Schwäbisch Hall - Regelsparbeitrag verpflichtend?

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
maxxrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Schwäbisch Hall - Regelsparbeitrag verpflichtend?

Hallo,

Ich habe einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall (Tarifprogramm F von 1996). Im Vertrag wurde kein Regelsparbeitrag vermerkt.
Der Bausparvertrag ist zu 67% angespart (unregelmäßige Einzahlungen) und damit ist die Mindestansparsumme mehr als erreicht.
Mit dem Kontoauszug 2016 kam eine Forderung von Schwäbisch Hall plötzlich einen festgelegten monatlichen Regelsparbeitrag zu zahlen.

Eine Erhöhung der Beiträge nach erreichen der Zuteilungsreife macht für mich jedoch keinen Sinn, da es die abzurufende Darlehenssumme verringert und so den Zweck der Bausparvertrages ad absurdum führt.

Auf meine Rückfrage hin, hat mir Schwäbisch Hall mit der Kündigung gedroht, wenn ich den monatlichen Beitragszahlungen nicht nachkomme mit Verweis auf die ABB.

- Bin ich zur Zahlung der Regelsparbeiträge verpflichtet?

- Ich dachte immer, dass ich den Vertrag auch Beitragsfrei ruhen lassen kann?

- Welche ABB ist für mich relevant (vom Jahr des Abschlusses?)?

PS:
Die ABB von 1996 wurden mir damals leider nicht ausgehändigt. Falls jemand die entsprechenden ABB für Tarifprogramm F um 1996/97 besitzt, wäre ich sehr dankbar, wenn er sie mir zukommen lassen würde

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

vorweg eine Anmerkung: Ich hab' mir den Tarif jetzt nicht angeschaut, gehe aber davon aus, dass es ein ganz üblicher ist (hoher Zins, dazu Bonus bei Darlehensverzicht - das sind die Dinger die in letzter Zeit mit allen Mitteln gekündigt werden).

Irgendwie verstehe ich dann das Problem nicht. Du hast da eine Goldgrube, warum willst du nicht weiter einzahlen (ich würde es investieren nennen)?

Zitat:
...und so den Zweck der Bausparvertrages ad absurdum führt.
Was ist denn deiner Meinung nach der Sinn deines Vertrages? Doch nicht etwa, wirklich das Darlehen zu bekommen, oder?

Stefan

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Irgendwie verstehe ich dann das Problem nicht. Du hast da eine Goldgrube, warum willst du nicht weiter einzahlen (ich würde es investieren nennen)?

Nun ja. Wenn man regelmäßig wieder nennenswerte Beträge einzahlt, ist irgendwann 100% der Bausparsumme eingezahlt. Und dass die Bausparkasse dann kündigen kann, ist mittlerweile wohl unstreitig.
Wenn der Fragesteller den Bausparvertrag möglichst lange "am Leben erhalten" will, um möglichst lange von den Zinsen zu profitieren, darf er nicht zu schnell einzahlen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo drkabo,

das ist mir schon klar.
Aber wenn erst 67% angespart sind dann würde ich da erstmal wie gefordert einzahlen (auch dieses Geld wird ja entsprechend verzinst). Wenn dann mal 90% zusammen sind, dann kann man doch immer noch überlegen, ob man ruhigstellt oder nicht.

Stefan

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von maxxrecht):
Eine Erhöhung der Beiträge nach erreichen der Zuteilungsreife macht für mich jedoch keinen Sinn, da es die abzurufende Darlehenssumme verringert und so den Zweck der Bausparvertrages ad absurdum führt.


Das glaube ich nicht unbesehen. Der Anspruch auf die Darlehnssumme bleibt bei allen mir bekannten Bausparverträgen erhalten.

Die gültigen AVB sollte man bei der Bausparkasse anfordern.

SG

Berry

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Anspruch auf die Darlehnssumme bleibt bei allen mir bekannten Bausparverträgen erhalten.
Sicher?

Ist es denn nicht so, dass die Bausparsumme festgeschrieben ist (als der Betrag den man ausgezahlt bekommt)? Wenn dann der Vertrag zu 100% bespart ist bleiben doch genau 0% als Darlehen. Oder nicht?

Aber wie schon gesagt: Ein Darlehen mit einem Zins aus 1996 braucht doch aktuell niemand, die Kohle gibt es bei jeder Bank billiger.

Stefan

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#6
 Von 
maxxrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, erstmal danke für eure Antworten.

Zitat:
Wenn dann der Vertrag zu 100% bespart ist bleiben doch genau 0% als Darlehen. Oder nicht?



Ja, Stefan, genau so ist das. Indem die Bausparkasse den monatlichen Sparbeitrag einfordert, will Sie mich dazu zwingen den Vertrag zu übersparen, sodass sie kündigen kann.

