Sparbuch wird leer geräumt OHNE gültige Vollmacht !!! Hilfe !

22. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb505941-42
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Sparbuch wird leer geräumt OHNE gültige Vollmacht !!! Hilfe !

Hallo Gemeinde,

ich habe folgende Anliegen:

ich bin seit geraumer Zeit mit meiner Halbschwester im Streit.

Nun habe ich rausbekommen, dass diese monatlich 2000,-€ von dem Sparbuch meiner Mutter abholt, obwohl dort eine Vollmacht hinterlegt ist, die besagt, dass die Verfügung erst NACH DEM TODE gilt, sprich nach dem Tode von meiner Mutter haben die beiden Kinder die Verfügungsberechtigung auf das Sparbuch.

Das Sparbuch wurde von meiner Mutter ohne Absprache "geklaut, entwendet".

Meine Mutter ist an Alzheimer erkrankt und lebt in einem Pflegeheim.

Seit dem Auszug meiner Mutter aus der Wohnung, wurden sämtliche Sparbücher und Geldkarten von meiner Schwester geklaut.

Wie kann ich da jetzt am besten vorgehen, wie kann es sein dass die Bank Geld auszahlt, obwohl gar keine gültige Vollmacht vorhanden ist.

Mittlerweile fehlen knapp XX 000€ die entwendet wurden, das mach mir echt zu schaffen, und ich fühle mich ziemlich belogen und betrogen.

Wie ist das wenn meine Mutter mal stirbt, kein Geld ist mehr da :( .

Das Sparbuch wurde von meiner Halbschwester leergeräumt und ich stehe mit 0 da.


Bitte um kurze Einschätzung und Hilfe


Danke und viele liebe Grüße

Basti

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von fb505941-42):
ich stehe mit 0 da.


Das stehst du auch, wenn das Sparbuch voll ist.

Zitat (von fb505941-42):
Meine Mutter ist an Alzheimer erkrankt und lebt in einem Pflegeheim.


Ist eine gesetzliche Betreuung eingesetzt?

Zitat (von fb505941-42):
wie kann es sein dass die Bank Geld auszahlt, obwohl gar keine gültige Vollmacht vorhanden ist.


Ganz einfach: wenn es wirklich ein Sparbuch ist, dann ist das Buch selbst die Legitimation. Wer das Buch hat, bekommt das Geld.

Zitat (von fb505941-42):
Mittlerweile fehlen knapp XX 000€ die entwendet wurden, das mach mir echt zu schaffen, und ich fühle mich ziemlich belogen und betrogen.

Wie ist das wenn meine Mutter mal stirbt, kein Geld ist mehr da .


Ist doch schön, wenn keine Schulden hinterlassen werden.

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#2
 Von 
fb505941-42
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

nicht wirklich hilfreich deine Antwort.

Wieso hinterlegt man eine Vollmacht, wenn eh im Voraus jeder darauf zugreifen kann, ergibt für mich keinen Sinn.

Es ist keine gesetzliche Betreuung eingesetzt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Wer das Sparbuch in der Hand hat, hat die Vollmacht zum abheben - die Vollmacht ist in dem Falle nämlich das Sparbuch selbst.

Ansonsten kann es auch sein, das die Mutter eine weitere Vollmacht gegeben hat.


Falls man der Meinung ist, da sei was nicht in Ordnung:
Die Schwester mal darauf ansprechen. Und falls man das nicht will: Strafanzeige bei der Polizei stellen und die Bank darüber informieren (Kopie der Bestätigung der Anzeigenerstattung beilegen).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von fb505941-42):
Wieso hinterlegt man eine Vollmacht, wenn eh im Voraus jeder darauf zugreifen kann, ergibt für mich keinen Sinn.


Weiß ich nicht? Es gibt aber eine Menge rechtlich völlig sinnlose Aktionen, welche täglich von vielen Bürgern durchgeführt werden.

Zitat (von fb505941-42):
Es ist keine gesetzliche Betreuung eingesetzt.


