Hallo,
seit dem Jahr 2001 zahle ich bei der Sparkasse in den "Prämiensparvertrag flexibel" ein.
Die Sparkasse garantierte hohe Zinssätze. Hier ein Auszug aus meinen Unterlagen:
hier der Link zum Foto: https://www.bilder-upload.eu/upload/08df2b-1591119841.jpg
Im vergangenen Jahr 2019 hat die Sparkasse meinen seit 2001 bestehenden Sparvertrag gekündigt.
Dieses BGH-Urteil vom 14.05.2019 (Az. XI ZR 345/18) ist in meinem Fall nicht anwendbar. Die Sparkasse hätte meinen Sparvertrag nicht kündigen dürfen.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/sparvertrag-gekuendigt-was-jetzt-wichtig-ist-24832
Ich habe rechtzeitig Einspruch gegen die Kündigung eingelegt und trotz hohem Argumentationsaufwand erhielt ich von der Sparkasse folgendes Standardschreiben:
hier der Link zum Foto: https://www.bilder-upload.eu/upload/d2800b-1591119970.png
Muss ich wirklich einen Anwalt beauftragen, um gegen die Sparkasse vorzugehen?
Wer bezahlt den Anwalt, bleibe ich bei den Kosten?
-- Editiert von joshiw am 02.06.2020 19:56
-- Editiert von joshiw am 02.06.2020 20:04
Sparkasse kündigt Sparvertrag zu unrecht. Mehrere Tausend Euro verloren
2. Juni 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. Juni 2020 | 19:50
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparkasse kündigt Sparvertrag zu unrecht. Mehrere Tausend Euro verloren
Böse Bank?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2020 | 20:08
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Gegenfrage: Traust du dir das alleine zu komplexe Rechtsfragen ohne entsprechende Sachkunde zu bearbeiten und vor Gericht vorzutragen? Abgesehen davon dass es nach ZPO ab einem gewissen Grade eine Anwaltspflicht gibt...ZitatMuss ich wirklich einen Anwalt beauftragen, um gegen die Sparkasse vorzugehen? :
Prinzipiell erstmal der Auftraggeber. Nach einem Gerichtsverfahren in der Regel der "Unterlegene".ZitatWer bezahlt den Anwalt, bleibe ich bei den Kosten? :
P.S.: Die Bilder lassen sich nicht öffnen - Access denied
-- Editiert von radfahrer999 am 02.06.2020 20:09
#2
Antwort vom 3. Juni 2020 | 09:19
Von
Status: Student (2335 Beiträge, 364x hilfreich)
Die Bilder muss man im Browser nochmal aktualisieren, dann geht es.
Aber an den TE mal die Frage:
Warum gehst Du davon aus, dass Dein Vertrag nicht von diesem Urteil erfasst ist? Inwieweit unterscheidet sich Dein Sparvertrag von dem vom Urteil betroffenen Vertrag? Für mich sieht das nach einer identischen Vertragskonstellation aus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Juni 2020 | 13:44
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Ist in Ihrem Vertrag etwa fixiert, dass die Prämie vom 15. Laufzeitjahr bis zum 25. Laufzeitjahr 50 Prozent beträgt, dann erreicht die Prämie erstmals mit dem Ablauf des 15. Laufzeitjahres ihren Höchstwert und soll vertragsgemäß für zumindest weitere 10 Jahre gezahlt werden. Unser Standpunkt ist, dass ein solcher Vertrag nicht einfach nach 15 Jahren gekündigt werden darf – Sie haben ein Recht auf die weiteren 10 Jahre mit der hohen Prämie.
Oh, leider habe ihr Recht! In meinem Vertrag wurden keine Zinsen bis zum 25.Sparjahr festgelegt. Das betrifft wohl Verträge bei anderen Sparkassen.
Zumindest warnen Verbraucherschützer, dass die Sparkasse bei der Verzinsung trickst, ich nutze daher zumindest das Angebot einer Zinsnachberechnung durch die Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/geld-versicherungen/zinsnachberechnung-von-praemiensparvertraegen-onlineberatung-41873
Nachweis weiterer Zinstricks (bei Krediten): http://sparkassenopfer.info/
Nachtrag der Unterlagen die im ersten Beitrag nicht geöffnet werden konnten:
- Garantie hoher Zinssätze: https://de.share-your-photo.com/img/0e745b9a57.jpg
- Zusatz zu Kündigungsschreiben seitens Sparkasse: https://de.share-your-photo.com/img/1782336e33.png
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