Bei der eingeforderten Sparrate und Zinsen wäre sie mich dann nach etwas über 3 Jahren los.

Habe folgendes Rechenbeispiel mal durch einen Zinseszinsrechner geschickt:

Bausparsumme: 20.000€
Angespart 70%: 14.000€
Zinssatz: 3%

Bei monatlichen Zahlungen von Regelsparbeitrag (0,5% Bausparsumme = 100€):
-> Der Vertrag ist nach 3,52 Jahren überspart
-> von den verbleibenden 6000€ sind 12x3,52x100€= 4224€ Einzahlung aus dem Sparbeitrag und nur 1776€ aus Zinsen

Bei keiner weiteren Einzahlung:
-> Der Vertrag ist nach 12 Jahren überspart
-> die gesamten 6000€ erhält der Bausparer durch Zinsen


Die Bausparkasse spart sich also über 4000€ - Jeder Euro, den ich einzahle, ist also ein Euro, den die Bausparkasse nicht als Zins zahlen muss.

Nun, 12 Jahre will man den Vertrag vielleicht nicht mehr halten, also noch etwas Ansparen mag sinnvoll sein. Ich rechne jedoch nicht damit, dass die Zinsflaute schon in 3-4 Jahren überwunden ist und Schwäbisch Hall allen Anschein nach auch nicht.


-- Editiert von maxxrecht am 21.02.2017 11:04

-- Editiert von maxxrecht am 21.02.2017 11:07

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

OK, du willst den Vertrag also nur mit den Zinsen vollsparen. Zusatzfrage: Bekommst du keine Wohnungsbauprämie? (bei mir war das nämlich immer der Grund, doch ein paar hundert Euro einzuzahlen)

Vergessen solltest du auch nicht, dass der Vertrag aktuell noch bei 14.000 steht, und damit weniger rentabel ist als beispielsweise bei 16.000 oder 18.000. Wenn nun - wider erwarten - der Marktzins doch wieder anzieht, dann könnte das im Rückblick schlechter sein (aber zugegeben, damit ein 96er Vertrag blöd wird muss schon einiges passieren).
Außerdem besteht das Risiko, dass die Bank kündigt und damit auch durchkommt (deshalb fragst du ja auch hier, klar). Speziell daher würde ich wohl den Forderungen nachgeben.

Zitat:
will Sie mich dazu zwingen den Vertrag zu übersparen, sodass sie kündigen kann.
Das Übersparen ist doch gar nicht mehr nötig, die kündigen auch schon vorher (bei mir war es gem. §489 Abs. I Nr. 2 BGB - ohne Rechtschutzversicherung ist eine Klage dagegen unwirtschaftlich, daher hab' ich die Kündigung widerwillig akzeptiert, ging aber auch nur um eine relativ kleine Summe).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
maxxrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von reckoner):
Bekommst du keine Wohnungsbauprämie?

Ja, schon. Habe auch immer ein paar hundert im Jahr angespart, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, auch wenn die Zinsen diese mitlerweile bei weitem übersteigen. Wollte es noch ein oder zwei Jahre weiter so machen und dann die Beiträge ruhen lassen, so dass ich in ca. 7Jahren überspart wäre.
Mit den Forderungen der Schwäbisch Hall müsste ich das 3-fache im Jahr ansparen - so dick hab ich's gerade auch nicht.


Zitat (von reckoner):
Das Übersparen ist doch gar nicht mehr nötig, die kündigen auch schon vorher

Ich glaube über die Gültigkeit von §489 Abs. I Nr. 2 BGB für das Finanzwesen soll heute (21.2.17) ein Urteil auf höchster Ebene gesprochen werden... man kann gespannt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

lt. ersten Informationen hat der BGH die Kündigung zugelassen wenn der Vertrag zuteilungsreif ist und das Darlehn 10 Jahre nicht in Anspruch genommen wurde.
Info aber nur aus dem Radio.

Zitat (von reckoner):
Zitat:
Der Anspruch auf die Darlehnssumme bleibt bei allen mir bekannten Bausparverträgen erhalten.

Sicher?


Bei allen mir bekannten BS-Verträgen ja. Darlehnsanspruch 50% der Bausparsumme, selbst bei Übersparung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
maxxrecht
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Bei allen mir bekannten BS-Verträgen ja. Darlehnsanspruch 50% der Bausparsumme, selbst bei Übersparung.


Einige Bausparkassen garantieren bei einem Überschreiten einer vertraglich festgelegten Spargrenze das Darlehen in der gewünschten Höhe, das ist aber nicht die Regel. Meist wird durch weitere Einzahlungen die Höhe des zinsgünstigen Darlehens reduziert.

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