Postbank Herr Heyl

19. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
outside
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Postbank Herr Heyl

Habe 1999 mein Konto bei der Postbank gekündigt,jetzt bekomme ich ein schreiben das ich 610,16€ zurückzahlen soll die Hauptforderung lag im Jahr 1999 291,95€ ein Vollstreckungsbescheid ist 2003 eingegangen kann mich nicht erinnern dass ich bei der Postbank nnoch einen so hohen Betrag offen stehen hatte gibt es da nicht eine Verjährungsfrist?Babe auch mit der Post vom Anwalt eine Forderungsaufstellung bekommen lächerlich dass 2mal im jahr Prozentpunkte über Basiszinssatz berechnet bekomme auf meine frage warum mann mich nicht angeschrieben hat in den Jahren davor war die Aussage ich wäre ja so oft umgezogen Hallo von 1999 bis dato bin ich 2mal Umgezogen sollte ich mich mal lieber mit der Verbraucherzentrale in Verbindung setzen?Oder ist das alles Rechtens vom Anwalt Heyl steht so viel über Ihm im Internet.
Bedanke mich für antworten

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9 Antworten
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#1
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Habe ich das jetzt richtig verstanden? 2003 ist bei Dir ein Vollstreckungsbescheid eingegangen den Du ignoriert hast weil Dir die Summe zu hoch schien?

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#2
 Von 
outside
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, ja am 22.10.2003 Vollstreckungsbescheid vom AG Euskirchen laut Forderungsaufstellung bis dato habe ich mich nicht darum gekümmert und in der Forderungsaufstellung die vom 10.05.1999 bis heute ist steht noch nicht einmal ein Mahnbescheid drin angeblich auch eine Zahlung über 25,56 durch Fremde warum durch Fremde habe keine Zahlung vorgenommen
Danke für eine Antwort

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Wieso sollte in einer Foderungsaufstellung ein Mahnbescheid mit aufgeführt sein? Ok, die Kosten eines eventuellen Mahnbescheids könnten in einer solchen Forderungsaufstellung aufgeführt werden, aber das müssen sie nicht.

Hast Du denn jemals einen Mahnbescheid bekommen? Dieser müsste wenn überhaupt, dann vor dem 22.10.2003 bei Dir eingegangen sein, da damals ja offenbar bereits ein Vollstreckungsbescheid gegen Dich erlassen worden ist.

Ja, solche Forderungen verjähren. Meines Wissens nach ist dies nach 30 Jahren der Fall.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Die ursprüngliche Forderung aus 1999 wäre zwar zum 31.12.2002 verjährt, *aber*, da Verjährung eine Einrede ist, die erhoben werden muß und das offenbar nicht erfolgt ist und auch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht fristgerecht Widerspruch eingelegt wurde, ist der Drops gelutscht.
Die Gegenseite hat nun einen Titel, aus dem sie bis 2033 vollstrecken kann. Und, was viele gerne übersehen, sobald sie einen Vollstreckungsversuch unternimmt, laufen die 30 Jahre wieder von vorne los, §212 I BGB . De facto verjährt sowas also nie. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
outside
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Super ,danke dass mit dem Titel wusste ich hatte aber gedacht da die Post sich nicht gemeldet hat und der Titel erst 2003 bei mir eingetroffen ist dachte ich nun das wäre verjährt 1999 bis 2003 werde nun den Betrag dann überweisen und mir eine bestätigung dass keinerlei Kosten mehr auf mich zu kommen mir schicken lassen nochmals Danke und einen schönen Tag noch
Best Regards


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#6
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo

Ich würde dir mal raten, nichts zu überweisen, Denn Dieser Anwalt ist einfach Abzocker sowie die Postbank.

wenn du einen Vollstreckungsbescheid bekommen hast, dann d.h. daß du vorher ein Mahnbescheid bekommen hast und diesen nicht widersprochen hast.

Aber einen RAT an alle, die Probleme mit der Postbank haben:

bis jetzt weiss keiner, was hinter diesen Anwalt steckt. ist ist nicht nur einen Anwalt, sondern eine riesige Kanzlei, die nur für die Postbank arbeitet.
Und hier ist das wichtigste:

Dieser Anwalt hat keine VOLLMACHT von der Postbank, d.h. er darf auch kein Mahnbescheid erlassen oder Klage erheben.

ich hatte auch dasselbe Problem mit der Postbank und zwar aus dem Jahr 1999 wegen Kontoauflösung wegen überzogener Dispo. er hat eine Klage erhoben, aber später hat er die verloren, weil er eine originale Vollmacht nicht vorlegen könnte.

ich sollte 6200 € zurückzahlen, aber jetzt brauche ich nie was zurückzuzahlen :-)

LG

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
knautschi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Dieser Anwalt hat keine VOLLMACHT von der Postbank, d.h. er darf auch kein Mahnbescheid erlassen oder Klage erheben.



Hallo zusammen,

zu dem o.g. Zitat muss ich jetzt mal in eigener Sache nachhaken.
Woher bekommt man diese Information und ist das von der Postbank bestätigt? Gibt es da Schriftstücke?

Zu meinem eigenem Fall:

Ich war bis zum Jahre 2001ebenfalls Postbank Kunde und seitdem habe ich bis zum heutigen Datum einen negativen Schufaeintrag.
Es zieht sich nun schon über 9 Jahre und so langsam steht es mir bis sonst wo.

