Hallo zusammen, ich denke die Antwort wird sowieso nein lauten aber ich dachte ich frage trotzdem.
Ich besitze ein Sparbuch welches auf mich läuft und das meine Oma für mich seit meiner Geburt, angelegt und stets gefüttert hat. Ebenso hat sie mir auch Goldmünzen zu Geburtstagen geschenkt.
Dies alles und Sachen von meiner Mutter wie Schmuck und Gold, lagert bei unserer Hausbank seit dem ich denken kann im Schließfach, welches meiner Mutter gehört.
Meine Mutter hat den Schlüssel zum Schließfach (angeblich) verloren. Das Aufbohren kostet aber 500€.
Ich müsste aber an mein Sparbuch da dies u. A. als Eigenkapital für unseren Hauskauf verplant ist, der nun in den nächsten Wochen vollzogen werden soll. Meine Mutter weigert sich jedoch 1. Das Schließfach aufboren zu lassen und 2. Mir das Sparbuch sowie sämtliche andere Besitztümer von mir, mir auszuhändigen.
3. Kann ich mir leider noch nicht mal sicher sein, ob mein Sparbuch überhaupt noch existiert oder ob Sie es zu Ihren Gunsten aufgelöst hat.
Hab ich irgendwelche Rechte? Vermutlich nicht oder, da es ihr Schließfach ist, was auf Ihren Namen läuft. Außerdem kann ich es ja nicht mal beweisen, dass dieses Sparbuch so in dieser Form überhaupt existiert bzw evtl sogar existiert hat.
Zuletzt war ich mit meiner Mutter vor 6 Jahren im Tresorraum um mein 2. Sparbuch, aufgrund von meinem Küchenkauf aufzulösen.
Vielen lieben Dank
-- Editiert von sysarda am 29.07.2018 00:44
Sparbuch von mir im Schließfach meiner Mutter
29. Juli 2018
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Frage vom 29. Juli 2018 | 00:35
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Sparbuch von mir im Schließfach meiner Mutter
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#1
Antwort vom 29. Juli 2018 | 07:13
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Deine Oma ist noch am Leben und kann die Existenz des Sparbuchs und der Münzen bestätigen? Dann könntest du die Herausgabe verlangen und ggf. auch einklagen.
#2
Antwort vom 29. Juli 2018 | 07:31
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Nein leider nicht mehr. Sie ist vor 2 Jahren verstorben.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 29. Juli 2018 | 12:23
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:wenn man ein Sparbuch verliert, muss man doch auch bei der Bank an sein Geld kommen: das Sparbuch läuft auf den Namen und man hat seinen Ausweis!
Bei Inhaberpapieren muss zuerst via Gericht das Sparbuch als kraftlos erklärt werden.
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