Hallo, ich habe einen Kredit laufen, den ich monatlich abbezahle. Aktuell beträgt die Restschuld (inklusive Zinsen) ca. 3.000,- Euro und der Kredit wird regulär in zwei Jahren getilgt sein.
Ich würde gerne Sondertilgungen leisten, allerdings steht dazu nichts in meinem Vertrag. Ich finde nur folgende Formulierung:
Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann der Kreditgeber gemäß § 502 BGB
eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen. In diesem Fall wird er diesen Schaden nach den vom Bundesgerichtshof für die Berechnung vorgeschriebenen finanzmathematischen Rahmenbedingungen berechnen, die insbesondere
▪ ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau
▪ die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme
▪ den Kreditgeber entgangenen Gewinn
▪ den mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundenen Verwaltungsaufwand (Bearbeitungsentgelt) sowie
▪ die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten berücksichtigen.
Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird, wenn sie höher ist, auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert:
▪ 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als 1 Jahr
beträgt, 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages
▪ den Betrag der Sollzinsen, den Sie in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätten.
Was bedeutet das? Dass ich an die Bank Sonderzahlungen überweisen kann, dafür aber Geld bezahlen muss? Und wie wirkt sich das auf meine Restschuld und die weiteren Zahlungen aus? Ist das in dem Fall überhaupt sinnvoll?
Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus und bin über eine Erklärung sehr dankbar.
Sondertilgung möglich?
26. April 2016
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Frage vom 26. April 2016 | 12:36
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 15x hilfreich)
Sondertilgung möglich?
#1
Antwort vom 26. April 2016 | 14:39
Von
Status: Lehrling (1393 Beiträge, 430x hilfreich)
Werde bei der Bank vorstellig und lasse dir errechnen wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist. Erfahrungsgemäß ist diese Art der Kreditablösung jedoch teurer, als ihn einfach regulär abzubezahlen. Lohnt sich afaik nur, wenn der Kredit durch einen deutlich günstigeren Kredit abgelöst werden soll.
Wenn im Vertrag nichts zu Sondertilgungen steht, sind diese auch nicht möglich.
#2
Antwort vom 26. April 2016 | 17:18
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 15x hilfreich)
Oh, verstehe. Dann lasse ich den Kredit wohl besser einfach so laufen. Danke!
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