Santander Bearbeitungsgebühren

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
huetti
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Santander Bearbeitungsgebühren

Ich habe im Jahr 2007 bei der SEB Bank einen Kredit mit Bearbeitungsgebühren in Höhe von 120,00 € in Anspruch genommen. Die SEB-Bank teilte mir mit, dass die Santander Bank der Rechtsnachfolger der SEB-Bank sei. Daraufhin habe ich die Santander Bank mit diesen im Internet kursierenden Formschreiben bezüglich der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren angeschrieben. Per Einschreiben, auf normalem Postweg, per Email und auch per Fax. Insgesamt im Laufe von 4 Monaten ca. 8 mal. Es kam keine Antwort, lediglich automatisch generierte Emailantworten. Dann habe ich im April einen Mahnbescheid erlassen. Kurz vor Ablauf der Frist um einen Vollstreckungsbescheid erlassen zu können, hat die Santander Bank Widerspruch eingelegt. Darauf hin habe ich den Antrag an das Widerspruchsgericht gerichtet, nunmehr die Klage vor dem für mich ansässigen Amtsgericht zu eröffnen. Dann hat jetzt plötzlich die Santander Bank gezahlt aber lediglich die 120,00 € ohne Zinsen ohne meine Mahnkosten, ohne meine bisherigen Gerichtskosten. Also Recht hätte ich vor Gericht bekommen, da die letzte Rate des Kredits in 2012 gezahlt wurde. Ich habe jetzt den Antrag zurück genommen. Es stehen zwar jetzt noch Kosten in Höhe von 122,00 € aus. Aber wenn das Ganze jetzt wieder von vorne los geht, darauf hab ich keinen Bock und keine Nerven mehr. Ich habe viel Arbeit in die Verfolgung meiner Rechte investiert. Ich habe auch alles ohne anwaltliche Hilfe allein gemacht, den Mahnbescheid, die Anspruchsbegründung und nicht zu vergessen die ganzen Anschreiben. Ob es sich gelohnt hat? Das müsst ihr für euch entscheiden.
Ich habe diesen Post jetzt auch geschrieben, da ich viel im Internet in Foren darüber gelesen habe und wollte damit mal etwas von meinen Erfahrungen zurück geben.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Zitat:
Ich habe jetzt den Antrag zurück genommen

Hoffentlich mit der korrekten Formulierung. Nach dem Motto "Nach Rechtshängigkeit hat die Gegenseite ohne Kommentar 120€ bezahlt. Sämtliche Kosten bitte der Gegenseite auferlegen."
Sonst bekommst du die Kosten für Mahnbescheid und Gericht nicht wieder.

Wichtig ist bei dir, dass es aus 2012 war. Damit war es noch nicht Ende 2014 verjährt.

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