Liebes Forum,
ich habe da eine Verständnisfrage, die ich einfach nicht verstehe.
Ich bin kurz vor der Privatinsolvenz und alles hat seinen Weg genommen.
Nun kommt auch die erste kontopfändung.
Mein Einkommen beträgt, ca 2350 Euro.
Da die Freibetragsgrenze des p-Kontos bei ca. 1500 Euro liegt würden ca. 850 Euro gepfändet werden.
Jetzt wurde mir gesagt, dass bei Lohn und kontopfändung die Freibetragstabelle eintritt. Somit würde bei einer lohnpfändung bei 2350 Euro laut der Tabelle nur ca 600 Euro gepfändet werden. Die restlichen 1750 Euro wurden dann auf mein Bankkonto gehen. Davon könnte man dann nochmal die 250 pfänden, da ja auch eine kontopfändung ist. Allerdings könnte ich hier beim Vollstreckungsgericht eine Erhöhung des Freibetrags um diese 250 Euro einreichen, da laut der Tabelle ja nur ca. 600 Euro von meinem Lohn gepfändet werden darf.
Jetzt kommt meine Frage, wieso kann ich diese Tabelle nur anwenden und einen Vorteil von 250 Euro monatlich haben, wenn auch eine Lohnpfändung stattfindet aber bei der alleinigen kontopfändung nicht...
Oder umgekehrt, wieso hat man dann bei einer Lohn und kontopfändung die Möglichkeit diese 250 Euro erhöhen zu lassen ohne dass es dann gepfändet wird und Mann trotzdem nur auf seine 1500 Euro kommt?
Pfandungsgrenze Konto weniger als Lohn oder Doppelpfändung
9. Januar 2025
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Frage vom 9. Januar 2025 | 17:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfandungsgrenze Konto weniger als Lohn oder Doppelpfändung
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