Dann sollte man damit jetzt mal anfangen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Mal von vorn.
Jeder, der ein Sparbuch in der Hand hält, kann darüber verfügen. Außer: Das Sparbuch ist passwortgeschützt. Dann hat jeder Zugriff auf das Geld, der das Sparbuch hat und das Passwort kennt. Welchen Sinn eine Vollmacht in dem Zusammenhang haben soll, erschließt sich mir nicht.

Wer bezahlt denn den Heimaufenthalt? Sollte die Grundsicherungsstelle zuschießen, interessieren die sich auch sicher für das Sparbuch.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Zum Verständnis: es gibt im Rechtskonstrukt zwei Optionen. Entweder folgt das Recht dem Papier oder aber das Papier folgt dem Recht. Beim Sparbuch haben wir die erste Option. Wer das Papier in der Hand hat, der kann auch ganz legal über das Geld verfügen. Im Außenverhältnis, also im Verhältnis Bank/Sparbuchbesitzer. Eine ganz andere Frage ist, wie diese Nutzung im Innenverhältnis gegenüber anderen materiell Berechtigten aussieht.

Ein Beispiel. Enkel greift sich das Sparbuch, welches sich im Schreibtisch der Oma befindet. Geht damit zur Bank. Die Bank ist verpflichtet, aufgrund des Besitzes des Buchs auch Geld auszuzahlen. Ob die Oma oder deren Erben einen Anspruch gegen den Enkel haben, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Ich ging davon aus, dass jeder von einem Sparbuch Geld abheben kann der im Besitz desselben ist? Die Bank ist verpflichtet an den auszuzahlen, der das Geld vorlegt, sie ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Person berechtigt ist, über das Sparbuch zu verfügen. Hat sich das geändert?

Ich stimme wirdwerden zu. Das Abheben ist OK, wie es später beim Erben aussieht ist eine andere Sache.

Wenn die Mutter derart schwer erkrankt ist, dann hat sie doch gewiss einen Betreuer? Dem sollte man dieses Vorgehen melden, da diese(r) im Zweifel ja auch über die Finanzen verfügt bzw. diese verwaltet und auch Rechenschaft ablegen muss.

-- Editiert von AltesHaus am 25.12.2018 09:38

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#8
 Von 
fb505941-42
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Sparbuch wurde von der Mutter geklaut sowie sämtliche Geldkarten, Geld wird abgehoben zur Eigenbereichung, die Mutter sieht kein Cent.

Der Heimaufenthalt wird von der Rente und Witwenrente bezahlt.

Die Schwester veruntreut das Geld.

Ein Betreuer gibt es nicht, ich würde aber vorschlagen dass dies der nächste Schritt ist und zwar per einstweilige, um sofort einzugreifen.

Es handelt sich hierbei um Diebstahl und Veruntreuung.

Dennoch stellt sich mir die Frage, wie jemand einfach auf das Sparbuch zugreifen kann, die Bank hatte damals versichert, dass nur der Inhaber zugreifen kann und die Kinder NACH DEM TODE des Inhabers.

Es geht hierbei um Summen von ca 100 000€.

Es werden einfach Gelder vom Sparbach abgehoben sowie von dem Girokonto der Mutter für den Eigenbedarf der Schwester.


Wie seht ihr das, was wären jetzt die weiteren Schritte ?

Als Erstes würde ich die Betreuung beantragen per einstweilige, wegen der Veruntreuung des Geldes sowie dem Diebstahl sämtlicher Kontokarten und Sparbüchern.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb505941-42):
Das Sparbuch wurde von der Mutter geklaut sowie sämtliche Geldkarten, Geld wird abgehoben zur Eigenbereichung, die Mutter sieht kein Cent.


Das ist allein Ihre Vermutung, die Mutter ist erkrankt, sie wird nicht mehr klären (können) ob das Sparbuch geklaut oder verschenkt wurde und wenn ob überhaupt zweckgebunden oder zur freien Verfügung.

Zitat (von fb505941-42):
Die Schwester veruntreut das Geld.


Das ist nicht zu erkennen.

Zitat (von fb505941-42):
Ein Betreuer gibt es nicht, ich würde aber vorschlagen dass dies der nächste Schritt ist und zwar per einstweilige, um sofort einzugreifen.


Nun dann leiten Sie mal schleunigst alles id Wege.

