Sparkasse verweigert Eröffnung eines Bürgerkontos

24. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Sparkasse verweigert Eröffnung eines Bürgerkontos

Hallo,

mein erstes Konto hatte ich bei meiner örtlichen Stadtsparkasse.
Er erreichte mich eine Pfändung, diese konnte ich nicht bezahlen. Das Konto hatte jedoch immer ein Guthaben aufgewiesen (Kontoführungsgebühren waren nicht angefallen).

Daraufhin hat die Stadtsparkasse mir das Konto mit der undurchsichtigen Begründung "sie können eine Geschäftsbeziehung mit mir nicht mehr aufrechterhalten" gekündigt.

Leider habe ich (aufgrund schlechter Bonität) kein Girokonto. Ich war kürzlich in meiner örtlichen Sparkassenfiliale um ein Bürgerkonto zu eröffnen. Dies wurde mir verweigert mit der Begründung, dass mir in der Vergangenheit bereits ein Girokonto gekündigt worden ist und aus diesem Grund ich keines mehr bei der Stadtsparkasse eröffnen kann


Mein Schuldenberater teilte mir mit, dass Sparkassen und Banken gesetzlich dazu verpflichtet sind, jedem Bürger ein Girokonto zu eröffnen, sofern dieser Bürger nicht anderweitig ein Konto hat. Dies trifft auf mich zu.


Zitat der Sparkasse: "Die Sparkassen haben sich dazu verpflichtet, jeder Person in ihrem Geschäftsgebiet auf Wunsch die Kontoführung eines Bürgerkontos anzubieten."

Quelle: https://www.sparkasse.de/service/finanzlexikon/buergerkonto.html


Wie verfahre ich weiter?
Ist nicht fair, dass sich große Unternehmen nicht an die Gesetze halten (müssen).

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich war kürzlich in meiner örtlichen Sparkassenfiliale um ein Bürgerkonto zu eröffnen. Dies wurde mir verweigert mit der Begründung, dass mir in der Vergangenheit bereits ein Girokonto gekündigt worden ist und aus diesem Grund ich keines mehr bei der Stadtsparkasse eröffnen kann


Tja, dann hat man sich abwimmeln lassen.

Antrag (Jedermannskonto) schriftlich und nachweislich stellen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

warum gehst du denn nicht zu einer der anderen Banken?
Mit einer Bank die mir schon einmal das Konto gekündigt hat möchte ich jedenfalls nichts mehr zu tun haben.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Unabhängig davon, dass man auch zu einer anderen Bank gehen kann: Mittlerweile gibt es ein zwingendes Gesetz, dass jedem ein Konto zu gewähren ist.

Details siehe: http://www.basis-girokonto.de/basiskonto/ablehnung.html

Nach deiner Schilderung liegt kein Grund vor, dir das zu verweigern. Du könntest es also ggf. auch einklagen. Ich würde hier jedoch erst an den Vorstand schreiben oder besser: Direkt an den zuständigen Ombudsmann.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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