Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zeigen oder kopieren

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Cantabene
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 18x hilfreich)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zeigen oder kopieren

Hallo,

als ich letzte Woche am Bankautomat die Kontoauszüge abholen wollte, wurde die Karte eingezogen, und am Schalter erklärte man mir daraufhin, dass ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über 5.100,00 Euro eingegangen wäre und das Konto ab sofort bis zur Klärung gesperrt wäre. Mehr könne man dazu nicht sagen. Auch den Pfändungsbeschluss dürfte man nicht kopieren und mir aushändigen. Außerdem heißt es, das so ein Beschluss nicht ohne umfangreichen Briefwechsel ausgestellt würde, und ich auf jeden Fall darüber Bescheid wissen müsse. In Ausnahmefällen wäre es auch möglich, dass ich erst nachträglich vom Gläubiger informiert werden würde, damit ich nicht vorher das Konto leerräumen könne. Doch inzwischen ist schon mehr als eine Woche vergangen, und ich weiß immer noch nicht, wer diesen Beschluss bewirkt hat. Ausserdem hat mir die Sparkasse eine Frist bis zum 15.10. (also heute) gesetzt, um das Konto auszugleichen.

Ist das wirklich so, dass die Bank mir diesen Beschluss nicht mal zeigen darf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

War dein Konto im Dispo?

Es ist nicht verboten, dir den Beschluss zu zeigen. Allerdings solltest du in der Tat eigentlich zeitnah auch eine Kopie des Beschlusses bekommen. Frage ansonsten mal beim örtlichen Amtsgericht nach, was da los ist und wo das herkommt.

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