Mal angenommen, ein Rechtsanwalt nimmt für einen Mandanten Aussenstände in Empfang. Ein Vertrag ist gemacht in welchem nur steht, welche Beträge eingehen sollen. Von Ra und Mandant unterschrieben. Ist es ein Geschäftsbesorgungsvertrag? Mehrere Beträge die über eine lange Zeit eingehen werden und es wurde vereinbart keine Einzelbeträge auszuzahlen, sonder nur die gesammte Summe, wenn alle Beträge eingegangen sind. Dann bekundet der Ra es seien alle Beträge eingegangen. Dann stirbt er überraschend.
Frage nun ist: Wem gehört das Geld auf dem Anderkonto der Bank? Und wie kommt der Mandant an seine Kohle wenn nach dem Tod drei Jahre vergangen sind, in welchen der Mandant keine Kenntnis vom Tode des Ra hatte.
Gruß
Rechtsanwalt Anderkonto bei Bank
5. Juni 2020
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Frage vom 5. Juni 2020 | 06:31
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Status: Beginner (50 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanwalt Anderkonto bei Bank
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