Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Thema RSV(Ratenversicherung). 2009 hatte ich einen Kredit aufgenommen der eine Laufzeit von 84 Monaten hatte. Im Dezember 2013 wurde ich krank und die RSV musste für meine Kreditraten einspringen. Die RSV hat knapp 1 Jahr lang meine Raten übernommen. Jetzt bin ich wieder gesund und habe den Kredit vorzeitig abgelöst. Restlaufzeit wären normalerweise noch ca. 29 Monate gewesen. Nun zu meiner Frage.
Mit der vorzeitigen Ablösung des Kredit habe ich die RSV natürlich gekündigt. Normalerweise würde mir nun die Rückzahlung der RSV Beiträge für die verbleibenden 29 Monate zustehen. Gilt dies auch wenn die RSV zwischenzeitlich eine Leistung erbringen musste oder nicht?
Viele Dank für Eure kurze Rückinfo. Bitte nur von Leuten die es wirklich wissen, wie hier die Rechtslage ist. Vermutungen habe ich selbst. Merci bien.
RSV Anspruch auf Rückzahlung auch nach Leistung der RSV
26. Juni 2015
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Frage vom 26. Juni 2015 | 08:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
RSV Anspruch auf Rückzahlung auch nach Leistung der RSV
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#1
Antwort vom 26. Juni 2015 | 08:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120358 Beiträge, 39879x hilfreich)
Was steht denn im Wortlaut in den vertraglichen vereinbarungen zu dem Thema?
Und jetzt?
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