Sparbuch-Auflösung

1. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
wurschtsemmel
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Sparbuch-Auflösung

Hallo!

Ich hatte als Kind ein Sparbuch (ab 1996), die letzte Buchung erfolgte 2001. Ich würde es nun gerne auflösen.

Kann ich damit einfach zur Sparkasse und mir den Betrag auszahlen lassen? Hinten steht nämlich etwas von Kündigungsfrist...
Habe ich zudem Anspruch auf Gutschrift der Zinsen seit 2001, ist ist das schon (teilweise) verjährt?

Danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zinsen auf Sparguthaben können glücklicherweise nicht verjähren.
Die Summe, die man monatlich abheben darf, ist begrenzt auf 2000€. Wird diese überschritten, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, soweit man die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einhält.

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