Rewe Rück-Lastschrift rechtens? 14,30€ wegen ungedecktem Konto

26. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)
Rewe Rück-Lastschrift rechtens? 14,30€ wegen ungedecktem Konto

Sehr geehrte Foren-Gemeinde,

mein Mitbewohner hat von unsren WG Konto bei Rewe eingekauft, die Abbuchung des Stroms war aber so früh, dass Rewe den Betrag von 31,90€ nicht mehr abbuchen konnte.

Wir haben danach bei Rewe angerufen etc. nach Aussagen der Mitarbeiter könne man da nichts machen und der Betrag würde nochmal abgebucht werden.

Jetzt Heute wurde er auch abgebucht, und Gottseidank hatten wir auf dem WG Konto etwas mehr als 40€, denn REWE buchte sage und schreibe 14,30€ mehr ab, in der Lastschrift steht folgendes:

EINZELHANDELS OHG 31,90 KAUF + 4,40 BANKGEB + 9,90 LASTSCHRIFTABREDE IN EUR M


Ist dies rechtens? Kann man wegen einer Rücklastschrift wirklich über 14€ kassieren?

Wäre super von euch zu hören, LG

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nein!
Nur die Bankgebühren sind gerechtfertigt.
EUR 4,40 erscheint mir etwas hoch, aber es scheint noch ok zu sein.

Tip:
Rewe per E-Mail anschreiben und auffordern, die EUR 9,90 innerhalb von 14 Tagen zu erstatten (Bankverbindung angeben).
Irgendwie warten, bis Rewe auf die E-Mail reagiert (ggf. gibt es eine automatische Eingangsbestätigung).

Falls Rewe die EUR 9,90 nicht erstattet, eine Rücklastschrift durchführen und den unstrittigen Betrag an die Bankverbindung (von wo die Lastschrift ausgelöst wurde) überweisen mit dem Betreff Nur Hauptforderung plus Bankgebuehren.

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Rücklastschrift durchführen


Würd ich mir bei 9,90 Euro überlegen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wieso? Wenn man Rewe die Chance gibt, die definitiv nicht erlaubten Gebühren zu erstatten, ist im Anschluss eine Rücklastschrift und eine direkte Überweisung des angemessenen Betrages durchaus angemessen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Nein!
Nur die Bankgebühren sind gerechtfertigt. ....

@motte3000:
Kannst die von Rewe ja mal auf dieses rechtskräftige Urteil hinweisen:
http://www.peter-kehl.de/2010/10/13/bearbeitungsgebuhren-fur-rucklastschriften-rechtswidrig/

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Vorher sollte man aber durchlesen, was man bei der Lastschriftzahlung alles unterschrieben hat (das Kleingedruckte auf dem Kassenbon). Hier geht es ja offenbar um Zahlung per Karte plus Unterschrift.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das ändert nichts am BGH-Grundsatzurteil, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren nicht erlaubt ist.

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von motte3000):
...
mein Mitbewohner hat von unsren WG Konto bei Rewe eingekauft, die Abbuchung des Stroms war aber so früh, dass Rewe den Betrag von 31,90€ nicht mehr abbuchen konnte. ...


Wie habt Ihr denn gemerkt, dass Rewe nicht abbuchen konnte? Brief erhalten?

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#8
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Wie habt Ihr denn gemerkt, dass Rewe nicht abbuchen konnte? Brief erhalten?


Ne nichts erhalten, einfach auf den Kontoauszügen bemerkt, dass der Betrag wieder eingegangen ist.

Ich habe gestern Abend noch eine email geschrieben und zurück kam dies:



vielen Dank für Ihre Anfrage und dass Sie uns die Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben.
Alle EC-Zahlungen wickeln wir über die Firma Credit & Collections Service GmbH ab.
Daher können wir Ihnen zu Ihrem Anliegen nicht direkt weiterhelfen und bitten dafür um Verständnis.


Bitte wenden Sie sich daher direkt an die:
Credit & Collections Service GmbH
Tel: 02102 – 7704166
Erreichbar von: Mo. – Fr. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder per E-Mail: kontakt@creditcs.de


Hinweis: Bitte legen Sie für etwaige Rückfragen Ihre Unterlagen zu Ihrem Anliegen bereit.




