Sorgfaltspflicht Bank Verletzung ?

4. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Schattenkaempfer
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)
Sorgfaltspflicht Bank Verletzung ?

Hallo,

folgender Fall.

Mir wurde mal Geld überwiesen, dies stammte wohl aus einer Phishing Auktion.

Mir wurde Geldwäsche zu Lasten gelegt.

Bank erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Bank kündigte mir das Konto, qausi hat diese mich vorverurteilt.

So nun ist das Verfahren eingestellt worden, weil unschuldig.

Hier ist es ja wohl möglich die Bank zur rechenschaft zu ziehen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Banken können auch ohne Grund Kunden kündigen. Sicher ist ein Zusammenhang zu sehen - aber daraus ein "zur rechenschaft zu ziehen" zu konstruieren bringt doch nichts.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schattenkaempfer
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Dann sagen wir es mal so, dass ich den Beleg habe das deswegen gekündigt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Dann sagen wir es mal so, dass ich den Beleg habe das deswegen gekündigt wurde.

Und?

Wenn man sogar ohne Grund ein Konto kündigen darf, dann doch wohl erst recht wenn ein Grund (Verdacht strafbarer handlungen) vorliegt ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Nur weil man die keine Straftat nachweisen konnte muss das nicht bedeuten das du unschuldig bist :-)

Daher will die Bank mit dir keine Geschäfte machen, da ist ihr gutes Recht.

Ich würde die verklagen, dann werden auch anderen Banken dir kein Konto mehr anbieten :-)

quote:
Hier ist es ja wohl möglich die Bank zur rechenschaft zu ziehen.

Was stellst du dir da so vor - nen 5 Euro Gutschein

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""

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