Ratenkredit+Abbuchung 1. Rate

22. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Anonymer_ist_besser
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Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)
Ratenkredit+Abbuchung 1. Rate

Eine Bekannte von mir hat bei der Targobank online einen Kleinkredit in Höhe von 3.000€ abgeschlossen.

Bei der Beantragung auf der Hompage der Bank kann man wählen wann die erste Rate fällig sein soll, nach 30, 59 oder 89 Tagen.

Sie entschied sich für die 30 Tage.

Am 22.09.10 wurde der Kredit beantragt.
3 Tage später erhielt sie verschiedene Unterlagen in denen dann stand "1. Rate zahlbar ab 22.10.10". Daraufhin rief sie bei der Hotline an und fragte wie sich die "30 Tage" berechnen. Ihr wurde daraufhin gesagt, das wäre systembedingt auf dem Ausdruck so, dass da steht "ab 22.10.10", jedoch würde real erst 30 Tage nach Kreditauszahlung die 1. Rate fällig.

Ca. 1 Woche rief jemand aus dem Qualitätsmanagement der Bank an und fragte ob alles geklappt habe. Auch in diesem Gespräch wurde nochmals bestätigt dass die erste Rate 30 Tage nach Auszahlung fällig wird.

Zwischenzeitlich wurde der Kredit bewilligt und am 07.10.10 ausgezahlt.

Zum Erstaunen meiner Bekannten wurde allerdings heute am 22.10.10 bereits die erste Rate abgebucht. Sie rief nochmals bei der Bank an und sprach mit ingesamt 4 Leuten die ihr bestätigten dass da ein Fehler vorliegt und natürlich die erste Rate erst 30 Tage nach Auszahlung fällig würde.

Der letzte Gesprächspartner vom Beschwerdemanagement allerdings sagte ihr, es gäbe seit dem 01.06.10 ein neues Gesetz, nachdem die Fälligkeit bereits ab Antragsstellung berechnet würde und sie eben Pech gehabt hätte.

Auf der Homepage wird nicht darauf hingewiesen ab wann die 30 Tage Fälligkeit berechnet werden.

Ist das alles rechtens?

Das normale Verständnis wäre doch, dass die 30 Tage erst ab Auszahlung laufen, zumal ihr das insgesamt 5x bestätigt wurde.

Den Kreditvertrag kann sie auch nicht mehr kündigen, da jetzt natürlich die 14 Tage Frist bereits rum sind.

Die von der Bank vertretene Ansicht macht ja irgendwie auch keine Sinn, da die Kreditnehmerin ja nicht beeinflussen kann, wie lange die Antragsbearbeitung dauert. Wenn die Bank nun 30 Tage bis zur Auszahlung bräuchte, wäre ja gleichzeitig dann bereits die 1. Rate fällig.......

Wer kennt hier die Rechtslage?
Was kann man hier machen?


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

-- Editiert am 22.10.2010 13:30

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Wenn ich am 1. einen Kredit bekomme, und nach 30 tage die erste Rate zahlen soll. Dann ist das der 30te, genau genommen der 31, denn erst gegen Mitternacht wären die 30 Tage um.
Da es in Deutschland Vertragsfreiheit gibt gibt es kein Gesetz das irgendsowas vorschreibt.

Es gilt also der Vertrag in dem das stehen sollte. Und genau so muss man handeln.

Am besten bei der Targobank noch einen Kleinstkredit beantragen um die erste Rate zu überbrücken.

Wenn man Tagobank oder Citibank bei Google mit dem Wort "Ärger" oder "Betrüger" kombiniert erkennt man was der Geschäftspartner für einer ist.

Könntest du den Kredit den ablösen wenn die einer Kündigung zustimmen würden. Kunden dieser Bank bekommen meist anderswo eh keine Kohle.

Dann und wenn der Vertrag das hergibt forderst du die Bank auf den Zahlungstermin einzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Und machst gleich mal die Kosten für deinen Dispo in den paar Tagen geltend

Uwe

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#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Also erstmal hat miene Bekannte keine Schulden dass sie woanders keinen Kredit bekommt, sie hat ihr Kto dort. Auch ist sie nicht im Minus. Sie hat wohl ein Dispolimit von 5000€, welches sie aber aufgrund der Zinsen von 13,99% logischerweise nicht nutzen will.

Ausserdem ist der Kredit mit 2,45 % relativ günstig.

Es geht alleine darum, ob es rechtens ist, dass

1. nirgendwo auf der Seite steht wie sich die 30 Tage berechnen (also ab Kreditantrag oder Kreditauszahlung)

2. trotz 5 maliger Auskunft, die erste Rate würde nach 30 Tagen ab Kreditauszahlung fällig jetzt gesagt wurde nach Kreditbeantragung!?






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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Es geht alleine darum, ob es rechtens ist, dass


Das steht im Vertrag !!! Und der gilt, schreib ihn doch einfach ab und trag ihn hier ein. -) Denn sonst wird es schwer zu klären was rechtens ist.

Uwe



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#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Und der gilt, schreib ihn doch einfach ab und trag ihn hier ein.


Na genau DAS ist ja die Frage !

Es gib doch ein sog. Beratungsgesetz oder. Wenn man von seitens der Bank 5x sagt das wäre so und nachher wird gesagt nö, jetzt gilt was man unterschrieben hat, liegt doch eine Irreführung vor oder nicht ?!?



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#5
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

Kommt drauf wen du jedes mal fragst, die Hotliner haben ebenso wenig was zu sagen wie der Pförtner.

Aus diesem Grund macht man oft Verträge schriftlich

Uwe



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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
3 Tage später erhielt sie verschiedene Unterlagen in denen dann stand "1. Rate zahlbar ab 22.10.10"

Damit wäre doch alles klar ...


Was irgendwelch Mitarbeiter in Call-Centern sagen kann man vergessen. Denn wie will man das beweisen?
Zum anderen steht in den Vertragsbedingungen das Änderungen des Kreditverträge der Schriftform bedürfen.
Fazit: Mündliche Aussagen kann man vergessen.

Man hätte dort hin schreiben sollen, hätte man die Aukunft 'erste Rate 30 Tage nach Auszahlung fällig' schriftlich erhalten, wäre man in einer besseren Position.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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