Hallo!
Im Jahre 2001 hat A einen Bausparvertrag abgeschlossen. Im Jahre 2006 teilt A diesen und überträgt den einen Teil des Vertrages mit 1 EUR Guthaben an seinen Sohn S.
Als S den Vertrag nun im Jahre 2009 kündigt, behauptet die Bausparkasse, die 7-jährige Bindungsfrist sei noch nicht abgelaufen und die Wohnungsbauprämie werde somit nicht ausgezahlt. Nach Ansicht der Bausparkasse gelte das Teilungsdatum als Beginn einer neuen 7-jährigen Frist.
Hat jemand hier nähere Infos? Weder in den Allgemeinen Bausparbedingungen noch im Bausparkassengesetz lässt sich dazu etwas finden.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Teilung Bausparvertrag
Meines wissens ist es tatsächlich so, dass der Bausparvertrag, der durch eine Teilung eines anderen Bausparvertrages "neu" entsteht, auch wie ein frisch abgeschlossener Bausparvertrag behandelt wird. Ich habe das mehrfach praktiziert und die Zuteilungspunkte etc. verblieben immer beim alten Vertrag.
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"Scientia potentia est.
Mein Beitrag darf gerne bewertet werden."
Bei den meisten Baussparkassen gibt es nur einen Vertrag. Für diese Baussparsumme muss die Abschlussgebühr bezahlt werden. Bei einer Teilung oder Herabsetzung der Baussparsumme, ist die Abschlussgebühr weg. Bei einer Teilung wird der 1. Vertrag herabgesetzt und für den 2. ein neuer Vertrag gemacht. Wenn man Baussparverträge vor Ablauf der 7 Jahre kündigt, erfolgt generell ein Schreiben der Baussparkasse, dass die Wohnungsbauprämie und AN Sparzulage zurückgezahlt werden muss. Sofern weder das eine noch das andere bezogen wurde, ist dieses Schreiben hinfällig, da bei beiden Förderungen Höchsteinkommensgrenzen gelten. Daher sei gut bedacht bei welcher Baussparkase ein Vertrag abgeschlossen wird. Es gibt lediglich eine Baussparkasse bei der es zwei Teilverträge gibt.
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