Pfändung trotz Pfändungsschutzkonto

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb550628-76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung trotz Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrte Anwälte,

ich habe folgendes Problem,. Ich beziehe momentan Arbeitslosengeld und habe ein Pfändungsschutzkonto, Dieses Konto wurde nun ohne mich zu informieren in ein reguläres umgewandelt, da es einen Beschluss des Amtsgerichtes gibt, dass dies geschehen soll. Grund hierfür ist ein zweites Pfändungsschutzkonto, welche vor dem jetzigen abgeschlossen wurde, dann jedoch nie benutzt wurde wegen hoher Kosten und dieses auch aufgelöst wurde - so dachte ich jedenfalls. Im Zuge einer Marketingaktion wurde dieses reaktiviert letztes Jahr reaktiviert, ohne dass dort je ein Euro eingegangen wäre. Gestern ging nun mein monatliches Arbeitslosengeld ein, und es ist für mich geblockt, und ich befürchte dass dies nun abgeführt wird - ironischerweise an einen anderen Gläubiger, da es bereits ein vorrangiges Recht gibt. Ich habe dies der Bank mitgeteilt dass sie nicht auskehren sollen da ich Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt habe. Das mögliche Rechtsmittel heisst: Anfechtung durch Erinnerung. Was erinnert werden soll weiss ich nicht, jedenfalls habe ich den Beschluss angefochten und mitgeteilt, dass ich mein ursprüngliches Pfändungsschutzkonto zurückhaben möchte und das nichtgenutzte Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden soll.

Meine Frage ist nun: Habe ich ein Anrecht darauf dass das Gericht meinem Wunsch entspricht, schließlich sollte ich selbst entscheiden wo ich ein solches Konto haben möchte. Zusatzfrage: Sollte der Betrag voreilig ausgekehrt werden habe ich dann eine Chance dieses zurückzubekommen, immerhin habe ich der Bank ja mitgeteilt dass ich Rechtsmittel dagegen eingelegt habe. Danke sehr für eine Rückmeldung.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ölpreis sinkt
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 61x hilfreich)
Signatur:

Das ist mein Rechtempfinden!!
Immer schön hilfreich drücken und abonnieren!!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb550628-76):
Meine Frage ist nun: Habe ich ein Anrecht darauf dass das Gericht meinem Wunsch entspricht,
so wie der aktuelle Stand ist nicht.

Zitat (von fb550628-76):
schließlich sollte ich selbst entscheiden wo ich ein solches Konto haben möchte.
darfst Du auch, nur eben genau ein mal, und dieses Recht ist durch das erste Konto verbraucht.

Zitat (von fb550628-76):
Sollte der Betrag voreilig ausgekehrt werden habe ich dann eine Chance dieses zurückzubekommen,
Ja, wenn voreilig ausgekehrt wird. Davon ist jedoch nicht auszugehen. Die Bank wird die normale Frist abwarten und dann prüfen.

Zitat (von fb550628-76):
immerhin habe ich der Bank ja mitgeteilt dass ich Rechtsmittel dagegen eingelegt habe.
Diese Information bindet die Bank nicht.

Zitat (von fb550628-76):
Was erinnert werden soll weiss ich nicht, jedenfalls habe ich den Beschluss angefochten und mitgeteilt, dass ich mein ursprüngliches Pfändungsschutzkonto zurückhaben möchte und das nichtgenutzte Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden soll.
Damit hat das Gericht allerdings nichts am Hut, denn die Rückwandlung des ursprünglichen P-Kontos in ein normales Konto ist eine Angelegenheit zwischen Dir und der anderen Bank. Kläre das mit dieser ab. Dürfte eigentlich kein Problem sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von fb550628-76):

Grund hierfür ist ein zweites Pfändungsschutzkonto, welche vor dem jetzigen abgeschlossen wurde, dann jedoch nie benutzt wurde wegen hoher Kosten und dieses auch aufgelöst wurde - so dachte ich jedenfalls. Im Zuge einer Marketingaktion wurde dieses reaktiviert letztes Jahr reaktiviert, ohne dass dort je ein Euro eingegangen wäre.


Die Bank (wieder-)eröffnet geschlossene Konten aufgrund von Marketingaktionen? Von sowas hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Wäre sowas überhaupt zulässig?

-- Editiert von crofan am 30.06.2020 17:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von fb550628-76):
Habe ich ein Anrecht darauf dass das Gericht meinem Wunsch entspricht,

Nein.



Zitat (von fb550628-76):
immerhin habe ich der Bank ja mitgeteilt dass ich Rechtsmittel dagegen eingelegt habe.

Interessiert die nicht, darf die gar auch nicht interessieren.



Zitat (von fb550628-76):
dann jedoch nie benutzt wurde wegen hoher Kosten und dieses auch aufgelöst wurde - so dachte ich jedenfalls.

Was genau hat man denn mit dem Konto gemacht - gekündigt, nur geschlossen, gar nichts, ...?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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