Probleme mit Bank Aufschiebend bedingter Vergleich mit Einzelerlass

16. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Cleoluka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Bank Aufschiebend bedingter Vergleich mit Einzelerlass

Hallo.
Kreditnehmer A und Mitkreditnehmer B haben zusammen vor etwa 8 Jahren einen Kredit aufgenommen.
A hat vor drei Jahren ohne das Wissen von B eine Vereinbarung mit der Bank geschlossen „ Aufschiebend bedingter Vergleich mit Einzelerlass" . Vereinbart wurde , dass die damalige Forderung ( stand 2015) iHv 25K € auf 15K € verringert wird wenn monatlich pünktlich die Raten von 200€ von A eingehen . A erbringt diese Raten pünktlich. B zahlt zudem mtl 150€ , ohne dass B von A darüber in Kenntnis über den Vergleich gesetzt wurde an die Bank . Die Bank fordert von B jedoch die volle Restschuld , begründet damit , dass der Verlgleich nur durch A geschlossen wurde und nur für A gilt . Also knapp 10K € zzgl Zinsen obwohl der Vergleichsbetrag mit den Zahlungen von A und B bereits erfüllt sein müsste rechnerisch
Wie ist die Rechtslage?
A und B leben getrennt , haben keinen Kontakt

-- Editiert von Cleoluka am 16.12.2019 15:35

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Um hier genau Auskunft zu erteilen, müssten sämtliche Unterlagen eingesehen werden. Möglicherweise ist es aber so oder so ähnlich abgelaufen:

A und B haben etwa im Jahre 2011 gemeinsam einen Kreditvertrag unterschreiben. Selbstverständlich wurde eine gesamtschuldnerische Haftung mit der Bank vereinbart. Zwischenzeitlich haben sich A und B getrennt und der Kredit ist notleidend geworden. A ist daraufhin an die Bank herangetreten und hat einen Vergleich geschlossen der beinhaltet, dass A aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen wird, sofern A für einen gewissen Zeitraum monatlich einen Betrag in Höhe von 200 EUR an die Bank zahlt. B, der sich nicht mit der Bank verglichen hat, beklagt nun, dass die Bank (lediglich) an ihn herantritt und weiterhin die derzeitige Restschuld in voller Höhe einfordert.

Die Frage nach der Rechtslage ist dahingehend zu beantworten, dass eine solche Vorgehensweise rechtlich in Ordnung ist. B ist nun zu raten, ebenfalls mit der Bank einen Vergleich abzuschließen. Im Übrigen sei auf den Innenausgleich hingewiesen.

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