Hallo wertes Forum,
Neulich habe ich bei einer Volksbank einen Sparbrief gekauft. In der Sparbriefurkunde steht u. a.: "Diese Sparbriefurkunde bestätigt die Einlage auf dem Sparbriefkonto. Sie verbrieft nicht die Forderung."
Müsste die Urkunde nicht auch verbriefen, dass ich eine Forderung gegenüber der Bank habe? Mir kommt das irgendwie komisch vor, was da steht. Was ist, wenn die VB zahlungsunfähig werden sollte? Greift dann trotzdem die Einlagensicherung?
Nette Grüße.
Sparbriefurkunde verbrieft keine Forderung
Böse Bank?
Böse Bank?



wenn deine Einlage bei der VB sicch nicht gerade im sechsstelligen Bereich befindet, musst du dir keine Sorgen machen.
Die Sparbriefurkunde ist vergleichbar mit einem Sparbuch. Dies ist ein „hinkendes Inhaberpapier" und „qualifiziertes Legitimationspapier", Google erklärt dir das.
ZitatDie Sparbriefurkunde ist vergleichbar mit einem Sparbuch. Dies ist ein „hinkendes Inhaberpapier" und „qualifiziertes Legitimationspapier", Google erklärt dir das. :
Schließt nicht so ein qualifiziertes Legitimationspapier eine Forderung gegenüber dem Schuldner mit ein? Aber in meinem Fall ist das ja explizit ausgeschlossen - das ist es ja, was mich stutzig macht an der Urkunde.
Oder anders gefragt: Warum schreiben die in die Urkunde rein, dass mit ihr keine Forderung verbrieft wird?
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Die Spar (brief) Urkunde ist so eine Art Repräsentation oder Verkörperung der Einlage und die Bank darf auch an den Vorleger ohne weitere Legitimation zahlen.
Die Urkunde repräsentiert ein Guthaben, über das man auch auf anderem Wege verfügen kann. So lassen z.B Banken auch in bestimmten Fällen Überweisungen zu Lasten des Sparkontos ohne Vorlage der Urkunde zu. Wenn man danach mit dieser Urkunde zum Schalter marschiert, bekommt man das Geld natürlich nicht nochmal. Relevant ldt also nur der Saldo auf dem entsprechenden Konto und nicht das, was in bzw. auf der Urkunde steht
Eigentlich geht's mir ja darum, ob ich bei Fälligkeit meinen Anlagebetrag ohne Probleme wieder zurück bekomme oder ob sich die Bank da irgendwie "rausreden" kann, wenn hier keine Forderung verbrieft ist.
-- Editiert von User am 19. März 2023 20:56
natürllich bekommst du deine Einlage bei Fälligkeit zurück, keine Sorge. Zusätzlich gibts noch die Einlagensicherung. Die Formulierung ist halt juristisches Geplänkel
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