Ich habe mit der Targobank einen Individualkredit abgeschlossen inklusive Versicherung für Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosigkeit und Tod
Ich bin schwer erkrankt lag lange im Krankenhaus und zur Reha Habe im November den Leistungsfall der Versicherung gemeldet Diese hat auch anerkannt und rückwirkend
von 07-12-2018 die Raten auf mein Kreditkonto überwiesen
Die Targobank weigert sich die
Summe umzubuchen auf mein normales Girokonto
Obwohl eine Doppelzahlung erfolgte da ich die Raten während meiner Krankheit weiter bezahlt habe
Das ist so nicht möglich
sagt Targobank ohne weitere nachvollziehbare Begründung
Rückforderung Versicherungsleistung Kreditkonto
Böse Bank?
Böse Bank?
Zitatohne weitere nachvollziehbare Begründung :
Eventuell findet sich diese in den vertraglichen Vereinbarungen?
ZitatEventuell findet sich diese in den vertraglichen Vereinbarungen? :
Ich denke auch, dass die Versicherungsleistung zweckgebunden erfolgte. Aber dazu sollte man die Targo-Bank fragen.
Berry
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In den Bedingungen steht nichts zu solch einen Fall
Eine Rate hat mir die Bank mittlerweile überwiesen die restlichen 5 will ich auch noch
Hallo Praxishandbuch,
wurde eigentlich für den sogenannten "Individualkredit" eine Bearbeitungsgebühr o. ä. erhoben?
Viele Grüße
Ratsuchender@123net
Ja es wurden
ZitatHallo Praxishandbuch, :
wurde eigentlich für den sogenannten "Individualkredit" eine Bearbeitungsgebühr o. ä. erhoben?
Viele Grüße
Ratsuchender@123net[/ja es wurden Gebühren erhoben
Eine Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren für einen Kredit - auch für einen "Individualkredit" - sind unwirksam.
In welchem Jahr haben Sie denn den Kreditvertrag abgeschlossen?
29.1.2018
Dann haben Sie einen nicht verjährten Anspruch auf Rückzahlung dieser Bearbeitungsgebühren ("einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" o. ä.). Sie auch:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/individualbeitrag-der-targobank-unzulaessig-kunden-haben-erstattungsanspruch_096031.html
Sie können insoweit die Bank schriftlich und nachweislich unter Fristsetzung dazu auffordern, diesen Betrag nebst Zinsen zurückzuerstatten. Erfahrungsgemäß wird dieser im Falle der Erstattung dem Girokonto wieder gutgeschrieben.
ZitatJa es wurden :ZitatHallo Praxishandbuch, :
wurde eigentlich für den sogenannten "Individualkredit" eine Bearbeitungsgebühr o. ä. erhoben?
Viele Grüße
Das kann ich mir nicht vorstellen.
Der "Individualkredit" wurde meines WIssens bei dieser Bank ohne Bearbeitungsgebühr verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs waren Bearbeitungsgebühren bereits unzulässig.
Bitte schau dazu nochmal in die Vertragsunterlagen.
Welche Gebühren sind dort benannt?
------------
Zu dem generellen Thema:
Du schreibst, dass die Versicherung die Leistung ab dem 07.12.2018 übernimmt. Im November hast du es gemeldet.
Was steht genau in dem Schreiben?
Wann ist die monatliche Rate fällig? Wenn sie zum Monatsersten fällig wäre, hätte man in diesem Beispiel seit 07.12.18 nur die Januar 19 Rate, die geleistet wird.
Wenn die Zahlung doppelt erfolgte, einmal vom Girokonto und einmal von der Versicherung, sollte schon eine Rate umgebucht werden.
Hast du schon mal darüber nachgedacht, dass Sepa-Mandat für den Kredit zu widerrufen? Dann darf die Bank doch nichts mehr einziehen?
Habe 4 Raten umgebucht bekommen die restlichen 2
habe ich jetzt nochmal schriftlich bei der Beschwerdestelle angemahnt
Die Targoversicherung hat ab
07 -2018 übernommen
@Praxishandbuch
Könnten Sie bitte freundlicherweise einmal auf die Frage von "sven80" eingehen, ob tatsächlich noch in 1/2018 ein „einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag" in Ihren Kreditunterlagen angeführt wird?
Überrascht wäre ich nicht.
Es wurden Kosten für die Vermittlung, den Abschluss und die Verwaltung der Versicherungsverträge und die Entlohnung des Beraters berechnet
Die Gesamtsumme wurde mit Auszahlung des Kreditbetrages fällig und dem Kreditkonto belastet
Zitat:Eine Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren für einen Kredit - auch für einen "Individualkredit" - sind unwirksam.
Seit wann denn das? Meinem Wissen nach ist es nur nicht zulässig, diese Gebühren nicht in den Zinsen zu verrechnen. Als Teil der Zinsen ist das durchaus zulässig oder war da wieder was vor dem BGH?
Zitat:Zitat:Eine Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren für einen Kredit - auch für einen "Individualkredit" - sind unwirksam.
Seit wann denn das? Meinem Wissen nach ist es nur nicht zulässig, diese Gebühren nicht in den Zinsen zu verrechnen. Als Teil der Zinsen ist das durchaus zulässig oder war da wieder was vor dem BGH?
Nachmals:
Von Banken in Kreditverträgen erhobene Bearbeitungsgebühren sind unwirksam. Das ist nicht lediglich meine Meinung, sondern höchstrichterliche.
Mit der Zinshöhe hat das nichts zu tun.
Zitat:Von Banken in Kreditverträgen erhobene Bearbeitungsgebühren sind unwirksam.
Dann sage mir bitte nochmal das entsprechende Urteil dazu. Mag ja sein, dass ich da etwas übersehen habe.
Zitat:Mit der Zinshöhe hat das nichts zu tun.
Doch, genau das hat es. Die mir bekannten BGH-Urteile haben exakt das begründet: Dass die Bearbeitungsgebühren in die Zinsen eingerechnet werden müssen bzw. Teil der Zinsen sein müssen. Wenn du andere Urteile hast, wonach Bearbeitungsgebühren ganz grundsätzlich nicht erlaubt sind, dann her damit.
ZitatDoch, genau das hat es. Die mir bekannten BGH-Urteile haben exakt das begründet: Dass die Bearbeitungsgebühren in die Zinsen eingerechnet werden müssen bzw. Teil der Zinsen sein müssen. Wenn du andere Urteile hast, wonach Bearbeitungsgebühren ganz grundsätzlich nicht erlaubt sind, dann her damit. :
Ich glaube, wir reden hier ein Stück weit aneinander vorbei.
Bearbeitungsgebühren dürfen wie gesagt nicht in Kreditverträgen von Banken erhoben werden. Wenn natürlich jetzt nach dem BGH-Urteil die Banken Bearbeitungsgebühren - unausgewiesen - in den Zinsen inkludieren, kann natürlich keiner etwas dagegen haben (mit Ausnahme von der Erhebung von Wucherzinsen).
Das allerdings ist Wortklauberei und nicht gemeint, wenn es zu Recht da heißt: Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen von Banken sind unwirksam!
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