PayPal schränkt mein Konto ein und lässt mich mein Guthaben erst in 180 Tagen abbuchen

11. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Terminator123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal schränkt mein Konto ein und lässt mich mein Guthaben erst in 180 Tagen abbuchen

Moin, erstmal

Wie schon im Titel steht wurde mein PayPal Konto, weil ich angeblich mit einem anderem Konto was gegen die Richtlinien verstoßen hat ,,verbunden" bin. Verbunden bin ich mit dem Inhaber des eingeschränkten Account keineswegs, denn ich kenne den Inhaber gar nicht persönlich, mein Account ist es auch nicht, ich habe nur einmal eine Zahlung mit ihm vollbracht! Dieser weigert sich jedoch seine Accounteinschränkung aufheben zu lassen. Beim Support rief ich schon an, jedoch wurde mir dort auch nicht geholfen: ,,Ich sollte doch bitte warten bis der andere Inhaber es klärt". Bei den Nachrichten wird man auch nur zum anderen Support weitergeleitet,leider...

Ich bin auch nicht minderjährig, ich freue mich auf hilfreiche und informative Kommentare oder gerne auch Erfahrungen von Personen denen dies auch mal passiert ist.


LG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wo ist jetzt das Problem? Du hattest ja schon immer gewusst, dass diese dein guthaben für die genannte Zeit aus was für welchen Gründen auch immer einfrieren können. Du hast ihnen dazu ja auch noch die Erlaubnis gegeben!!!

Mich wundert daher jetzt, wieso du Dich wunderst obwohl dir selbiges absolut klar gewesen ist...

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#2
 Von 
Terminator123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dass ist mir natürlich bewusst, aber sie schreiben in ihren AGBs das sie im schlimmsten Fall das Guthaben 180 Tage einbehalten, jedoch gibt es bei mir keinen Grund, denn sie geben als Begründung für die 180 Tage, dass Käufer Käuferschutz beantragen könnten oder meinen ihre Kreditkarte oder ihr PayPal Konto wurde missbraucht. Ich habe stehts darauf geachtet, dass jede Zahlung über Freunde und Familie getätigt wird und das es nur Zahlungen über das paypal Guthaben sind, damit eben dies Ausreden nicht ziehen. Somit hat paypal keinen Grund mein Geld einzubehalten!

LG

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Terminator123mitglied):
jedoch gibt es bei mir keinen Grund,

Ironischerweise schreibt man den Grund genau nach dem Satz ...



Zitat (von Terminator123mitglied):
ch habe stehts darauf geachtet, dass jede Zahlung über Freunde und Familie getätigt wird

Aha, und es waren natürlich auch alles Freunde und Familie ... ? Ach nein, zumindest in einem Fall ganz offenbar nicht ...
Zitat (von Terminator123mitglied):
Verbunden bin ich mit dem Inhaber des eingeschränkten Account keineswegs, denn ich kenne den Inhaber gar nicht persönlich,




Zitat (von Terminator123mitglied):
Somit hat paypal keinen Grund mein Geld einzubehalten!

Doch.


Ich würde hier den Ball flach halten und einfach abwarten.
Zum einen weil eine Klage aufwendig und teuer wäre, zum anderen wegen des begangenen (mehrfachen?) Betruges.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Als erstes schreibe man bitte eine Beschwerde an die Luxemburgische Bankenaufsicht. Die freuen sich darüber. Paypal unterliegt nämlich durchaus den offiziellen Regeln für eine Luxemburgische Bank... und verstoßen gerne mal dagegen.

Zweitens kann man folgende Falschinformation von HvS wie immer getrost vergessen:

Zitat (von Harry van Sell):

Ich würde hier den Ball flach halten und einfach abwarten.
Zum einen weil eine Klage aufwendig und teuer wäre, zum anderen wegen des begangenen (mehrfachen?) Betruges.


Es gibt hier keinen Betrug. Auch wenn HvS das immer und immer wieder behauptet, darf ich die offiziellen Aussagen von Paypal hier zitieren:

Zitat (von Paypal):
Bei Käufen von Unbekannten, zum Beispiel auf Marktplätzen wie eBay Kleinanzeigen oder Flohmärkten, empfehlen wir „Waren & Dienstleistungen" – dann gilt unser Käuferschutz.


Es ist eine empfehlung. Verbunden mit einer "Versicherungsleistung" und keine Pflicht. Also kein Betrug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Es gibt hier keinen Betrug.

Ja, es gibt Welten in denen auch vollkommen Unbekannte als "Freunde" betitelt werden.
In der Realität hat "Freund" dann durchaus eine andere Definition...

Lassen wir mal Aristoteles und Cicero beiseite, wird im allgemeinen unter "Freund" jemand verstanden mit dem man ein Verhältnis von Menschen zueinander bezeichnet, welches sich durch gegenseitige Zuneigung, Sympathie und Vertrauen auszeichnet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Also kein Betrug.
Wenn DU das dann, dass hier etwas vorgetäuscht wird um die Gebühren zu umgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(948 Beiträge, 286x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Ja, es gibt Welten in denen auch vollkommen Unbekannte als "Freunde" betitelt werden.
In der Realität hat "Freund" dann durchaus eine andere Definition...


Zitat (von Paypal FAQ):

Kennt man den Empfänger, sind es Freunde oder Bekannte, kann man das Geld ohne Bedenken per „Freunde & Familie" versenden.


Nicht einmal Paypal selber besteht auf dem Freundesstatus. Streckenweise bei der Paypal App in der Auswahl auch nur "Vertrauenswürdiger Empfänger" oder "Mit Käuferschutz". Der einzige, der wenn überhaupt Paypal betrügt, wäre der Empfänger des Geldes, wenn er einen Privataccount als Geschäftsaccount nutzt. Ist nämlich das Ziel ein Geschäftskonto, gibt es die Option "Freunde & Familie" bzw. "Ohne Käuferschutz" nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Kennt man den Empfänger

Ups ...
Zitat (von Terminator123mitglied):
ich kenne den Inhaber gar nicht persönlich




Zitat (von Tehlak):
Der einzige, der wenn überhaupt Paypal betrügt, wäre der Empfänger des Geldes,

Falsch, denn man kann lesen
Zitat (von Terminator123mitglied):
Ich habe stehts darauf geachtet, dass jede Zahlung über Freunde und Familie getätigt wird

Das bedeutet wohl nichts anderes als da man die Leute aufgefordert / darauf bestanden hat, "Freunde und Familie" zu nutzen.
Zumindest in Deutschland ist Anstiftung Thema im StGB, Rabatt gibts bei Anstiftung auch nicht: Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft

Sollte man die Zahlung akzeptiert haben ohne vorher selbst dazu aufgefordert zu haben, stünde Beihilfe im Raum, auch Thema im StGB.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Es ist eine empfehlung. Verbunden mit einer "Versicherungsleistung" und keine Pflicht. Also kein Betrug.
Ichglaube, mit dieser Meinung bist du hier ziemlich alleine.

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