Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Restschuldversicherung.
Angenommen, es wurde ein Ratenkredit aufgenommen und der Betrag für die Restschuldversicherung wurde auf die gewünschte Kreditsumme aufgeschlagen. Im Kreditvertrag steht, dass die Restschuldversicherung keine Voraussetzung für die Genehmigung des Darlehens war. In den Vertragsbedingungen steht, dass die Restschuldversicherung jederzeit mit Frist von 2 Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden kann.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass bei Kündigung der RSV ca. 1800 EUR zurückgezahlt werden.
Meine Frage ist nun: Da die Summe ja in die Kreditrate eingerechnet wurde, habe ich das Recht dazu, diesen Betrag auf mein Konto zu erhalten und meine ganz normaler Rate weiterzuzahlen, oder hat die Bank das Recht, diese Summe zur Kreditteiltilgung zu nutzen?
Ich meine, wenn die RSV freiwillig war, darf man ja eigentlich bei Kündigung nicht gezwungen werden, den Auszahlungsbetrag zur Kredittilgung zu nutzen, oder habe ich hier einen Denkfehler?
Viele Grüße,
Sabrina K.
-----------------
""
Restschuldversicherung kündigen
3. Juni 2011
Thema abonnieren
Frage vom 3. Juni 2011 | 11:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Restschuldversicherung kündigen
Böse Bank?
Böse Bank?
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Bankrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Juni 2011 | 19:30
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1000x hilfreich)
Hallo,
der Denkfehler liegt in der Tat vor! Der Betrag wurde in den Kredit eingerechnet! Daraus ergibt sich, das genau deswegen die Erstattung nur dem Kredit wieder zugeführt werden kann!
Erklärung: Zum Kredit wurde zusätzlich ein Kredit für die Restschuldversicherung gewährt, wird diese Gekündigt entfällt auch der Kreditanspruch über diese Summe gegenüber der Bank!
Und jetzt?
Schon
266.638
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
20 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
Top Bankrecht Themen
-
974 Antworten