Sparguthaben übertragen nach dem Tod

1. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Thomas123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparguthaben übertragen nach dem Tod

Ich habe ein uneheliches Kind welches ich aus privaten Gründen soweit wie möglich vom Erbe auschließen möchte. Ich habe nun ein Sparbuch welches regelmäßig bespart wird. Für diese Sparbuch habe ich einen Vertrag zu Gunsten Dritter abgeschlossen. Dies bedeutet, dass nach meinem Tod der Sparvertrag bzw. das gesamte Guthaben automatisch auf meine Ehefrau übertragen wird. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das so funktioniert, bzw. ob das Kind nicht doch davon einen (Pflicht)teil erhält bzw. erhalten muss?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wem gehört das Sparbuch? Dir oder dem Kind?
Wenn es dir gehört, kannst du mit dem Geld machen, was du willst.
Wenn es dem Kind gehört und du lediglich Bevollmächtigt bist, ist es das Geld des Kindes und ihm das Geld wegzunehmen und nicht im Sinne des Kindes zu verwenden, ist dann eigentlich nicht erlaubt.

Was im Todesfall festgelegt wurde, ist dabei erst mal vollkommen uninteressant, das ist eine separate Baustelle und kann übrigens sowieso jederzeit geändert werden.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wem gehört das Sparbuch? Dir oder dem Kind?
Wenn es dir gehört, kannst du mit dem Geld machen, was du willst.
Wenn es dem Kind gehört und du lediglich Bevollmächtigt bist, ist es das Geld des Kindes und ihm das Geld wegzunehmen und nicht im Sinne des Kindes zu verwenden, ist dann eigentlich nicht erlaubt.

Was im Todesfall festgelegt wurde, ist dabei erst mal vollkommen uninteressant, das ist eine separate Baustelle und kann übrigens sowieso jederzeit geändert werden.


Darüber hinaus kann das Kind durchaus seinen Pflichtteil kriegen.

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#3
 Von 
Thomas123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Sparbuch gehört mir und zahle darauf monatlich regelmäßig ein. Es geht jetzt darum, ob der von mir abgeschlossene Vertrag zu Gunsten Dritter sicherstellt, dass das Kind kein Anrecht auf das Geld bzw. einen Teil des Geldes hat, da mit meinem Ableben das Sparbuch bzw. der Vertrag automatisch auf meine Frau übergeht.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ein Kind wird entweder per Gesetz faktisch enterbt (IMHO bei einer Adoption vor Vollendung des 18ten Lebensjahres) oder wenn es einen gravierenden Anlass dazu gibt (klassisches Beispiel: Der Mordversuch).

Du kannst grundsätzlich natürlich auch im Testament verfügen, dass Kind X enterbt werden soll. Es kriegt dann nur einen entsprechenden Pflichtteil zugesprochen.

Du kannst dein Vermögen auch zu Lebzeiten verschenken/ überschreiben, beispielsweise auf die Frau. Wie Eugene schreibt, beispielsweise das Sparbuch der Frau schenken und überschreiben. Dabei gibt es nur zu bedenken, dass dem Kind pro Jahr jeweils ein Zehntel aus dem Verschenkten Vermögen für die Berechnung des Pflichtteils zustehen könnte. Bzw. im ersten Jahr neun Zehntel, im zweiten acht zehntel und wenn die Schenkung 10 Jahre oder länger vor dem Tod passiere, gibt es nichts mehr für das Kind.
Wenn man also eine tödliche Krankheit hat und nicht mehr lange lebt, ist es schön, alles vorher zu regeln und zu verschenken, aber man erreicht nicht zwangsläufig den entsprechenden Effekt.

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#6
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Thomas123123):
Also das Sparbuch gehört mir und zahle darauf monatlich regelmäßig ein. Es geht jetzt darum, ob der von mir abgeschlossene Vertrag zu Gunsten Dritter sicherstellt, dass das Kind kein Anrecht auf das Geld bzw. einen Teil des Geldes hat, da mit meinem Ableben das Sparbuch bzw. der Vertrag automatisch auf meine Frau übergeht.


Nein, weil das eine Schenkung darstellt. Und die ist auch steuerpflichtig...

-- Editiert von asd1971 am 01.08.2016 14:27

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#7
 Von 
Thomas123123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für all die hilfreichen Antworten!

Eine Schenkung an meine Ehefrau vor dem Tod kommt nicht in Frage. Auch ist mir die 1/10 Regelung bei Schenkungen bekannt. Bei dem Vertrag zu Gunsten Dritter, gehe ich davon aus, dass dies einer Schenkung gleich kommt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass an dem Tag wo dieser Vertrag eingerichtet wird, die Schenkung erfolgt? Dann bedeutet das doch, dass nach 10 Jahren die ich danach noch lebe, dass außereheliche Kind von diesem Vertrag/ Betrag kein Teil mehr erben würde. Oder ist die Schenkung erst mit meinem Tode und den damit verbundenen Übertrag auf meine Frau wirksam? Das würde bedeuten, dass das Kind von diesem Vertrag/ Betrag noch erbberechtigt ist.
Was ist jetzt richtig?

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#11
 Von 
Manu_Pappe
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich komme bei dem Part mit der Schenkung ehrlich gesagt nicht ganz mit: Denn du sagst ja, dass es auf keinen Fall (formal) deiner Frau übertragen willst, um dein Kind aus dem Erbe rauszuhalten. Aber dann macht doch eine Schenkung zum jetzigen Zeitpunkt auch keinen Sinn.

Es geht doch im Todesfall darum, dass dein Kind nichts von dem Geld sieht, richtig? Dass der Pflichtteil an das Kind übergeht, haben bereits einige gesagt, darum wirst du auch nicht kommen.

Und eine Schenkung zum Todeszeitpunkt kommt einem Erbe gleich, bringt also auch nichts.

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich vermute mal, dass Ehefrau nicht gleich Mutter des Kindes... Dann ergibt die Schilderung einen gewissen Sinn.
Weil sonst wäre es ja kein uneheliches Kind ;-)

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#13
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Thomas123123):
Ich habe nun ein Sparbuch welches regelmäßig bespart wird.


Es wäre sinnvoll zu wissen, um welchen Betrag es sich am Ende handeln soll: €1.000, €10.000, €100.000, ... ?

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso ist das wichtig?
Die rechtliche Situation bleibt dieselbe. Ggf. ist die steuerliche Situation bei einer Schenkung eine andere. Aber das war es auch schon.

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