Restschuldversicherung kündigen

3. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sammy3012
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldversicherung kündigen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Restschuldversicherung.

Angenommen, es wurde ein Ratenkredit aufgenommen und der Betrag für die Restschuldversicherung wurde auf die gewünschte Kreditsumme aufgeschlagen. Im Kreditvertrag steht, dass die Restschuldversicherung keine Voraussetzung für die Genehmigung des Darlehens war. In den Vertragsbedingungen steht, dass die Restschuldversicherung jederzeit mit Frist von 2 Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden kann.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass bei Kündigung der RSV ca. 1800 EUR zurückgezahlt werden.

Meine Frage ist nun: Da die Summe ja in die Kreditrate eingerechnet wurde, habe ich das Recht dazu, diesen Betrag auf mein Konto zu erhalten und meine ganz normaler Rate weiterzuzahlen, oder hat die Bank das Recht, diese Summe zur Kreditteiltilgung zu nutzen?

Ich meine, wenn die RSV freiwillig war, darf man ja eigentlich bei Kündigung nicht gezwungen werden, den Auszahlungsbetrag zur Kredittilgung zu nutzen, oder habe ich hier einen Denkfehler?

Viele Grüße,

Sabrina K.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1000x hilfreich)

Hallo,
der Denkfehler liegt in der Tat vor! Der Betrag wurde in den Kredit eingerechnet! Daraus ergibt sich, das genau deswegen die Erstattung nur dem Kredit wieder zugeführt werden kann!
Erklärung: Zum Kredit wurde zusätzlich ein Kredit für die Restschuldversicherung gewährt, wird diese Gekündigt entfällt auch der Kreditanspruch über diese Summe gegenüber der Bank!

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