Ich werde jetzt auch an die ne mail schreiben, aber wer ist denn hier mein Vertragspartner REWE oder die Credit & Collections Service GmbH ?

Ist es wirklich relevant was auf dem Kassenbon hinten steht?

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#9
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Und jetzt die Antwort:


Sie zahlten mit Ihrer girocard-Karte und autorisierten den Lastschrifteinzug auf dem entsprechenden Bankkonto mittels Unterschrift. Hierfür unterzeichneten Sie einen Lastschriftbeleg, mit dem Sie die Ingenico Payment Services GmbH, Daniel-Goldbach-Str. 17-19, 40880 Ratingen ermächtigten, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.

Infolgedessen versuchte die Ingenico Payment Services GmbH den Betrag rechtmäßig abzubuchen, was jedoch scheiterte.

Jede von der Bank nicht eingelöste Lastschrift verursacht Bankgebühren von 4,40 Euro. Zugleich verursacht eine Rücklastschrift einen Verzugsschaden bei der Ingencio Payment Services GmbH von 9,90 Euro.

Sie sind seit dem ersten Scheitern des Lastschrifteinzugs mit der Erfüllung des fälligen Kaufpreises in Verzug.

Mit Ihrer Ermächtigung, den Kaufpreis im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen, haben Sie die Leistung angekündigt und signalisiert, dass das Geld auf Ihrem Konto zum Einzug zur Verfügung stehe, was als sogenannte Selbstmahnung zu werten ist.

Nachdem der Kaufpreis im Wege des Lastschriftverfahrens nicht eingezogen werden konnte, ist durch diese Selbstmahnung bereits Verzug eingetreten, so dass die infolge des Verzugs entstandenen Kosten als Verzugsschaden ersatzfähig und von Ihnen zu tragen sind.

Eine Erstattung von Gebühren wird daher nicht erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Credit & Collections Service GmbH



Was sagt ihr dazu? Sind die gebühren dann doch noch rechtens?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
ugleich verursacht eine Rücklastschrift einen Verzugsschaden bei der Ingencio Payment Services GmbH von 9,90 Euro.

Frei erfundener Blödsinn und vor Gerichten wurde schon gleich mehrfach geklärt, dass diese Schadensposition nicht mehr gefordert werden darf.

Zitat:
Sind die gebühren dann doch noch rechtens?

Nö. Sind sie nicht.

-- Editiert von mepeisen am 28.06.2018 12:43

Signatur:

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#11
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Frei erfundener Blödsinn und vor Gerichten wurde schon gleich mehrfach geklärt, dass diese Schadensposition nicht mehr gefordert werden darf.



Also mir geht es im Prinzip ja nicht um die 9,90€, die hätte ich beim Kellnern schon verdient in der Zeit die ich nun hier verbracht habe. Jedoch ist es einfach wie so oft, dass es die trifft, die am wenigsten haben, sonst würde diese Rücklastschrift ja nicht passieren, wenn man genügend Geld auf dem Konto hätte.

Ich kann es einfach nicht haben, vorallem wenn ich jetzt nach ein bisschen Googlen feststellen muss, dass diese Praxis und das Unternehmen ja wirklich fast alles abwickeln, was so mit Karte gezahlt wird.

Ich habe auch der Verbraucherschutzzentrale geschrieben aber anstatt adäquat zu reagieren schicken die mir einfach nur eine Antwort mit einer Preistabelle 1,86€ pro Minute, 30€ pro Beratung etc....

Ist denn niemand für solche Fälle zuständig? Die ja nun wirklich eine große Masse betreffen und augenscheinlich trotz vieler Urteile weiterhin Gebühren erheben welche längst als rechtswidrig bestätigt wurden?

Es ist wie gesagt kein kleines Unternehmen sondern eines was fast alle ELV Zahlungen in DE abwickelt.

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#12
 Von 
guest-12330.07.2018 08:56:38
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 38x hilfreich)

Bezahle die Gebühren nicht. Vor Gericht wirst du im Fall der Fälle auch Recht bekommen. Mehr kannst du nicht machen.

