Rückforderungen, Falsch überwiesenes Geld

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb521027-34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückforderungen, Falsch überwiesenes Geld

Hallo,

Ich habe einen Artikel über eine Betrugsmasche gelesen in der man etwas sehr günstig (2€) kauft und das Produkt auch erhält.
Viel später wird einem der Betrag wieder zurück gebucht, als angebliche Fehlüberweisung. Und es wird gleich mit Anwalt + Inkasso gedroht und eine weitaus höhere Bearbeitungsgebühr verlangt (80€).

Diesen Betrag (2€) muss ich ja wieder herausgeben. So weit ist es mir klar.

Aber:
1. Muss ich die Überweisung selbst vornehmen? Oder muss der Verkäufer über die Bank gehen, was ja wesentlich höhere Bearbeitungskosten nach sich zieht?
2. Wenn ich sie durchführen muss, kann ich dann die Kosten für die Überweisung(20 Cent) von dem Betrag abziehen?
3. Kann ich die Bearbeitungsgebühr ignorieren?

PS: die Zahlen sind nur beispielwerte.

Gruß
Andreas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Muss ich die Überweisung selbst vornehmen?

Ja.

Zitat:
Wenn ich sie durchführen muss, kann ich dann die Kosten für die Überweisung(20 Cent) von dem Betrag abziehen?

Wenn der Fehler nicht bei dir liegt, kannst du die nachweisbaren und begründeten Gebühren durchaus abziehen. Denn dir entsteht ja durch den Fehler des anderen ein Schaden.

Zitat:
Kann ich die Bearbeitungsgebühr ignorieren?

Ja. Denn du warst nach deiner Schilderung nicht in Verzug. Das alles ist ja ein neuer Vorgang. Solange du nicht zur Rückzahlung aufgefordert wirst, musst du auch erst mal nichts zurückzahlen. Sobald du aufgefordert wirst, musst du es herausgeben.

Wichtig ist, dass nicht du den Fehler verursacht hast (falscher Verwendungszweck o.ä.)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb521027-34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für die schnelle Antwort.

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