Zitat (von fb505941-42):
Es handelt sich hierbei um Diebstahl und Veruntreuung.


Nein bis jetzt ist das nur Ihre Interpretation der Vorgänge.

Zitat (von fb505941-42):
Dennoch stellt sich mir die Frage, wie jemand einfach auf das Sparbuch zugreifen kann, die Bank hatte damals versichert, dass nur der Inhaber zugreifen kann und die Kinder NACH DEM TODE des Inhabers.


Weil der, der das Sparbuch id Händen hält über das Geld verfügen kann, die Bank muss nichts prüfen.

Einen Betreuer einzusetzen wäre der beste gangbare Weg und dann wird sich alles Weitere finden. Bei den Summen würde ich einen Anwalt hinzuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb505941-42
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider sind das keine Vermutungen sondern Fakten, selbst wo meine Mutter noch halbwegs klar war, wurde von der Schwester immer wieder versucht, dass Sparbuch zu klauen, nachdem meine Mutter ihr es wegnahm wurde sie auf den Boden geschmissen und hatte eine starke Platzwunde am Kopf.

Des Weiteren sind die Veruntreuungen nachweisbar aufgrund der Kontoaktivitäten der Schwester.

Meine Mutter sieht keinen Cent von IHREM Geld.

Jeden Monat 2000€ für den Eigenbedarf + mehrere 100€ vom Girokonto der Mutter + Hartz 4, ein lukratives Leben.

Ich hoffe, dass der Betreuer dann alles an sich nehmen kann und sämtliche Vollmachten widerrufen kann, so dass die Schwester keinerlei Gewalt mehr darüber hat.

Welcher Anwalt wäre der Beste für diese Angelegenheit sprich welches Rechtsgebiet ?

Mit Erbrecht hat das ja noch nichts zu tun denke ich.

-- Editiert von fb505941-42 am 25.12.2018 18:06

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Woher weisst Du, wie viel dort abgehoben worden ist, dass die Mutter das nicht genehmigt hat? Die Mutter steht nicht unter gesetzlicher Betreuung,. Und die Zusicherung der Bank stimmt doch. Es kann nur jemand zugreifen, der eben das Sparbuch im Besitz hat.

Es ist hart, ich weiss, aber es gibt durchaus Fälle, in welchen Eltern die Kids ungleich behandeln. Das ist ihr Recht. Auch wenn die Kids das nicht verstehen. Lass die Mutter unter Betreuung stellen, wobei dadurch nur die Zukunft wirklich abgesichert ist. Und gut ist.

Allerdings ist auch ein Betreuer nicht in der Funktion des Erbschaftssicherungsbeamten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von fb505941-42):
die Bank hatte damals versichert, dass nur der Inhaber zugreifen kann

Wer das Sparbuch in der Hand hat, ist der Inhaber. An diesen darf die Bank im Rahmen des jeweiligen Sparvertrags und der Kündigungsfristen schuldbefreiend leisten.


1. Strafanzeige gegen Schwester stellen.
2. Zivilrechtlich gegen Schwester und Bank vorgehen.

Aber als erstes sollte man mal die Betreuung veranlassen (und zwar schnellstens) und einen versierten Anwalt konsuliteren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb505941-42
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Woher weisst Du, wie viel dort abgehoben worden ist, dass die Mutter das nicht genehmigt hat? Die Mutter steht nicht unter gesetzlicher Betreuung,. Und die Zusicherung der Bank stimmt doch. Es kann nur jemand zugreifen, der eben das Sparbuch im Besitz hat.

Es ist hart, ich weiss, aber es gibt durchaus Fälle, in welchen Eltern die Kids ungleich behandeln. Das ist ihr Recht. Auch wenn die Kids das nicht verstehen. Lass die Mutter unter Betreuung stellen, wobei dadurch nur die Zukunft wirklich abgesichert ist. Und gut ist.

Allerdings ist auch ein Betreuer nicht in der Funktion des Erbschaftssicherungsbeamten.

wirdwerden


da ich bis vor kurzem noch mit der Schwester im Kontakt stand und sämtliche Einblicke hatte, aber es kam immer wieder zu Streitigkeiten und jetzt reicht es mir endgültig.

