P Konto und Rückgaberecht

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
19Verena19
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
P Konto und Rückgaberecht

Hallo ihr lieben,

Ich hab ein P konto, und ich zahle meistens mit karte oder kaufe auch online.
Bei ebay hatte ich bei Mediamarkt ein Kopfhörer gekauft und natürlich auch bezahlt. Nach 2 Tagen habe ich mail von verkäufer erhalten, dass die Ware vergriffen ist, kann nicht liefern. Und auch Geld zurücküberwiesen. Jetzt meint mein Bank, dass es einkommen ist und behält es. Haben die Leute mit p konto kein rückgabenrecht? Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von 19Verena19):
Haben die Leute mit p konto kein rückgabenrecht?


Du meinst sicher das Widerrufsrecht. Ja, das haben sie wie alle anderen auch.

Hat mit der Bank aber nichts zu tun, denn für die Bank ist es ein zusätzlicher Geldeingang.

Zwei unabhängig voneinander zu bewertende Sachverhalte.

Berry

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#2
 Von 
19Verena19
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Barry, das war eigentlich so gemeint:
Haben die Leute mit p konto kein „wiederufsrech"? Ich weiß, dass wir alle es haben, aber wieso behält das geld die bank? Ich überweise doch das geld von dem gehalt, was frei ist, wenn Verkäufer (Mediamarkt)nicht liefern kann, kann ich nichts dafür. Ich muss dann die Kopfhörer dann wo anderes kaufen, damit zahle ich doch doppelt für gleiche ware? Oder gibts irgendeine andere Regelung? Danke

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Du bezahlst nicht 2x sondern mit dem zusätzlich, nicht geschütztem, Geldeingang deine Schulden.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von 19Verena19):
Haben die Leute mit p konto kein „wiederufsrech"?

Doch. Das hat ja auch problemlos geklappt.



Zitat (von 19Verena19):
aber wieso behält das geld die bank?

Wohl eher umgekehrt ...

Das Geld das da reinkommt, ist kein geschütztes Einkommen mehr - das geschützte Einkommen wurde ja bereits genutzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
19Verena19
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 19Verena19):
aber wieso behält das geld die bank?

Wohl eher umgekehrt ...

Das Geld das da reinkommt, ist kein geschütztes Einkommen mehr - das geschützte Einkommen wurde ja bereits genutzt.

Für Ware, die ich nie bekomme? Oder für was? Ist das doch unlogisch

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
19Verena19
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Du bezahlst nicht 2x sondern mit dem zusätzlich, nicht geschütztem, Geldeingang deine Schulden.


Das ist eine Zahlung von geschütztem Geldeingang, für Ware, was ich brauche, die der Verkäufer nicht liefern kann, und ich muss dann wo anderes kaufen

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#7
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Der Inhaber eines P-Kontos hat leider mit einigen Einschränkungen zu leben. Dein Beispiel gehört zu den Dingen, die in diesem Zusammenhang 'passieren'.
Ohne die Moralkeule schwingen zu wollen: Dir nimmt keiner etwas weg, sondern es werden damit die (von Dir verursachten) Schulden bezahlt.
Aktuell kannst Du hier nichts mehr tun, aber für die Zukunft anders planen - bei einem Vor-Ort-Kauf wäre das nicht passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119570 Beiträge, 39743x hilfreich)

Zitat (von 19Verena19):
Für Ware, die ich nie bekomme?

Zitat (von 19Verena19):
für Ware, was ich brauche, die der Verkäufer nicht liefern kann, und ich muss dann wo anderes kaufen

Irrelevant. Der Verkäufer ist raus, der hat seine Pflichten erfüllt.



Zitat (von 19Verena19):
Das ist eine Zahlung von geschütztem Geldeingang

Ja, nur ist es danach nicht mehr geschützt. Es ist nur genau dieser Geldeingang geschützt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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