P-Konto nur bei "Überweisungsauftrag zum Ausgleich einer Pfändung"

9. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
MustiE_1975
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
P-Konto nur bei "Überweisungsauftrag zum Ausgleich einer Pfändung"

Hallo,
ich hab gestern bei meiner Bank gefragt,
ob Sie einen P-Konto anbieten.
Sie bieten einen P-Konto an und gleichzeitig beantragt. Da ich demnächst einen Pfändungs-uns Überweisungsbeschluss bekomme, laut Inkasso, der hat die Gebühren dafür zum
Dazu hab ich dann ein folgendes Formular
bekommen:
"Überweisungsauftrag zum Ausgleich einer Pfändung"
Unter Puntk 2 des Formular steht folgendes:
„Sollte mit dem Pfändungsbeschluss Kosten und Zinsen fällig sein, müssen diese auch auf dem Auftrag zusätzlich vermerkt sein. Bitte kreuze in diesem Fall "zzgl.Kosten und Zinsen" unter dem Betrag mit ja an.
Bitte bedenke, dass dein Konto erst wieder entsperrt werden kann, wenn der volle Forderungsbetrag von uns entrichtet wird.

Außerdem hab ich noch eine zweites Formular bekommen, das ist der "Antrag zu Umwandlung einer P-Konto.
Am 26.03.19 hat er die GK Pfüb
13.05.19 & 14.05.19 GV-Kosten Pfüb entrichtet.
Aber den Beschluss hab ich noch nicht bekommen.

Wollte wissen ob es rechtens ist, dass ich den P-Konto nur dann bekomme wenn ich den Formular "Überweisungsauftrag zum Ausgleich einer Pfändung" ausfülle und das Formular gilt auch für die Entsperrung der Konto.

Mein Konto ist jetzt gesperrt, erst wenn ich die o.g. 2 Formulare ausfüllt, wird es wieder entsperrt.

Danke euch im Vo

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Sie bieten einen P-Konto an und gleichzeitig beantragt.

Satz unklar, da unvollständig.
Zitat:
Da ich demnächst einen Pfändungs-uns Überweisungsbeschluss bekomme, laut Inkasso, der hat die Gebühren dafür zum

ebenso.
Wieso soll der Pfändungs-und Überweisungsbeschluss erst noch kommen wenn die Bank den schon mit berücksichtigt haben will ?
Irgendwie stimmt die Schilderung und die Reihenfolge des Ablaufs nicht.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

1. P-Konto beantragen
Jeder Kunde hat einen Rechtsanspruch, dass ein bestehendes Girokonto als P-Konto geführt wird, auch ohne irgendwelche Sonder- oder Extraanträge.

Also einfach einen formlosen Antrag stellen und den mit Zustellnachweis der Bank zukommen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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