Rücklastschrift auslösen (unrechtmäßig?/Folgen)

30. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Weihnachtsbraten
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)
Rücklastschrift auslösen (unrechtmäßig?/Folgen)

Wie ist die Rechtslage wenn jemand der den Bildungskredit erhalten hat, eine Abbuchung (Rückzahlung) zurück buchen lässt.?

Mal angenommen in diesem Fall gab es eine Arbeitslosenmeldung und der Betroffene hat erklärt nicht zahlungsfähig zu sein (Bitte senden sie einen Nachweis). Es wurde bereits erfolglos versucht den Betrag einzuziehen. Der Betroffene hat zwei Tage vor Abbuchung erst den Bescheid über die Arbeitslosenmeldung bekommen (hartz4 Ablehnung, neumeldung beim arbeitsamt...). Plötzlich werden z.B.€360 abgebucht.

Wie ist die Rechtslage bei einer manuell ausgelösten Rücklastschrift?
(es wird davon ausgegangen, dass die Abbuchung grundsätzlich ok war)

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Wie ist die Rechtslage wenn jemand der den Bildungskredit erhalten hat, eine Abbuchung (Rückzahlung) zurück buchen lässt.?

Was soll das mit dem Bildungskredit zu tun haben?


quote:
Wie ist die Rechtslage bei einer manuell ausgelösten Rücklastschrift?

Wer hat diese ausgelöst?

Was war die Ursache (War die Deckung auf dem Konto nicht ausreichend)?


Wie war die genaue zeitliche Abfolge?



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#2
 Von 
Weihnachtsbraten
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

der "Schuldner" hat am Tag der Abbuchung die Rücklastschrift ausgelöst.
Das Konto war in dem Sinne gedeckt (kreditlimit); musste aber aus praktischen Gesichtspunkten....

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Nun dann befindet sich der Schuldner aufgrund der oben geschilderten Sachlage in Verzug.
Er hat dem Gläubiger alle daraus resultierenden Schäden zu erstatten.

Der Gläubiger kann jetzt einen Anwalt beauftragen die Gesamtforderung einzuklagen.
Das wäre dann
Forderung
Zinsen
Kosten für Rücklastschrift
Kosten für Anwalt
Gerichtskosten
Vollstreckungskosten

Da wären wir dann bei so ungefähr 800 EUR (statt 360 EUR) ...

Dazu kommen eventuell noch Einträge in den Auskunfteien (Schufa, Bürgel, etc) mit eventuell weiteren unangenehmen Folgen.


Ich würde ganz schnell mit den Gläubiger schriftlich Kontakt aufnehmen und die Sache klären bzw. das Geld + 15 EUR für die Rücklastschrift unaufgefordert überweisen.



quote:
Das Konto war in dem Sinne gedeckt (kreditlimit); musste aber aus praktischen Gesichtspunkten....

Aha, was war denn so praktisch daran wenn die Deckung vorhanden war? Zusätzlicher Ärger & Aufwand, höhere Kosten ...




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#4
 Von 
Weihnachtsbraten
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

der Schuldner bekommt in dem Fall kein Hartz vier, weil die Eltern vermögend sind, bekommt aber von diesen keine finanzielle Unterstützung.

Der Kontostand von -€100 (max -€500 möglich), muss ausreichen um zu den Vorstellungsgesprächen zu kommen, sowie essen zu kaufen.
Der Schuldner hatte keine andere Möglichkeit als die Abbuchung rückgängig zu machen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
der Schuldner bekommt in dem Fall kein Hartz vier, weil die Eltern vermögend sind, bekommt aber von diesen keine finanzielle Unterstützung.

Das ist naürlich eine ungünstige Ausgangslage.

Bist du noch in der Ausbildung?


Es gäbe natürlich diverse Methoden finanzielle Unterstüzung der Eltern zu erlangen, allerding würde sich das mehr oder weniger negativ auf die Eltern-Kindbeziehung auswirken.

Da aus der Ferne niemand sagen kann ob dieser Weg sinnvoll für dich ist, musst du das selbst entscheiden.

