Santander Bank und Inkasso

9. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sammy689
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)
Santander Bank und Inkasso

Hallo,

heute wende ich mich mit einem Anliegen an euch, was ich gerne einmal schildern möchte um damit vielleicht einer Freundin von mir helfen zu können.
Folgende Situation:
Sie hat seit längerer Zeit einen Vertrag mit der Santander Bank. Sie zahlt monatlich 30 Euro an die Bank.
Nun ist die Situation so, dass sie Anfang des Jahres arbeitslos war und über die Zeit aufgrund ihrer finanziellen Sorgen ein Rückstand dabei entstanden ist. Nun bekam sie vor ein paar Wochen den aktuellsten Kontoauszug und dieser wies einen Rückstand von insgesamt 150 Euro auf.
Sie wohnt nicht mehr zuhause und nachdem es bei ihr nun wieder besser läuft wollte sie diesen Rückstand auch diesen Monat begleichen.
Nun stand auf einmal vor wenigen Tagen ein Herr bei ihren Eltern vor der Tür, von einer Inkasso, der auf der Stelle 330 Euro verlangte. Diese hatten ja in dem Moment weder sie noch ihre Eltern. Sie berichtete mir dann, dass er einen Aufschub bis 9.12.2011 gegeben hatte, also heute. Als sie von der Arbeit kam informierte ihre Mutter sie darüber, dass er nun schon wiederda gewesen sei und sie nun bis Sonntag Zeit hätte, den Betrag auszugleichen, da er sich sonst direkt an ihren Arbeitgeber wenden würde zwecks Lohnpfändung.
Nun ist die Frage, inwieweit ist das rechtens? Denn sie bekommt ihren Lohn kommende Woche am Mittwoch und wollte den Betrag daraufhin überweisen, und nun ist sie sehr unsicher, weil der Herr ja nur bis Sonntag Aufschub gegeben hat und mit dem Gang zum Arbeitgeber droht. Machen diese 2 Tage da so viel aus? Die Frage ist, was ist denn nun wenn sie die 150 Euro an die Santander überweist? Können mgl.weise die 180 Euro (die immens sind in anbetracht der Hauptforderung) erlassen werden und eine gütliche EInigung erzielt werden? Was kann sie tun?

Ich weiß leider nicht, was ich ihr in dem Fall raten kann, daher hier mein Beitrag. Es wäre schön, wenn vielleicht jemand eine Idee hätte.

LG
Alex



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1144x hilfreich)

quote:
Als sie von der Arbeit kam informierte ihre Mutter sie darüber, dass er nun schon wiederda gewesen sei und sie nun bis Sonntag Zeit hätte, den Betrag auszugleichen, da er sich sonst direkt an ihren Arbeitgeber wenden würde zwecks Lohnpfändung.


Ist die Forderung tituliert? Falls nein, dann ist eine Lohnpfändung nicht möglich.

Hat die Mutter den Namen dieses Inkassoherrens?
Ich würde empfehlen, eine Strafanzeige wg. versuchter Nötigung zu stellen.

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#2
 Von 
Sammy689
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo! Danke erstmal für die Antwort.

Also soweit ich weiß nicht, in dem Brief den er dagelassen hat steht wohl drinne, wenn das Geld nicht kommt wird die Bank den Vertrag kündigen, die Lohnabtretung gegenüber dem AG offen legen und das gerichtliche Verfahren einleiten.

In dem Schreiben war auch der Herr namentlich genannt, samt Handynummer und Emailadresse.

Sie ist ja am Überlegen, einfach dann die 150 Euro an die Santander zu überweisen und dann dort nachzufragen, ob das damit erledigt ist, die Frage ist halt wie es dann mit dem Inkassoherren weitergeht.

Ich habe sie übrigens nochmal gefragt, es handelt sich um die ISV GmbH falls das jemandem etwas sagt..

LG

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#3
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2914 Beiträge, 1319x hilfreich)

Die 150€ sind wohl schon länger offen. Klar das die irgendwann eintreiben lassen.
Direkt zum Arbeitgeber kann der damit nicht maschieren. Dafür braucht der erstmal einen Titel, den er aber früher oder später und mit noch mehr Gebühren bekommt.

Die 180€ halte ich persönlich für etwas überzogen. Das hätte vor Gericht in dieser Höhe keinen Bestand. Problem dabei ist, daß die Vogel Strauß Taktik hierbei aber auch gehörig nach hinten los gehen kann. Denn würde das Gericht dem Inkasso 120€ zusprechen, hättest du 66% der Gebühren zu tragen, was auf jeden Fall dann teurer ist,als die 180€. Klar muss dann von den 120€ auch die Gegenseite ihren Teil zahlen und die bekommen dann unterm Strich vielleicht 45€. Beachten muss man, daß die jedoch sehr eng mit ihrem Anwalt zusammenarbeiten, so daß bei denen zumindest die Anwaltsgebühren auch wieder deren Gewinn ist.

Kurz gesagt, die kalkulieren darauf, daß es für dich nur teurer wird.

Das Problem ist, daß es beim Eintreiben vom Aufwand her wenig unterschied macht, ob man nun 1€ eintreibt, oder 100000€. Dadurch entstehen gerade bei kleinen Beträgen oft Verfahrenskosten, die ein vielfaches des Ursprungsbetrages sind.
Ich würde versuchen, mich mit dem Inkasso zu einigen, oder mit Santander wegen der Inkassokosten zu einigen. Denn alles andere kann sehr viel teurer werden.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1144x hilfreich)

quote:
150 Euro an die Santander überweist


Sofort an Santander überwiesen - nicht vergessen zu schreiben "NUR HAUPTFORDERUNG" im Überweisungszweck.

Diese EUR 180 sind gerichtlich nicht durchsetzbar.
Santander hätte stattdessen einen Anwalt beauftragen können, der ein Mahn- oder Klageverfahren einleitet.
Einen sog. "Aussendienstmitarbeiter" zu beauftragen, war völlig unnötig - deshalb sind diese Kosten nicht einklagbar.

quote:
Also soweit ich weiß nicht, in dem Brief den er dagelassen hat steht wohl drinne, wenn das Geld nicht kommt wird die Bank den Vertrag kündigen, die Lohnabtretung gegenüber dem AG offen legen und das gerichtliche Verfahren einleiten.

In dem Schreiben war auch der Herr namentlich genannt, samt Handynummer und Emailadresse.


Liegt eine Lohnabtretung vor? Falls nein -> Strafanzeige wg. versuchter Nötigung gegen diesen Inkassoherren stellen!

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