Pfandrecht nach AGB-Banken und Pfändungspfandrecht

8. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
RDG123
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 25x hilfreich)
Pfandrecht nach AGB-Banken und Pfändungspfandrecht

Der Bank steht nach AGB-Banken ein vertragliches Pfandrecht an sämtlichen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zu. Diese Pfandrecht entsteht bereits mit Vertragsschluss. Was geschieht, wenn nun ein Gläubiger das Bankkonto seines Schuldners pfändet und dadurch ein Pfändungspfandrecht an den gleichen Ansprüchen erhält?

Grundsätzlich steht das Pfändungspfandrecht in der Rangfolge dem Pfandrecht der Bank nach. Ergibt sich aus der Rechtsnatur bzw. den Regeln der ZPO etwas anderes? Ich blicke nicht durch und finde widersprüchliche Angaben dazu.

Kennt sich jemand damit aus?

Beste Grüße
RDG

B

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,

nein! Die Bank hat natürlich ein Aufrechnungsrecht! D.h. sie kann ihre eigene Forderungen gegenüber den Verbindlichkeiten aufrechnen. Alles andere wäre gegen unsere Rechtsnatur!

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