Pfändung - aber anderer Schuldner

11. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bflas
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)
Pfändung - aber anderer Schuldner

Guten Morgen zusammen,

mich traf gestern der Schlag.
Ich loggte mich in mein Onlinebanking ein und sah unter "vorgemerkte Umsätze" eine Summe von "-249,50€" mit dem Text "Pfändung" dazu. Allerdings habe ich stets alle Rechnungen gezahlt und mir nie was zu Schulden kommen lassen.

Die Bank konnte mir noch nicht sagen, woher das kommt, weil die Pfändungsstelle erst Montag wieder da sei. Ich bin dann fix zu meiner alten Wohnung gefahren (habe mich noch nicht umgemeldet => wohne erst eine Woche dort) und fand da den Pfändungsbescheid vor. Es handelt sich um einen Anbieter eines Radiostreams. Ich habe allerdings nie Radiostreams genutzt.

Aber ich weiß, wie die wohl auf mich kommen.
Meine Mutter nutzte diesen Anbieter für ihr Internetradio und ich habe damals 2-3 mal für sie die monatliche Gebühr überweisen, damit sie die Überweisungsgebühr spart.

Frage: ist es rechtens, dass die nun einfach etwas von meinem Konto pfänden, obwohl ich nicht der Schuldner bin und dieser Vertrag nicht unter meinen Namen geschlossen wurde? Krieg ich mein Geld wieder?

Frage 2: da mein Verhältnis zu meiner Mutter nicht (mehr) gut ist...kann sie einfach das ganze auf meinen Namen angemeldet haben?! Was wäre in diesem Fall los? Wie sollte ich reagieren? Was sie mir sagt kann ich ihr nämlich nicht glauben...

Ich brauche diese 250€ unbedingt, da ich nur "kleiner Azubi" bin.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Beste Grüße.

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-- Editiert Bflas am 11.03.2012 10:52

-- Editiert Bflas am 11.03.2012 10:53

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16 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bflas,

Bevor gepfändet wird muss ein Mahnbescheid an deine
Adresse gegangen sein.

Frage bei der Bank nach wie du die Pfändung vermeiden kannst.

P-Konto.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
Bflas
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Edy,

ich vermute das der Mahnbescheid an meine Mutter gegangen ist, weil ich keinen Vertrag mit diesem Anbieter geschlossen habe, sodass ich das nicht nachvollziehen kann. Nur den Pfändungsbescheid, den hatte ich in der Post => vermutlich wegen den Überweisungen von meinem Konto aus.

Das Geld ist schon abgebucht d.h. das ist ja eigentlich schon durch...

Beste Grüße.

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-- Editiert Bflas am 11.03.2012 11:18

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Bei einer "Pfändung" wird das Konto der "Frau Mustermann" gepfändet, daher kann das kaum das Konto eines "Herrn Müller" treffen.

Auch wird das Geld nicht gleich "abgebucht" vor allen wenn es gar nicht vorhanden ist, wie bei dir und das Konto ins Minus geht.

auch gibt das keine Abbuchung.

Ist wohl eher eine Lastschrift die einfach "Pfändung" genannt wurde.

quote:

Meine Mutter nutzte diesen Anbieter für ihr Internetradio und ich habe damals 2-3 mal für sie die monatliche Gebühr überweisen, damit sie die Überweisungsgebühr spart.


Sollte man mal fragen ? Auch wenn es Mutti ist sollte man keine "Geschäfte" machen mit Leuten die keine Kohle haben.

Pfändungen ergeben per Beschluss - da gibt einige Schreiben vorher - alle rechtssicher zugestellt.
Ist wohl eher so das Mutti dem Sch.. auf deinen Namen abgeschlossen hat und alle Briefe abgefangen hat.

Oder: Das du lügst :-) Musst du ja wissen

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bflas
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Also ich hab meine Mutter jetzt nochmal ganz sachlich gefragt und sie meint, dass sie das auf den Namen meines Vaters abgeschlossen hat. Der Kniff ist, dass er genau denselben Namen trägt wie ich (Tradition), aber sie hätte SEIN Geburtstdatum angegeben...

Also es ist lt. meiner Bank abgebucht und in dem Schreiben, welches ich gestern erst erhielt (s.o.) stand auch Pfändung. Das Konto ist nicht ins Minus gegangen, weil ich schon ein wenig mehr als 250€ darauf hatte...

Mit dem Geschäft...joa...da hast du Recht. Wieder daraus gelernt. Ich denke auch, dass die abgefangen worden sind...wie nett...

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
und sie meint, dass sie das auf den Namen meines Vaters abgeschlossen hat


Und der lebt wo ?? Du lebst in Muttis Wohnung ?

So werdet Ihr nicht aus der Nummer kommen. Du wirst nun Strafanzeige gegen deine Mutter erstatten müssen. Sei hat "deinen Namen genutzt" und "dein Konto". Das wird so nichts werden.

