Sockelbetrag geht schützen?Freigabe vom IV oder Antrag bei Gericht?

Gar nicht, das steht Deinen Gläubigern zu.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snowy87
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich kann doch aber ein Antrag beim Insogericht stellen, um mein unpfändbares Einkommen freistellen zu lassen sprich das was über dem Sockelbetrag geht mir ebenfalls zusteht um mein Lebensunterhalt für mich und meine Kinder zu sichern

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Das ist richtig, wenn du erwerbstätig bist und Kinder hast, liegt deine Pfändungsgrenze weit über dem Sockelbetrag.

"Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von € 2.060,00 und Unterhaltungsleistungen an 2 Personen beträgt das unpfändbare und pfändbare Arbeitseinkommen:

unpfändbar: € 1.917,28

pfändbar: € 142,72 "

Hast du deine Inso. selbst in die Wege geleitet oder durch einen Anwalt, Schuldnerberatung etc.? Eigentlich wird in diesem Zuge schon eine Bescheinigung ausgestellt :/
Am besten gehst du zum Amtsgericht...Abteilung für Zwangsvollstreckung und lässt den Pfändungsfreibetrag in der entsprechenden Höhe festsetzen. Die Bescheinigung über die Pfändungsfreigrenze legst du dann bei der Bank vor.
Ich bin mir allerdings nicht sicher ob dies auch rückwirkend von der Bank akzeptiert wird, es kann also sein dass du bis zum Datum der Bescheinigungsabgabe nur den Sockelbetrag erhälst.

Signatur:

ein Schelm...wer böses dabei denkt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@all:

Meiner Meinung nach dürfte wohl kaum die Bank von sich aus das Konto gesperrt haben, sondern auf Veranlassung des Insolvenzverwalters/Treuhänders. Und genau der wird das Konto auch wieder freigeben müssen.

Das nächste ist die Frage, was in Zukunft passiert. Die Bank darf das Konto, also den Betrag oberhalb des Freibetrages, nur dann sperren, wenn eine Kontopfändung vorliegt und die dürfte während der laufenden Inso/Wohlverhaltensphase eigentlich nicht vorliegen, weil die Gläubiger den ihnen zustehenden Betrag über den Abzug vom Lohn direkt vom Treuhänder bekommen.

Gruß,

Axel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Meiner Meinung nach dürfte wohl kaum die Bank von sich aus das Konto gesperrt haben, sondern auf Veranlassung des Insolvenzverwalters/Treuhänders.


Da haben Sie aber eine zu hohe Meinung von den Banken. Der IV veranlasst keine Sperren. Das machen einige Banken immer ganz automatisch sobald sie wissen, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der IV schreibt die Bank maximal an und fordert diese auf, das was pfändbar ist auszukehren. Das dabei gesetzliche Vorgaben völlig ignoriert und auch gerne mal ein P-Konto voll gesperrt wird, ist (leider) gängige Praxis.

Wenn unser TS im Übrigen einen "Gleichlauf" von pfändbaren Arbeitseinkommen und Freibetrag auf dem P-Konto hinbekommen möchte, dann muss er, um auf Nummer Sicher zu gehen, einen Antrag nach § 850k Abs. 4 ZPO beim Insolvenzgericht stellen.

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12327.07.2021 15:14:08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß das Thema ist schon Jahre alt, aber meine allgemeine Frage, ich bin aktuell in der Insolvenz wurde vor kurzem eröffnet mit dem Insolvenzverwalter habe ich auch kontakt aufgenommen und alle
Papiere geschickt die er braucht. Aber mit einer Kontosperre vom Insolvenzverwalter der Bank muss man nicht rechnen oder ? Darüber wurde nehmlich nie ein Wort gesagt.

Und falls es gesperrt wäre könnte man sich auch nicht mehr online einloggen oder ? P-Konto ist aktiv

Über eine Antwort würde ich mich freuen

-- Editiert von colorfreude am 28.06.2020 09:44

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Eigenes Problem = eigener Beitrag



Zitat (von colorfreude):
Aber mit einer Kontosperre vom Insolvenzverwalter der Bank muss man nicht rechnen oder ?

Rechnen muss man immer mit allem...
Die Bank ist auch insolvent? Klar kann der Insolvenzverwalter der Bank das Konto sperren.



Zitat (von colorfreude):
Und falls es gesperrt wäre könnte man sich auch nicht mehr online einloggen oder ?

Hängt vom System ab.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.