Risikolebensversicherung ändern

23. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)
Risikolebensversicherung ändern

Guten Tag,
wir mussten im Rahmen unserer Immobilienfinanzierung eine Risikolebensversicherung abschliessen. Die Bank ist nicht als Begünstigte in die Risikolebensversicherung eingetragen worden und die Versicherung ist nicht abgetreten worden. Der Abschluss der Versicherung ist nicht als Bedingung im Finanzierungsvertrag aufgeführt.

Nun haben wir eine günstigere Versicherung mit besseren Konditionen gefunden und möchten die Versicherungen austauschen.

Muss ich dies der finanzierenden Bank melden oder muss ich vorher deren schriftliche Einverständnis einholen?

Vielen Dank für eine Antwort sagt
Newton36352

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Inwiefern musstet ihr diese Versicherung abschließen, wenn die Bank das nicht in die Bedingungen reingeschrieben hat und sich die Versicherung auch nicht abtreten lassen hat?

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#2
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

Ich kann zwar nicht erkennen, inwiefern die Frage zur Beantwortung meiner Frage wichtig ist, aber egal. Im Laufe der Verhandlungen sagte der Bankangestellte, dass es bei Immobilienfinanzierungen immer wichtig sei, eine Risikolebensversicherung abzuschliessen. Uns war natürlich klar, dass er seinem Kollegen die Abschlussprämie zukommen lassen wollte, aber wir haben aus verschiedenen Gründen, die hier nicht weiter zum Sachverhalt beitragen, dem Abschluss zugestimmt.
VG,
Newton36352

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Eine Risikolebensversicherung dient der eigenen Sicherheit.
Die Hypothekeneintragung dient der Bank als Sicherheit.
Meines Wissens ist die Bank mit dieser Eintragung ausreichend abgesichert. Allenfalls beim Wechsel der Gebäudeversicherung ist meines Erachtens das Einverständnis der Bank einzuholen.Hier werden auch evtl.
Ansprüche gegen die Versicherung-im Schadensfall-
an die Bank abgetreten.
Nicht so bei einer Lebensversicherung.

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#4
 Von 
Newton36352
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

@ xxsirodxx
Es ist in unserem Finanzierungsvertrag eindeutig festgeschrieben, dass während der Laufzeit der Finanzierung eine Gebäudeversicherung mit Elementarversicherung vorzuhalten ist. Im Fall eines Versichererwechsels ist die schriftliche Genehmigung der Bank vor Abschluss des neuen Vertrages einzuholen. Aber es ist ja auch ok, dass die Bank "ihr" Haus :-) abgesichert wissen will.
Meine Frage betrifft aber nur die Risikolebensversicherung. Nach meinem Verständnis können wir die Versicherung bei einer anderen Gesellschaft abschliessen, eben weil die Bank eine solche Versicherung a) weder vertraglich als Bedingung festgeschrieben hat und b) keine Abtretung erfolgt ist.
Aber die eigene Meinung muss bekanntlich nicht immer richtig sein, daher wollte ich mich vor Versichererwechsel hier einmal erkundigen.
Vielen Dank für Deine Antwort sagt
Newton36352

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Nachdem sich kein Hinweis ergibt, das die Bank irgendeinen Anspruch auf die Versicherung ableiten könnte, sollte einem Wechsel nichts entgegenstehen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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