P-Konto wechseln

5. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
P-Konto wechseln

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir befindet sich seit 2018 in der Privatinsolvenz, zurzeit hat Sie ein Guthabenkonto/Basiskonto mit der Option P-Konto bei der Norisbank es werden alle 3 Monate 17,70€ Kontoführungsgebühren vom Konto gebucht, da Sie von ALG II lebt sind 17,70€ viel Geld für sie, kennt jemand ein kostenloses Konto (P-Konto) für jemand der eine negative Schufa (5 % Score) hat?


Wie funktioniert ein wechseln? Man darf ja keine 2 P-Konten besitzen, das alte kündigen geht, aber was soll man tun wenn die neue Bank sie nicht nimmt? Wenn man ohne Konto da steht ist eine vorübergehende Auszahlung der Leistung vom Jobcenter als Scheck / Bar oder auf ein fremdes Konto möglich?


Also Ing Diba hat sie nicht genommen wegen der SCHUFA, Comdirect auch nicht weil sie bereits ein P-Konto besitzt bei der Norisbank. Beim Eröffnungsantrag (Comdirect) musste sie ja warheitsgemäß angeben dass sie ein P-Konto hat.

Laut insolvenzverwalter muss das Konto als P-Konto geführt werden.

Danke für eure Meinung.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
Wenn man ohne Konto da steht ist eine vorübergehende Auszahlung der Leistung vom Jobcenter als Scheck / Bar oder auf ein fremdes Konto möglich?

Ja, wobei das mit dem fremden Konto sollte man lassen.



Ich würde die Norisbank mal anschreiben, das die Kosten von 5,90 EUR angesichts der wesentlich geringeren Kontoführungskosten bis hin zu 0 EUR sämtlicher anderen Kontenmodelle bei ungleich umfangreicherem Angebots- und Leistungsumfang offenbar einen "Abwehrpreis" gemäß den Kriterien das Urteils des OLG Frankfurt darstellen soll.
Das man die nicht nachvollziehbare Preisgestaltung doch noch mal überdenken sollte und man das dann nötigenfalls bei Weigerung einer angemessenen Absenkung auch gerne mal zusammem mit der BaFin, dem Verbraucherschutz und auch einem Gericht ausdiskutieren wird.
Und das - sollte man erwägen sich des Kunden durch Kündigung zu entledigen - unmittelbar einstweiligen Rechtsschutz vor Gericht suchen wird und die BaFin informieren wird.



Zitat (von Hurricane91):
Beim Eröffnungsantrag (Comdirect) musste sie ja warheitsgemäß angeben dass sie ein P-Konto hat.

Wenn danach gefragt wird ja.

Man sollte man mal schauen, welche Banken beim Antrag überhaupt danach fragen. Und deren Preisliste vorher mal anschauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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