Hier steht ein Betrug im Raum.

Sie hatte dann auch noch alle Schreiben abgefangen ?!?! Oder wie.

Deine Konto, dein Name, deine Adresse und mehrere Buchungen von deinem Konto an den Vertragspartner sprechen aber dafür das DU lügst.

Mal im Ernst: Ohne deiner Mutter ein Strafverfahren anzuhängen wird das nichts - überlebt mal zu zahlen und zu kündigen. Sonst wird das ein Strafprozess.

quote:
Mutter jetzt nochmal ganz sachlich gefragt


Ich würde der mal erklären das man für so was Knast bekommen kann (aber nur wenn man das öfters macht :-))




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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bflas
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Mein Vater wohnt bei meiner Mutter.
Ich wohne woanders.

Naja, mein Konto hat sie ja nicht direkt genutzt. Es war kein Lastschriftverfahren, sondern es gab jeden Monat einen Überweisungsträger und dann wurde es überwiesen. Meine Daten haben die nur durch die 2-3 Überweisungen, welche ich für sie getätigt habe. Ich hab gerade mal geschaut undzwar muss man auf deren Seite das Geburtsdatum als Pflichtfeld angeben. Wenn da wirklich sein und nicht mein Geburtsdatum stehen sollte, dann könnte ich doch meinen Ausweis einscannen oder denen rübermailen, oder? Das beweist dann ja schon einmal, dass ich das nicht bin, sondern mein Vater oder ich scanne seinen auch ein...

Meine Adresse wurde da auch nicht angegeben. Die Bank hat mir schließlich nur geschrieben - nicht dieser Streamanbieter. Der hat (vielleicht?) meiner Mutter etwas geschrieben. Keine Ahnung. Ich habe außer dem Bankschreiben nichts erhalten.

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-- Editiert Bflas am 11.03.2012 13:53

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#7
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und willst du Mutti denn ans Messer liefern ? Denn nur so geht das weiter.

Du erstattest Anzeige, da du keinen Vertrag geschlossen hast. Danach gehst du auf Amtsgericht und beantragst die Pfändung aufzuheben und benennst deinen Vati als gemeinten.

Im Ernst: Sprich mit deinen Eltern, die sollen das ausgleichen und kündigen. Mit einer Anzeige wird ein Strafverfahren auf die zukommen und eine erhebliche Geldstrafe. Das wird weit teurer....

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#8
 Von 
sehender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Tag,
du solltest am Montag dringend Kontakt mit deiner Bank aufnehmen und den Vorfall klären. Bei der Pfändungsabteilung muß die Pfändung in schriftlicher Form vorliegen. Da gilt es zu klären, ob du oder dein Vater gepfändet werden soll. Wenn gegen dich kein Mahn- u. Vollstreckungsbescheid ergangen ist wurde dein Konto zu Unrecht gepfändet. Der entsprechende Pfändungsbeschluß hätte dir und der Bank zugestellt werden müssen. Die Bank ist verpflichtet nach Ablauf von 14 Tagen aus deinem Guthaben zu zahlen, solltest du einen Dispo haben auch daraus. Also dürfte das Geld nicht weg sein. Schnelles handeln ist angesagt, innerhalb dieser Frist (14 Tage)mußt du (wenn die Kontopfändung zurecht besteht)also den Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkommen­steile bei deinem zuständigen Amtsgericht stellen. Wenn es gegen deinen Vater einen Vollstreckungsbescheid und Pfändungsbeschluß gibt, sollte sich das Mißverständnis schnell beheben lassen. Nur weil zufällig zwei leute Klaus Müller heißen, kann nicht das Eigentum eines nicht betroffenen gepfändet werden.
Du mußt dich nicht mit deinen Eltern auseinandersetzen, das ist Sache der Gläubiger, des Gerichts und des Gerichtsvollziehers.
LG Sehender

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-- Editiert sehender am 11.03.2012 15:59

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#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und wie willst du "beweisen" das Vati gemeint ist.

1. Du hast bereits Zahlungen geleistet
2. Du hast vermutlich auch dort gewohnt
3. Du unternimmst nichts gegen den Missbrauch

Die Ausrede Vati hat den selben Namen wird die Bank kaum überzeugen. Du musst die Pfändung schon vor Gericht zurücknehmen lassen, die Bank macht nichts, die hat einen vollstreckbare Pfändung.

Warum soll man dir glauben, dir war das Geschäft bekannt, du hast auch schon mal bezahlt.... sieht nach DEINEM Vertrag aus.

quote:
Wenn es gegen deinen Vater einen Vollstreckungsbescheid und Pfändungsbeschluß gibt


Warum sollte der gegen den Vater gehen. Da steht kein Geb. drin. Der gilt gegen dich !

