RSV Anspruch auf Rückzahlung auch nach Leistung der RSV

26. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tigg456i
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
RSV Anspruch auf Rückzahlung auch nach Leistung der RSV

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema RSV(Ratenversicherung). 2009 hatte ich einen Kredit aufgenommen der eine Laufzeit von 84 Monaten hatte. Im Dezember 2013 wurde ich krank und die RSV musste für meine Kreditraten einspringen. Die RSV hat knapp 1 Jahr lang meine Raten übernommen. Jetzt bin ich wieder gesund und habe den Kredit vorzeitig abgelöst. Restlaufzeit wären normalerweise noch ca. 29 Monate gewesen. Nun zu meiner Frage.
Mit der vorzeitigen Ablösung des Kredit habe ich die RSV natürlich gekündigt. Normalerweise würde mir nun die Rückzahlung der RSV Beiträge für die verbleibenden 29 Monate zustehen. Gilt dies auch wenn die RSV zwischenzeitlich eine Leistung erbringen musste oder nicht?
Viele Dank für Eure kurze Rückinfo. Bitte nur von Leuten die es wirklich wissen, wie hier die Rechtslage ist. Vermutungen habe ich selbst. Merci bien.

Böse Bank?

Böse Bank?

Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120358 Beiträge, 39879x hilfreich)

Was steht denn im Wortlaut in den vertraglichen vereinbarungen zu dem Thema?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen