Hallo,
angenommen man hat einen Dispokredit über 1000eur, der fast ausgeschöpft ist. An einem Tag werden 3 Lastschriften abgebucht (Bsp. 1x 100eur und 2x 50eur). Der aktuelle Kontostand beträgt dann -1050eur. Die Bank veranlasst daraufhin für alle 3 Lastschriften eine Rücklastschrift, obwohl mit EINER Rücklastschrift, nämlich über die 100eur, das Konto wieder "gedeckt" gewesen wäre. Die 100eur war zudem auch die letzte Lastschrift, die vom Konto abgebucht wurde. Darf die Bank dann überhaupt noch die beiden anderen Lastschriften zu je 50eur zurückbuchen?
Meiner Meinung nach ist das unzulässig, da das Konto nach der ersten Rücklastschrift "gedeckt" war, trotz Rücklastschriftgebühr. Was sagt ihr dazu?!
Grüße oilily
-- Editiert am 08.01.2010 17:29
Rücklastschrift zulässig ??
8. Januar 2010
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Frage vom 8. Januar 2010 | 17:24
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 20x hilfreich)
Rücklastschrift zulässig ??
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#1
Antwort vom 8. Januar 2010 | 18:38
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@oilily:
quote:
rotz Rücklastschriftgebühr.
Was heißt Rücklastschriftgebühr? Berechnet Deine Bank Dir eine Gebühr für die Rückbuchung? Das wäre unzulässig.
Im Übrigen dürfte m.E. das Hauptproblem darin liegen, dass Lastschriften vollautomatisch vom Computer erledigt werden. Und der erkennt nur Lastschrift kommt, Konto nicht gedeckt = alle Lastschriften dieses Tages zurück. Um das zu vermeiden, müsste ein menschlicher Bankmitarbeiter manuell eingreifen, was üblicherweise nur passiert, wenn Du rechtzeitig Kontakt aufnimmst und darum bittest, entweder ausnahmsweise alle drei Lastschriften auszuführen, oder eben nur ein bestimmte zu stornieren.
Gruß,
Axel
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