Guten Tag,
eine kurze Frage zur Pfändungstabelle (PT).
Mal angenommen, Herr Mustermann, hat ein monatliches Einkommen in Höhe von 1800 EUR netto.
Lt. PT 2013 müsste ihm dann ja ein Betrag in Höhe von 1271,53 EUR zustehen ( Single o. Kinder)
Das Girokonto ist auch bereits in ein P - Konto umgewandelt worden.
Muss Herr Mustermann diesen Betrag noch beim Vollstreckungsgericht beantragen oder sind diese 1271.53 EUR automatisch durch das P- Konto vor den Zugriff der Gläubigern geschützt?
Pfändungstabelle - Pfändungsfreibeträge
19. September 2013
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Frage vom 19. September 2013 | 10:56
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 15x hilfreich)
Pfändungstabelle - Pfändungsfreibeträge
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#1
Antwort vom 19. September 2013 | 11:48
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Ein P-Konto gewährt normalerweise nur Schutz zum Mindest-Freibetrag, sowie bei etwaigen weiteren Zahlungen von Kindergeld, Sozialleistungen u.ä. Bank befragen, wie sie das handhabt, ob ihr der Nachweis mittels Lohnerklärung genügt, und nach der Feststellung, dass etwas weniger als Freibetrag zur Verfügung steht ggf. bei Gericht eine Erhöhung des Freibetrages unter Berücksichtigung des regelmäßigen Nettolohns beantragen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 19.09.2013 11:48
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