Ich möchte einfach dass alles gerecht abläuft und hier nicht wahllos betrogen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb505941-42):
Ich möchte einfach dass alles gerecht abläuft und hier nicht wahllos betrogen wird.


Was mich etwas wundert ist, dass die Mutter Alzheimer erkrankt ist und kein Betreuer eingesetzt wurde. Was mich weiterhin etwas wundert ist, dass die böse Schwester Verfügungsvollmacht hat, wenn auch erst nach dem Tod.

Ich wäre bei der Erstattung von Strafanzeigen vorsichtig, jemandes sowas zu unterstellen kann - ohne Beweise - nach hinten losgehen, und den einzigen Beweis den Sie zur Zeit haben (meine Einschätzung) ist, dass Sie gekränkt sind und befürchten, dass nach dem Tode der Mutter nichts mehr vom üppigen Erbe übrig bleiben könnte.

Aber eventuell ist es ja auch so, dass die Mutter mit dem Handeln der Schwester durchaus einverstanden ist (war), wie wollen Sie beurteilen, dass dem nicht so ist? Ihrer Mutter mangelt es an nichts, sie bestreitet ihren Heimaufenthalt durch ihr eigenes Einkommen, wenn sie die Schwester dann noch unterstützt, dann soll es so sein.

Alternativ könnten sie ja das für Ihre Schwester zuständige JC über deren zusätzliche Einnahmen informieren. Von Strafanzeigen gegen die Bank kann ich nur abraten, da diese mE ins Leere laufen würden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich wäre bei der Erstattung von Strafanzeigen vorsichtig, jemandes sowas zu unterstellen kann - ohne Beweise - nach hinten losgehen

Deshalb schreibt man ja auch nicht der hat Betrug oder Unterschlagung begangen, sondern man schildert den Sachverhalt strukturiert und detailliert, fügt alle verfügbaren Beweismittel, gibt Hinweise wo eventuell noch weitere Beweismittel auffindbar sein könnten und bittet um Prüfung aller strafrechtlich relvanten Tatbesände, insbesondere Diebstahl, Betrug, Veruntreuung oder Unterschlagung.


Wobei der Anwalt schon wissen wird, wie er das schreiben muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb505941-42
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

An welchen Anwalt wende ich mich am besten, sprich welches Rechtsgebiet ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da gibt es kein besonderes Rechtsgebiet. Maximal wäre Erbrecht relevant. Im Vorgriff auf folgende Situation:
Anfechtung einer etwaigen Schenkung, die die Schwester behaupten könnte. Beschränkung der Verfügungen auf das zu erwartende Erbe (Pflichtteil).

Wichtig wäre, dass der Anwalt erst mal eine einstweilige Verfügung auf den Weg bringt, um das alles zu stoppen, bis eine Betreuung gefunden wird.

Alles andere sollte dann eigentlich der Betreuer veranlassen (inklusive etwaiger Strafanzeige, wenn er es notwendig erachtet).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Strafanzeige bringt Dir aber zivilrechtlich gar nichts. Dadurch wird primär der Strafanspruch des Staates erfüllt. Betreuung ist angesagt, die kannst Du auch alleine anregen unter Darlegung der Situation. Solltest darauf achten, dass nicht die Schwester als Betreuerin eingesetzt wird, sondern ein externer Betreuer kommt. Dann ist für die Zukunft ein wie auch immer gearteter Mißbrauch doch zumindest sehr schwer, wenn nicht sogar ausgeschlossen.

Dir muss allerdings eines klar sein: auch demente Menschen/Alzheimer-Patienten haben durchaus klare Phasen. Und es wird ganz schwer sein, nachzuweisen, dass die Mutter in so einer klaren Phase der Tochter nicht erlaubt hat, ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Die Mutter darf ihre Kinder auch ungleich behandeln. Die Vokabel "Gerechtigkeit" sollte man im Zivilrecht nicht unbedingt verwenden. Gerecht muss der Staat gegenüber seinen Bürgern sein. Im Zivilrecht geht es um Rechtsfrieden. Das ist schon ein himmelweiter Unterschied. Dir zum Troste: sollte der Erbfall eintreten, dann hast Du ja einen Auskunftsanspruch, und Zuwendungen aus den letzten 10 Jahren an einen Erben können durchaus in die Berechnung des Erbteils eingehen. Also, ich würde mich auf die Zukunft konzentrieren.

