Sehr geehrte Anwälte,
ich habe folgendes Problem,. Ich beziehe momentan Arbeitslosengeld und habe ein Pfändungsschutzkonto, Dieses Konto wurde nun ohne mich zu informieren in ein reguläres umgewandelt, da es einen Beschluss des Amtsgerichtes gibt, dass dies geschehen soll. Grund hierfür ist ein zweites Pfändungsschutzkonto, welche vor dem jetzigen abgeschlossen wurde, dann jedoch nie benutzt wurde wegen hoher Kosten und dieses auch aufgelöst wurde - so dachte ich jedenfalls. Im Zuge einer Marketingaktion wurde dieses reaktiviert letztes Jahr reaktiviert, ohne dass dort je ein Euro eingegangen wäre. Gestern ging nun mein monatliches Arbeitslosengeld ein, und es ist für mich geblockt, und ich befürchte dass dies nun abgeführt wird - ironischerweise an einen anderen Gläubiger, da es bereits ein vorrangiges Recht gibt. Ich habe dies der Bank mitgeteilt dass sie nicht auskehren sollen da ich Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt habe. Das mögliche Rechtsmittel heisst: Anfechtung durch Erinnerung. Was erinnert werden soll weiss ich nicht, jedenfalls habe ich den Beschluss angefochten und mitgeteilt, dass ich mein ursprüngliches Pfändungsschutzkonto zurückhaben möchte und das nichtgenutzte Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden soll.
Meine Frage ist nun: Habe ich ein Anrecht darauf dass das Gericht meinem Wunsch entspricht, schließlich sollte ich selbst entscheiden wo ich ein solches Konto haben möchte. Zusatzfrage: Sollte der Betrag voreilig ausgekehrt werden habe ich dann eine Chance dieses zurückzubekommen, immerhin habe ich der Bank ja mitgeteilt dass ich Rechtsmittel dagegen eingelegt habe. Danke sehr für eine Rückmeldung.
Pfändung trotz Pfändungsschutzkonto
30. Juni 2020
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Frage vom 30. Juni 2020 | 14:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung trotz Pfändungsschutzkonto
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#1
Antwort vom 30. Juni 2020 | 15:18
Von
Status: Schüler (163 Beiträge, 61x hilfreich)
Dies ist ein Laien - Forum oder wollten sie zu "Frag einen Anwalt" dann müssen sie den Link anklicken: https://www.123recht.de/anwaltsuche.asp.ZitatSehr geehrte Anwälte, :
#2
Antwort vom 30. Juni 2020 | 16:46
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
so wie der aktuelle Stand ist nicht.ZitatMeine Frage ist nun: Habe ich ein Anrecht darauf dass das Gericht meinem Wunsch entspricht, :
darfst Du auch, nur eben genau ein mal, und dieses Recht ist durch das erste Konto verbraucht.Zitatschließlich sollte ich selbst entscheiden wo ich ein solches Konto haben möchte. :
Ja, wenn voreilig ausgekehrt wird. Davon ist jedoch nicht auszugehen. Die Bank wird die normale Frist abwarten und dann prüfen.ZitatSollte der Betrag voreilig ausgekehrt werden habe ich dann eine Chance dieses zurückzubekommen, :
Diese Information bindet die Bank nicht.Zitatimmerhin habe ich der Bank ja mitgeteilt dass ich Rechtsmittel dagegen eingelegt habe. :
Damit hat das Gericht allerdings nichts am Hut, denn die Rückwandlung des ursprünglichen P-Kontos in ein normales Konto ist eine Angelegenheit zwischen Dir und der anderen Bank. Kläre das mit dieser ab. Dürfte eigentlich kein Problem sein.ZitatWas erinnert werden soll weiss ich nicht, jedenfalls habe ich den Beschluss angefochten und mitgeteilt, dass ich mein ursprüngliches Pfändungsschutzkonto zurückhaben möchte und das nichtgenutzte Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden soll. :
Berry
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#3
Antwort vom 30. Juni 2020 | 17:46
Von
Status: Schüler (184 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat:
Grund hierfür ist ein zweites Pfändungsschutzkonto, welche vor dem jetzigen abgeschlossen wurde, dann jedoch nie benutzt wurde wegen hoher Kosten und dieses auch aufgelöst wurde - so dachte ich jedenfalls. Im Zuge einer Marketingaktion wurde dieses reaktiviert letztes Jahr reaktiviert, ohne dass dort je ein Euro eingegangen wäre.
Die Bank (wieder-)eröffnet geschlossene Konten aufgrund von Marketingaktionen? Von sowas hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Wäre sowas überhaupt zulässig?
-- Editiert von crofan am 30.06.2020 17:47
#4
Antwort vom 30. Juni 2020 | 19:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatHabe ich ein Anrecht darauf dass das Gericht meinem Wunsch entspricht, :
Nein.
Zitatimmerhin habe ich der Bank ja mitgeteilt dass ich Rechtsmittel dagegen eingelegt habe. :
Interessiert die nicht, darf die gar auch nicht interessieren.
Zitatdann jedoch nie benutzt wurde wegen hoher Kosten und dieses auch aufgelöst wurde - so dachte ich jedenfalls. :
Was genau hat man denn mit dem Konto gemacht - gekündigt, nur geschlossen, gar nichts, ...?
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