Eventuell postest du das mal hier im Unterforung 'Sozialrecht'. Dort gibt es kompetente Leute die dir verschiedene Wege (auch staatlicher Unterstüzung) aufzeigen könnten, dann kannst du entscheiden.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Weihnachtsbraten
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

es fällt mir schwer dass zu schreiben.
Ich bin Student, aber ohne Abschluss (gute Noten).
Meine Eltern haben sich bis zum 10. Lebenjahr um die Familie gekümmert, dannach gab es keinen richtigen Konakt mehr (wohnhaft schon zuhause).
"Jetzt ab der 5. Klasse musst du dich um dich selber kümmern, ich bin fertig mit dir." Ich musste mich um meine Schwester kümmern (Schule, zweite Ausbildung).
Ich bin Autist, habe aber keine offizielle Diagnose (Verein, Gespräch).

Jetzt hab ich meine Schwester in den Beruf gebracht (Altenpflege), Bewerbungen geschrieben, auch wenn sie das nicht wollte, aber es funktioniert.
Zwischenzeitlich hab ich viel gelernt (nonverbales) und verstehe meine Umwelt.
Das Studium sollte mein Ausweg sein, den Kontakt zur Familie abzubrechen und mein eigenes Leben zu beginnen (sonst kann ich nie etwas abschließen und zu mir selbst finden).

Leider hab ich eine Abschlussproblematik, immer wenn sich etwas verändert....
Bwl wird auch nicht gerade anerkannt... Jetzt hab ich einen Weg gefunden (Fern FH, controlling), eine Arbeit werde ich schon irgendwie finden....

Ein persönliches Gespräch ist nicht möglich (keine Antwort). Die Krankenkasse kann ich nicht bezahlen....

Zitat:
Da aus der Ferne niemand sagen kann ob dieser Weg sinnvoll für dich ist, musst du das selbst entscheiden.

ich muss da weg, wenn das der Weg ist, ok.

Am Di hab ich ein Vorstellungsgespräch, kann den Ort aber mit Bus/bahn nicht erreichen....
Da 70km aber "zu weit zum fahren sind", werd ich das Auto wohl nicht nutzen können... So weit weg soll ich mich ja auch nicht bewerben. Mal schauen was am Di passiert....
Ein zweites Auto ist da, so dass nach außen alles optimal aussieht. Ich hab Angst dass mir keiner glaubt oder ich es nicht beweisen kann.(muss?)
Ich kann erfolgreich sein, wenn ich da weg komme.

-- Editiert am 03.01.2010 03:47

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

:respekt:

Da hast du ja schon einiges geleistet.


Im übrigen sind entweder deine Eltern oder der Staat zuständig, das wenigstens etwas Geld in deine Tasche kommt solange du keine Arbeit hast.


Zu den genauen Wege wie gesagt mal hier bei den Spezialisten nachfragen ...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Lass dir von jemandem helfen der sich auskennt. Ein justisches Forum ist da wohl falsch. Nicht die "Rücklastschrift" ist ein Problem sondern die nicht bezahlte Rate. Sprich deswegen mit der Bank, vereinbare Aufschub oder Aussetzung.

quote:

Ich bin Autist, habe aber keine offizielle Diagnose (Verein, Gespräch).

Ein Arzt oder/und andere Untersützung wären angebracht.

Den Rest deines Text versteht kein Mensch.

quote:
Meine Eltern haben sich bis zum 10. Lebenjahr um die Familie gekümmert, dannach gab es keinen richtigen Konakt mehr (wohnhaft schon zuhause).


Kaum zu glauben das ein 1o Jähriger Autist dann alleine weiterlebt :-?

K..

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#9
 Von 
Weihnachtsbraten
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 8x hilfreich)

...bei den Eltern ganz normal zu Hause..., aber ohne Unterstützung bei Schule, Hausaufgaben, sonstiges...Ich war immer unauffällig, hab aber auch niemanden gefragt.
Gespräche mit "Spezialisten/verein/Selbstfindung" hatte ich erst mit 21, vorher hab ich mich so durchgewurschtelt.



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#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Schön das es dir nun Freunde macht irgenwas zu schreiben. Ich frage mich wie man da studieren kann wenn man kaum in der Lage ist einen Sinn in seine Sätze zu bringen.

quote:
aber ohne Unterstützung bei Schule, Hausaufgaben,

Die meisten Eltern steigen nach der Grundschule aus -
quote:

Gespräche mit "Spezialisten/verein/Selbstfindung"

Der einzig sinnvolle Spezialist ist ein Arzt

K.

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