Sparbuch wurde von der Bank auf falschen Kundenstamm eingetragen

27. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sanne80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparbuch wurde von der Bank auf falschen Kundenstamm eingetragen

Vor zwei Jahren habe ich die Bank gewechselt, bei der auch meine Mutter war. Da wurde mir gesagt es sei seit 2011 ein Sparbuch abgelaufen, ich soll es vorbei bringen und dann wird mir der Betrag ausbezahlt. Ich habe dann gesagt ich weiß gar nicht dass ich dieses Sparbuch habe und habe es auch zu hause nicht gefunden. Kein Problem, verlustanzeige und dann bekomme ich das Geld. Und ich hab das sicher angelegt wurde mir gesagt, da es ja bei der Bank aufscheint auf meinem Konto. Tja da es ein paar Hundert Euro waren hab ich mich natürlich gefreut,bis gestern. Meine Mutter ging mit ihrem Sparbuch zur Bank um es aufzulösen. Da wurde ihr gesagt dass es von mir vor zwei Jahren als verloren gemeldet wurde und ich danach das Geld erhalten habe. Nach ewigem herum telefonieren mit der Bank ist raus gekommen das vor 18 Jahren, wie das Sparbuch eröffnet wurde, alles auf mich geschrieben wurde. Fehler von der Bank und ich soll halt einfach jetzt meiner Mutter das Geld geben. ein paar Hunderter ist nicht wenig und irgendwie frag ich mich ob man da nicht von der Bank was zurück verlangen kann?!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Was sollst du denn zurück verlangen dürfen? Welcher echter Schaden ist dir denn entstanden, wenn sich rausstellt, dass das nie dein Geld war?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Es geht auch einfacher.

Die Mutter fordert von der Bank den Betrag der auf dem Sparbuch war, sollte allerdings auch nachweisen können, dass der Fehler von vor 18 Jahren tatsächlich ein Fehler war und nicht das obligatorische "Kindersparbuch".

Die Bank kann so gezwungen werden, der Mutter das Geld zu erstatten.
Dann wird die Bank an Sie herantreten und von Ihnen die Erstattung des ausgezahlten Betrags verlangen,
dort berufen Sie sich auf die Entreicherung und alle außer der Bank sind glücklich.

In der Realität wird es dann etwas anders laufen, von daher sollte das ->

Zitat (von Sanne80):
ich soll halt einfach jetzt meiner Mutter das Geld geben
tatsächlich die einfachste Lösung sein.

-- Editiert von spatenklopper am 27.09.2017 09:46

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#3
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zitat:
Ich habe dann gesagt ich weiß gar nicht dass ich dieses Sparbuch habe und habe es auch zu hause nicht gefunden.

Also wusstest Du zu diesem Zeitpunkt bereits das es nicht dein Geld ist.

Zitat:
alles auf mich geschrieben wurde.

Auch vor 18 Jahren konnte man nicht so einfach ein Konto oder ein Sparbuch im Namen einer anderen Person eröffnen.
Du solltest rausfinden was dort genau vor 18 Jahren passiert ist.

Im Grunde hat deineMutter ein Sparbuch für dich angelegt und wollte dich aus irgendeinem Grund nicht darüber informieren.
Jetzt hast Du es trotzdem rausbekommen und hast das Geld ausgegeben. Wenn es Dein Sparbuch war hattest Du dazu auch das Recht. Das einzige Problem besteht momentan zwischen Dir und Deiner Mutter. Scheinbar denkt ja deine Mutter noch immer das es sich um ihr Geld handelt welches du ausgegeben hast. Diesen Zahn solltest Du ihr ziehen. Es ist dein Sparbuch also auch dein Geld auch wenn sich deine Mutter die Übergabe des Betrags sicherlich etwas feierlicher vorgestellt hat.
Wenn das Sparbuch auf deinen Namen lief sehe ich kein Fehlverhalten der Bank.

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