Sachlage:
Angeblich hatte die Postbank mir im Jahre 2001 als Auszubildene Barschecks zugesandt, die dann bei anderen Banken eingelöst worden. Zu dem genannten Zeitpunkt der Postbank lag ich aber mit einer Knie OP im Krankenhaus und sass danach erstmal im Rollstuhl. Nachweis vom Krankenhaus wurde der Postbank damals vorgelegt. Dann erfolgte eine lange Zeit der Ruhe, auf Nachfrage bei der Postbank hiess es, die Akte wäre geschlossen und archiviert.
Dann kam urplötzlich ein Brief vom RA Ralf Heyl ins Haus mit der Aufforderung die Summe zu bezahlen, was ich nicht getan hatte und verwies nur auf die Auskunft der Postbank.
Dann war jahrelang Ruhe, bis Mitte 2007 wieder ein Brief kam mit der Bitte doch die aussenstehende Summe zu bezahlen. Ich habe nicht schlecht gestaunt, da für mich die Sache abgeschlossen war. Bin dann damit auch zu einem Rechtsanwalt und habe die Sachlage, so wie sie mir noch in Erinnerung war erzählt. Dieser hat dann geantwortet und doch um Belege gebeten, die die Forderung rechtfertigen und auch die Verjährung angesprochen.. 2 Dinge kamen, einmal Ende 2007 ein Mahnbescheid, dem ich nach Rücksprache mit dem Anwalt komplett widersprochen hatte und Anfang 2008 eine Kopie eines Kontoauszuges über einen Dauerauftrag von 29,00EUR. (???)
Dann war wieder Ruhe bis Mitte 2009 als wieder ein Schreiben bei mir zu Hause, die anderen Schreiben gingen direkt an meinen Rechtsanwalt, ankam, wieder mit der Bitte die offenstehende Forderung auszugleichen... und seitdem ist wieder Ruhe.

Mein Anwalt befindet sich derzeit für ein paar Wochen im Urlaub, aber mir brennt es gerade unter den Nägeln, vorallem nachdem was ich hier schon alles gelesen habe...

Ist das normal? Ist das nicht schon verjährt? Kommt nach dem Mahnbescheid nicht automatisch ein Vollstreckungsbescheid oder ist der Mahnbescheid nach meinem Widerspruch hinfällig?

Achso, die derzeitige Forderung beläuft sich auf etwas mehr als 2800,-EUR, wobei den Großteil die Zinsen ab 2001 ausmachen.

Hat schon mal jemand oder durch seinen Rechtsanwalt die Postbank direkt angeschrieben?

Liebe Grüße,
Knautschi

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-illusion-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

schon aus purer Verzweifelung habe ich mich in diesem Forum angemeldet. es geht um Postbank, Accredis und Ralf Heyl.
Hatte 2005 Konto eröffnet, und 2006 oder 2007 wieder geschlossen. Hatte kein Dispo und war nicht kontogebührungspflichtig. Bin dann umgezogen, meine Adresse natürlich der PB nicht mitgeteilt (warum auch, wenn das Konto gekündigt wurde?)
Im Mai kommt Schreiben, mit einer Forderung von über 140 €. Wollte eine Forderungsaufstellung haben, da kam aber nichts konkretes. Mittlerweile beschäftigt sich Heyl damit. Was passiert, wenn ich nicht antworte? Ist das Anerkenntnis der Schuld? Kann es zum Gericht kommen?
Ich habe keine Papiere mehr, was die Kündigung des Kontos angeht. und auch keine Kontoauszüge.


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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Knautschi

diese Informationen sind sicher und die habe von meinem Anwalt bekommen. wie gesagt ich hatte eine Dispo bei der Postbank seit 1999, am 2003 wurde das konto aufgelöst und die Daten an die Schufa weitergemeldet, dann kam April 2003 einen Brief von Heyl, daß ich diesen Betrag zurückzahlen muss. und dann nie wieder von ihm gehört. dann kommt einen Brief von Ihm Juni 2009, daß ich den geschuldeten Betrag nebst Zinsen ( 2000 €) zurückzahlen muss. habe ich nichts gemacht und paar Monate später bekam ich eine Klage.
ich hate zuerst die Briefe zwischen mir und das Amtsgericht gewechselt, am ende hatte ich aber keine Zeit gehabt und habe die Sache an einem Anwalt gegeben. er hat sich nur beim gericht darauf gestützt und berufen, daß Heyl keine Vollmacht hat und diese vorlegen muss, wenn er die Postbank bei seiner Klage vertreten will. doch er könnte sowas nie vorlegen, weil er die ja gar nicht hat. daraufhin verlor er die Klage und hab sogar meine Gebühren an meinem Anwalt zurückerstattet.

Außerdem solltest du wissen, daß es nicht stimmt, was er immer da schreibt. Wenn die Forderung vor 2002 entstanden ist, dann gilt das alte Schuldenmodernisierungsgesetz mit der folge, daß die Forderungen bis ende 2002 verjähren. Herr Heyl beruft sich fast immer auf § 497 Abs. 3. was viele aber versehen, daß diese Paragraph mit den Überleitungsvorschriften in Art 229 § 9 EGBGB..

Das soll so bedeuten: § 497 BGB soll nur auf Schuldverhältnisse, die nach dem 1. November 2002 entstanden sind. Da deine jedoch vor dem 1.November 2002 entstanden sind, sind die somit verjährt.

An deiner Stelle schreibe ich einen einfachen Brief mit der Berufung auf der Einrede der Verjährung. mehr brauchst du nicht zu schreiben.

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