Das ist ja nun wirklich ein einfacher Fall. Sollte jeder Anwalt beherrschen. Vielleicht keine ganz kleine Praxis wählen, in größeren Praxen sind häufig die verschiedenen Rechtsgebiete untereinander intern aufgeteilt. Aber, das ist Geschmackssache. Ich würde mich auf die Betreuung konzentrieren, ob mit oder ohne Anwalt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fb505941-42
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Beste Dank vorab für eure Ratschläge.

Das Sparbuch sowie Geldkarten wurden definitiv nicht freiwillig herausgegeben, selbst wo meine Mutter noch klar im Kopf war, hatte sie mir gesagt ich soll aufpassen, deine Schwester klaut, und hat mich schon öfters bestohlen.

Die Kontosachen wurden definitiv von der Schwester geklaut und unerlaubt entwendet, meine Mutter sagt heute auch noch in klaren Momenten wir sollen zum Amtsgericht gehen und eine sofortige Betreuung anmelden, ich hoffe, dass dies dann erstmal unterbunden werden kann, dass sämtliche Abbuchungen gestoppt werden.

Anfang des neuen Jahres, gehe ich mit meiner Mutter zum Amtsgericht und schildere die Vorfälle, und hoffe, dass mir und vorallem meiner Mutter geholfen wird

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Die Vorfälle interessieren interessieren doch gar nicht primär. Geh alleine hin, rege die Betreuung an und gut ist. Und Deine Mutter kann doch ohne weiteres die Unterlagen herausfordern, Du kannst mir ihr zur Bank gehen, sie kann dort alle Karten sperren lassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb505941-42
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Frage ist, ob die Bank meine Mutter für voll nimmt, und ob dies so einfach funktioniert.

Unterschreiben kann sie nicht mehr.

Ich muss mich erstmal informieren, ob Ihr Ausweis nicht auch von der Schwester entwendet wurde, oder ob er im Heim hinterlegt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Solange keine Betreuung da ist, hat die Bank die Mutter für voll zu nehmen. Du verzettelst Dich doch völlig. DAs mit der Bank ist sofort zu regeln, zumindest was die "Kartenkonten" angeht, das mit der Betreuung kannst Du allein anschubsen. Oft haben die Heime für diese Fälle sogar Formulare da, dort mal mit den Leuten reden. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
meine Mutter sagt heute auch noch in klaren Momenten wir sollen zum Amtsgericht gehen und eine sofortige Betreuung anmelden

Der Punkt ist auch nicht, was sie dir gegenüber sagt, sondern was sie Dritten gegenüber sagt. Denn dann können diese ggf. hinsichtlich des Willens der Mutter etwas aussagen (oder was sie dem Betreuer dann sagt).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von fb505941-42):
Die Frage ist, ob die Bank meine Mutter für voll nimmt, und ob dies so einfach funktioniert.
Wenn es um Kartensperrung und Vollmachtsänderung geht, wird sicher jede Bank mitwirken um nicht in Probleme zu geraten. Im Sperren und Blockieren sind die Banken sicher besser als im Rausrücken.
Es gibt auch Lösungen, wenn jemand nicht mehr unterschreiben kann. Soll schon Kunden mit 2 gebrochenen Händen gegeben haben ...

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von fb505941-42):
Es geht hierbei um Summen von ca 100 000€.



Zitat (von fb505941-42):
Nun habe ich rausbekommen, dass diese monatlich 2000,-€ von dem Sparbuch meiner Mutter abholt



Zitat (von fb505941-42):
da ich bis vor kurzem noch mit der Schwester im Kontakt stand und sämtliche Einblicke hatte, aber es kam immer wieder zu Streitigkeiten und jetzt reicht es mir endgültig.



Für mich passt da was nicht zusammen.

Du hast also vier Jahre zugesehen, wie die Schwester ca. 100.000,--€ vom Konto
eurer Mutter abgehoben hat !?

Und jetzt reicht es dir? Was ist passiert?


Gruß Charly

Signatur:

Gruß Charly

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