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#13
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von motte3000):
Ist denn niemand für solche Fälle zuständig?


Doch, aber alle wollen am Ende des Monats was zum Essen auf den Tellern haben. Oder Kellnern Sie gerne unentgeltlich, weil sie ja dafür "zuständig" sind?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Zugleich verursacht eine Rücklastschrift einen Verzugsschaden bei der Ingencio Payment Services GmbH von 9,90 Euro.


Damit hat sich Ingenico selbst ins Knie geschossen.
Dieser sog. Schaden braucht Sie nicht zu interessieren.

Tip:
Rewe hat die Rückzahlung der EUR 9,90 verweigert.
Nunmehr können Sie den Betrag zurückbuchen und - wie weiter oben beschrieben - den unstrittigen Betrag an die Bankverbindung überweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
die hätte ich beim Kellnern schon verdient

Ich verrate dir was: Die Ingenico/CCS haben vor Gericht eine Unterlassung kassiert. Das heißt: Denen wurde per Gericht ausdrücklich verboten, diese 9,90€ weiterhin zu fordern. Offenbar juckt die das keinen Meter weit. Ich versuche gerade herauszufinden, wer da seinerzeit die Unterlassung bewirkt hat, vermutlich eine der Verbraucherzentralen. Sobald ich es rausbekommen habe, schicke ich dir gerne die Kontaktdaten. Die dürften dann schauen, dass das Inkasso mal im Form eines Ordnungsgeldes (bis zu 250.000€ ) oder Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten gegen die Geschäftsführung) mit dem Blödsinn aufhören. Das ist offenbar die einzige Sprache, die sie verstehen.

Zitat:
Doch, aber alle wollen am Ende des Monats was zum Essen auf den Tellern haben. Oder Kellnern Sie gerne unentgeltlich, weil sie ja dafür "zuständig" sind?

Dein Argument ist also, dass man munter gegen Gesetze verstoßen darf und Gerichtsurteile ignorieren darf, weil man sich einen Ferrari vor die Tür stellen will?

-- Editiert von mepeisen am 28.06.2018 15:49

Signatur:

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#16
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Dieses Urteil: Landgericht Düsseldorf, 14c O 169/15
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duesseldorf/lg_duesseldorf/j2017/14c_O_169_15_Urteil_20170608.html

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#17
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Die nächste Antwort von dieser CC Firma:



Sehr geehrter Herr xxxx,

mit dem Scheitern des Lastschrifteinzugs befanden Sie sich sofort im Verzug (vgl. Palandt, 73. Auflage, § 286 Rn 25, Prinzip der Selbstmahnung), so dass die infolge des Verzugs entstandenen Kosten als Verzugsschaden ersatzfähig und von Ihnen zu tragen sind.

Abschließend weisen wir Sie darauf hin, dass die gegenüber Ihnen geltend gemachten Ansprüche der Ingenico Payment Services GmbH dem Grunde und der Höhe nach rechtmäßig sind.

Wir wurden von der Ingenico Payment Services GmbH mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt.

Sofern Sie einen Widerspruch gegen die Lastschrift einlegen, wird das Mahnverfahren eingeleitet.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Credit & Collections Service GmbH

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Diese Droh E-Mail dürfen Sie ignorieren. Das ist nichts als heiße Luft.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hmmm. Wie wäre es, die anzuzeigen wegen gewerbsmäßigen Betruges?

Mit Verweis auf das Urteil des Landgerichts, ist das eine glasklare Täuschung, um sich selbst ungerechtfertigt zu bereichern.

Sprich: Die wissen doch aufgrund des Unterlassungsurteils, dass die das nicht fordern dürfen.

Anschließend würde ich denen schreiben "Wertes Inkasso. Soeben habe ich Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrug erstattet, Sie hören sicherlich von der Staatsanwaltschaft. Sollten Sie ernsthaft vorhaben, die Forderung per Gericht geltend zu machen, werde ich beim zuständigen Aufsichtsgericht einen Entzug der Zulassung beantragen. Die Gründe zu meinem Schritt können Sie meiner Strafanzeige entnehmen."

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