1. Dein Konto
2. Deine Zahlungen
3. Deine Adresse (irgendwann mal)

beweisen das ganz eindeutig.





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#10
 Von 
Bflas
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

In dem Pfändungsbescheid muss ja auch das Geburtsdatum stehen. Ob da jetzt 31.07.65 oder 08.03.89 steht ist ein großer Unterschied. Und auf der Streamseite wurde der 31.07.65 eingegeben => da sollte doch der Beweis sein, oder nicht?

@Sehender: "Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkommen­steile" => kannst du mir das bitte genauer erklären?

Und wieso habe ich den "Missbrauch" unterstützt/zugesehen? Ich habe bei der Überweisung als Verwendungszweck nur die Kundennummer angegeben und wusste ja nicht, dass es nicht auf ihren Namen läuft...
Wohnen tu ich dort schon seit 2008 nicht mehr.

Danke für die Antworten übrigens. Bin sehr gespannt, was die Bank morgen früh sagt...

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-- Editiert Bflas am 11.03.2012 16:40

-- Editiert Bflas am 11.03.2012 16:41

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Auf dem Bescheid steht, wie auch auf Mahnbescheiden oder Vollstreckungsbescheiden kein Geburtsdatum.

quote:
Bin sehr gespannt, was die Bank morgen früh sagt.

Das nur das Gericht klären

quote:
Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkommen­steile

Wenn du zu wenig verdienst kann man sich eine Pfändungsgrenze frei schaufeln, die dann nicht pfändbar sind.

Lass dir auf der Bank mal die Pfändung faxen und geh direkt auf das Gericht.

Seit wann bist du an der angegebenden Adresse nicht mehr wohnhaft. Wenn du vor 20 Jahren ausgezogen bist - kein Problem. Hast du bei Vertragsabschluss dort nochgewohnt - wird das nichts werden.

Kein Kontakt zur Familie - da du in der Richtung nicht nachdenkst, lässt die Vermutung offen das du ........doch...

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Bflas
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

"Kein Kontakt zur Familie - da du in der Richtung nicht nachdenkst, lässt die Vermutung offen das du ........doch..."

Nur weil ich meine Familie ungern anzeigen möchte -trotz allem- heißt es nicht, dass ich da "irgendetwas verbrochen" habe. Ich brauche hier kein Thema eröffnen, wenn meine Sachlage nicht die wäre, die es ist. Also unterlasse doch bitte diese Unterstellungen...

2008 bin ich da ausgezogen, aber ich weiß nicht, wann sie diesen Stream gemietet hat.

620€ Netto bekomme ich...



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-- Editiert Bflas am 11.03.2012 16:47

-- Editiert Bflas am 11.03.2012 16:48

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Nur weil ich meine Familie ungern anzeigen möchte


Dann müsste doch ein Anruf bei den Elter reichen damit die das geld rausrücken, die zahlst das Geld und die Sache ist erledigt. Danach bist du die Pfändung los.

Mutti soll kündigen und man sollte mit deinen ein ernsthaftes Wort sprechen.

Alles andere würde evtl. die Kosten nur erhöhen.

Mit deinen 620 € kann man bei dir nichts pfänden, du liegst unter den Pfändungsgrenzen. Du muss nur einen Antrag stellen.

ABER dann gibt es weitere Vollstreckungsmaßnamen.

quote:
ch brauche hier kein Thema eröffnen, wenn meine Sachlage nicht die wäre, die es ist.


Stimmt, da reicht ein Anruf und meine Mutti und mein Vati würden das klären und zahlen.




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#14
 Von 
sehender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Tag,
wie keinanwalt schon gesagt hat, ist dein Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Wenn dir vom Gericht kein Pfändungs– und Überweisungsbeschluss über dein Giro­konto zu­gestellt wurde, lass dir von deiner Bbank eine Kopie desselben ge­ben. Geh damit so schnell wie mög­lich zu dem für dich zu­ständigen Amtsgericht und wenden dich dort an einen Rechtspfleger. Stel­le dort einen Antrag auf Freigabe der unpfändbaren Einkünfte.
Kläre anschließend beim Mahngericht die Verwechselung mit deinem Vater.
LG Sehender

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1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
sehender
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Tag Forentroll,
wenn mein (nicht Pfändungsschutz-) Konto gepfändet ist, dann gilt der von mir beschriebene Weg.
Bis Ende 2011 galt: Alle Sozialleistungen (Kindergeld, Wohn­geld, Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld II, Erziehungs­geld, Sozialhilfe etc.) können Sie innerhalb von sieben Tagen nach Eingang dieser Leistungen von Ihrem Konto abhe­ben. Sie können also zu Ihrer Hausbank gehen mit dem Nachweis, dass es sich bei diesen Zahlungseingängen um Soziallei­stungen handelt und sich diese inner­halb von sieben Tagen auszahlen lassen.
Dafür braucht man jetzt das P-Konto.
LG Sehender

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