Pfandauswechslung

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)
Pfandauswechslung

Hallo,
ich bin seit 2017 alleiniger Eigentümer des von mir bewohnten EFH. Vor meiner Scheidung haben mein Ex-Mann und ich notariell seine Hälfte auf mich überschrieben. Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Die aktuellen Kreditverträge wurden nun durch mich nach und nach je nach Beendigung der Zinsbindung abgelöst und neu abgeschlossen.
Der erste Rang wird von einer Bausparkasse besetzt. Die im ersten Rang befindliche Grundschuld wurde bereits abgelöst. Die Bausparkasse hat noch eine zweite Grundschuld und möchte nun, dass diese zweite (nachrangige) Grundschuld) in den ersten Rang gewechselt wird.
Hierfür müsste mein Ex-Mann eine Einwilligung unterschreiben. Macht er natürlich nicht....
Frage:
Im § 880 BGB steht, dass der Eigentümer zustimmen muß.
Reicht dann in diesem Fall meine Einwilligung als Alleineigentümer oder muß mein Ex als zweiter Schuldner/Kreditnehmer zustimmen? Bei den zur Rede stehenden Krediten sind wir noch gemeinsam Kreditnehmer. Die Kreditraten werden seit ca. 2 Jahren von mir alleine gezahlt.
Die Bausparkasse droht nun damit, dass sie die Kredite nach Beendigung der Zinsbindung nicht ablösen wird wenn die Pfandauswechslung nicht vorgenommen wird. Ist das überhaup Rechtens???
Der letzte Kredit dieser Bausparkasse würde mit Ablauf November 2019 abgelöst werden.

Ich hoffe, jemand kann mir helfen. Bin grad ratlos.
Grüße
Araval


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

zwei Baustellen:

1) ist der BS bekannt, dass Dein Mann seinen Eigentumsanteil an Dich übertragen hat und dass er mit dem neu abzuschließenden Kredit nichts mehr am Hut hat?
1a) Ist die BS bereit, den neuen Kredit mit Dir alleine abzuschließen?
1b) Ist der BS bekannt, dass der erstrangige Kredit bereits abgelöst ist?

2)

Zitat (von Araval):
Die Bausparkasse droht nun damit, dass sie die Kredite nach Beendigung der Zinsbindung nicht ablösen wird wenn die Pfandauswechslung nicht vorgenommen wird. Ist das überhaup Rechtens?
Ja. Aber es gibt doch auch viele andere Kreditgeber. Und wieso setzt Du die freie ertrangige Grundschuld nicht als Sicherheit ein?

Berry

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#2
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo

zu 1. ja
zu 1a. ich habe bereits bei einer anderen Bank eine Anschlußfinanzierung abgeschlossen.
zu 1b. ja, sie wollen ja deshalb den nachrangigen Kredit auf den ersten Rang tauschen bis dieser dann abgelöst wird.
Sobald die Zinsbindung ausläuft werden die restlichen Kredite von der neuen Bank übernommen. Aber bis dahin will die BS den ersten Rang haben. Auf dem ersten Rang befindet sich im Moment ein Kredit der BS der bereits von der neuen Bank abgelöst wurde.

Ich hoffe, ich schreibe das alles einigermaßen verständlich. Ich bin echt nicht gut in diesen Banksachen...

Araval

Edit sagt: Ich habe gerade noch mal mit der BS telefoniert und nachgefragt, ob es in diesem Fall genügt, dass der Eigentümer, also ich, zustimmt, oder ob beide Kreditnehmer, ich und mein Ex, zustimmen müssen. Wusste sie nicht mit Sicherheit. Ich krieg dann demnächst eine Anwort von deren Rechtsabteilung.




-- Editiert von Araval am 18.06.2019 10:36

Signatur:

Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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#3
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Update:
Habe noch einmal mit der BS telefoniert und der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich selbstverständlich gerne einen Anwalt nehmen würde, um gegen meinen Ex auf Erfüllung zu klagen. Mit einer Entscheidung wäre dann so ca. Mitte 2020 zu rechnen.....(Der Kredit wird im November abgelöst :devil: )
Rückruf ca. 2 Stunden später: Ja Frau XY wir lassen das dann einfach mal so stehen und verzichten auf den Rangwechsel.
Ich kann das noch gar nicht glauben. Die sind echt zurück gerudert!!! :banana:

Danke noch mal an alle, die sich hier eingelesen haben.
Araval

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Offizieller Sponsor des Bundesfinanzministeriums

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